SEB ImmoInvest bleibt geschlossen - Anwälte informieren, Schadensersatz möglich, Verjährung

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Die SEB hat gestern mitgeteilt, dass der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest geschlossen bleibt für ein weiteres Jahr bis 2012. Anwälte raten zum Handeln, Schadensersatz möglich!

Der SEB ImmoInvest bleibt für ein weiteres Jahr geschlossen. SEB hat am 27.04.2011 formal beschlossen, dass der Fonds nicht wieder im Mai 2011 öffnen wird. SEB teilt dazu mit: „Formal wird die Aussetzung der Rücknahme von Anteilscheinen um die gesetzliche Frist von 12 Monaten bis 5. Mai 2012 verlängert."

SEB teilt zwar mit, dass eine Öffnung noch dieses Jahr erfolgen soll, sicher gesagt wird dies jedoch nicht. Auch bei dem offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value hieß es noch wenige Tage vor Ablauf der Schließungsfrist von 2 Jahren, dass er wieder öffnen soll. Dies ist dann nie geschehen. Der Markt der offenen Immobilienfonds befindet sich noch immer in einer Krise. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH der bereits zahlreiche Anleger des SEB Immoinvest vertritt, teilt mit, dass nahezu alle seiner Anleger die Anteile nach der Öffnung verkaufen wollen. Ob dann die Liquidität des SEB Immoinvest ausreicht, um alle Rücknahmeverlangen zu erfüllen, ist mehr als fraglich.

Anleger des SEB Immoinvest, die oft über die Deutsche Vermögensberatung AG verkauft wurden, sollten spätestens jetzt nicht weiter zögern. Es bestehen gute Aussichten auf Schadensersatz, mit denen ein Verlust oder ein Schaden gemindert werden kann. Anleger des SEB Immoinvest sind meist falsch beraten worden. Der SEB Immoinvest wurde noch 2009 verkauft, obwohl dort bereits zahlreiche offene Immobilienfonds geschlossen waren. Auf Risiken oder die Möglichkeit einer Schließung wurde nie hingewiesen. Auch auf Provisionen haben Banken nicht hingewiesen, die sie erhalten. Anlegern des SEB Immoinvest stehen daher Schadensersatzansprüche zu, mit denen sie ohne Schaden aus der Anlage herauskommen.

Achtung Verjährung!!!

Spätestens jetzt sollten Anleger des SEB Immoinvest anwaltlichen Rat einholen. Die Ansprüche der Anleger drohen 3 Jahre nach der Order zu verjähren. Die Frist kann jedoch umgangen werden. Dies muss jedoch ein spezialisierter Rechtsanwalt prüfen. Anleger des SEB Immoinvest sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden.

Informationen finden Sie hier, Sie können sich unverbindlich telefonisch an uns wenden, wenn Sie Probleme mit dem SEB Immoinvest haben:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/seb-immoinvest-geschlossen-was-anleger-tun-koennen-schadensersatz-klage


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