Seat Altea im VW-Skandal: Gewährleistung und andere Rechte helfen

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Eine Prüfung auf der Internetseite von Seat endete für so manchen Altea-Besitzer mit der ernüchternden Gewissheit, dass der eigene Van direkt vom VW-Abgas-Skandal betroffen ist. Wenn dies feststeht, dann müssen die Besitzer entscheiden, was sie nun machen. Nachdem sich in den vergangenen Wochen die Negativschlagzeilen häuften, wächst die Unsicherheit vieler Autobesitzer. Sie sind skeptisch, ob sie sich auf die Rückrufaktion einlassen sollen, weil sie Zweifel hegen, ob der Abgasmakel sich überhaupt folgenlos beheben lässt. Besonders werden Folgeschäden, eine verminderte Leistung oder ein erhöhter Verbrauch befürchtet. Für nicht wenige der betroffenen Dieselfahrer steht mittlerweile fest, dass sie sich zur Wehr setzen wollen. Und tatsächlich sind die Autokäufer im VW-Skandal alles andere als rechtelos. Es gibt sehr unterschiedliche Ansatzpunkte.

Gewährleistung

Wenn der Kauf des Seat Altea noch nicht lange her ist, kann oft noch auf die Gewährleistung wegen Pkw-Mängeln zurückgegriffen werden. Treten die Mängel innerhalb der zweijährigen Gewährleistung auf, dann kann nicht nur die Beseitigung des Mangels durch eine Reparatur verlangt werden. Wenn eine Reparatur nicht wie gefordert – zum Beispiel innerhalb einer bestimmten Frist – umgesetzt werden kann, dann kann bestimmten Voraussetzungen kann auch die Neulieferung eines mangelfreien Autos gefordert werden. Wenn beides fehlschlägt, können die Autokäufer alternativ Schadensersatz, Minderung oder auch die Rückabwicklung des Autokaufs einfordern.

Schadensersatz gegen die Autobauer

Wenn keine Gewährleistung oder Garantie mehr eingreift, gibt es andere interessante rechtliche Ansatzpunkte. Ein juristisches Gutachten, das vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags erstellt wurde, betont, dass wegen der Manipulation der Dieselmotoren auch Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung gegenüber dem VW-Konzern im Raum stehen.

Diesen Ansatz verfolgen die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auch bei der Klage eines Golf GTD-Fahrers gegen den Autobauer VW selbst. Dort hat die Volkswagen AG mitteilen lassen, dass sie sich gegen die Klage verteidigen werde (mehr zu neuesten Sachstand befindet sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de).

Bereits diese kurze Übersicht zeigt, dass die vom Abgas-Skandal betroffenen Seat-Käufer sich wehren können. Allerdings lässt die erste Reaktion des VW-Konzerns im Klageverfahren ahnen, dass die praktische Umsetzung dieser Rechte für die betroffenen Autofahrer alles andere als einfach werden kann. Daher sollten sich Altea-Besitzer, die schon sicher wissen, dass ihr Fahrzeug unter dem Abgasmangel leidet, sich rechtliche Unterstützung sichern.

Autobesitzer müssen Fristen beachten

Eine kostenlose, anwaltliche Erstberatung klärt, ob im konkreten Fall noch Gewährleistungsrechte gelten gemacht werden können, und ob wichtige Fristen sich ggf. ihrem Ende nähern. In diesen Fällen werden rechtliche Maßnahmen, wie etwa Güteverfahren, bei staatlich anerkannten Stellen relevant, die das Ablaufen von Fristen unterbrechen.

Weitere Informationen rund um das Thema Abgasskandal befinden auf der Internetseite www.vw-schaden.de.


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