Seat Alhambra: Welche Rechte helfen TDI-Besitzern im Abgasskandal?

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Die Bestätigung, dass der eigene Alhambra-Van vom Skandal um manipulierte Stickoxidwerte direkt betroffen ist, fällt auf der Internetseite von Seat kurz und knapp aus: Nach der Eingabe der FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) erscheint Nachricht: „Ihr Seat ist mit einem Motor der Baureihe EA 189 ausgestattet.“ Es wird in der weiteren Mitteilung zwar versichert, dass das Fahrzeug technisch sicher und fahrbereit sei. Dennoch hinterließen die vielen kritischen Schlagzeilen der vergangen Wochen und Monate bei etliche Dieselbesitzern Zweifel, ob der Abgasmakel sich überhaupt ohne weitere Folgen beheben lässt. Zum anderen hält sich der VW Konzern bedeckt, ob und in welchem Umfang die befürchteten Folgeschäden übernommen werden sollen oder nicht.

Mehrere tausend Autobesitzer haben sich bereits zum Handeln entschieden, wie sich aus über 5.500 Anfragen an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ergibt. In rechtlicher Hinsicht gibt es verschiedene Ansatzpunkte:

Rechte wegen Fahrzeugmängeln / Gewährleistung

Ein zentraler Ansatzpunkt in der Abgasaffäre sind die Käuferrechte wegen Fahrzeugmängeln. Wenn der Fahrzeugkauf noch nicht lange zurückliegt, dann eröffnet die Gewährleistung verschiedene Optionen. Die PKW-Besitzer können dann nicht „nur“ die Reparatur des Mangels verlangen. Kann eine Reparatur nicht wie gefordert – zum Beispiel innerhalb einer bestimmten Frist – umgesetzt werden kann, dann kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Neulieferung eines mangelfreien Autos gefordert werden. Wenn beides fehlschlägt, können die Autokäufer alternativ Schadensersatz, Minderung oder auch die Rückabwicklung des Autokaufs einfordern.

Allerdings kommt es bei den Mängelrechten nicht nur darauf an, was die Autobesitzer fordern können. Zum Beispiel hängt die Dauer der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkäufen immer wieder vom Inhalt der Kaufverträge ab. Hier kann eine juristische Überprüfung des Vertrags ergeben, dass den Gebrauchtwagenkäufern längere Fristen als abgedruckt zur Verfügung stehen: Der Bundesgerichtshof kippte im April 2015 ein oft verwendete Vertragsklausel, die die Käuferrechte bei Mängeln auf ein Jahr verkürzte (mehr Informationen zu diesem Urteil befinden sich in der News vom 16.10.2015 auf der Internetseite www.vw-schaden.de).

Schadensersatz

Doch nicht jeder Seat-Käufer kann noch auf die Gewährleistung oder Garantie zurückgreifen. Doch im Abgasskandal sind die die Autobesitzer auch in diesen Fällen nicht rechtelos. Ein vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags erstelltes juristisches Gutachten betont, dass wegen der Manipulation der Dieselmotoren auch Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung gegenüber dem VW-Konzern im Raum stehen. Diesen Ansatz verfolgen die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auch bei einer Klage eines Golf GTD-Fahrers gegen den Autobauer VW selbst. Dort hat die Volkswagen AG mitteilen lassen, dass sie sich gegen die Klage verteidigen werde (mehr zu neuesten Sachstand befindet sind in den News vom 11.11.2015 auf der Internetseite www.vw-schaden.de).

In der Praxis ist es für die allermeisten betroffenen Autofahrer jedoch nicht einfach, ihre Rechte umzusetzen. Wenn Seat Alhambra-Besitzern die Bestätigung vorliegt, dass ihr Van unter dem Abgasmangel leidet, dann sollten sie sich rechtliche Unterstützung sichern. Eine kostenlose, anwaltliche Erstberatung klärt, was die Alhambra-Besitzer im konkreten Fall geltend machen können und ob wichtige Fristen sich ggf. ihrem Ende nähern. In diesen Fällen werden rechtliche Maßnahmen wie etwa Güteverfahren bei staatlich anerkannten Stellen relevant, die das Ablaufen von Fristen zu unterbrechen.

Weitere Informationen rund um das Thema Abgasskandal befinden auf der Internetseite: www.vw-schaden.de


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