SEB Immoinvest: Irisches Kaufangebot

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Derzeit bewegen die Anleger des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest nicht nur Fragestellungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Fonds. Mehr Aufmerksamkeit erfährt derzeit ein Angebot der irischen Burlington Loan Management Limited. Dem öffentlich bekanntgemachten und von Depotbanken weitergeleiteten Angebot ist zu entnehmen, dass das Unternehmen für einen Anteil des SEB Immoinvest 26 Euro bietet.

Doch dieses Angebot gilt nur unter bestimmten Bedingungen, die in den umfangreichen Unterlagen, die ebenfalls zu diesem Angebot gehören und im Internet eingesehen werden können. In Nr. 3.3 der Internet-Unterlagen ist zu lesen, dass das Kaufangebot nur dann gilt, wenn der Börsenpreis der Anteile bis 27.02.2013 nicht um mehr als 2,60 Euro unter den Angebotspreis von 26 Euro gefallen ist. Selbst wenn diese Bedingung nicht eintritt, liegt der angebotene Kaufpreis in etwa auf dem Niveau des Erlöses, welchen Anleger selbst bei einem börsentäglich möglichen Verkauf an der Börse erzielen können.

Da der „Restwert" eines Anteils des Fonds SEB Immoinvest aber über den gebotenen Preisen liegt, stellt sich für trennungswillige Anleger, ob und welche Alternativen es gibt. Denn die Abwicklung des Fonds - welche den Anlegern vor einigen Wochen eine Ausschüttung in Höhe von 1,24 Euro je Anteil einbrachte - wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Überprüfung von Schadensersatzansprüchen stellt eine Alternative dar.

Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht dann, wenn ein Anleger vor der Investition in den Fonds SEB Immoinvest falsch beraten wurde. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klärt für Anleger, ob schadensersatzauslösende Fehler vorliegen. Dass es sich bei der rechtlichen Überprüfung der Anlageberatung um einen lohnenden Ansatzpunkt handelt, zeigt sich in der Praxis immer wieder. Denn nicht jedes Anlageberatungsgespräch entsprach den hohen Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung.

Ansatzpunkt Anlageberatung

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfordert, dass Anleger über die Risiken eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt wurden. Hierzu zählen insbesondere das Risiko einer Schließung und das Risiko einer Liquidation, die jedem offenen Immobilienfonds von Gesetzes wegen innewohnen. Dass es sich hierbei um einen Aufklärungsfehler handelt, zeigt ein von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen erstrittenes Urteil, in welchem das Oberlandesgericht Oldenburg festgestellt, dass die Anleger eines offenen Immobilienfonds über das Risiko einer Auflösung zu informieren sind.

Daneben gibt es noch weitere Aufklärungs- und Hinweispflichten, die ebenfalls zu überprüfen sind. So mussten die Anleger zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden und ihnen musste der vollständige Verkaufsprospekt des SEB Immoinvest rechtzeitig angeboten werden. Ob und welche Pflichten von Beratern verletzt wurden, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben schon viele Anlageberatungsgespräche zur Investition in den SEB Immoinvest überprüft und oftmals Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gefunden. Es wurden bereits Klagen für Anleger verschiedener offener Immobilienfonds erfolgreich bei Gericht durchgefochten.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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