Security Token Offering & Corona-Krise: neue Entwicklungen und Vorteile! Anwälte informieren

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Das Finanzierungsmodell der „Security Token Offerings“ sowie allgemein die Blockchain-Technologie könnten gerade in Zeiten der Corona-Krise Vorteile bieten, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg interessierte Unternehmen hinweist.

Vorteile insofern, als gerade Deutschland im Bereich der Digitalisierung noch erheblichen Nachholbedarf hat und die Corona-Krise Fortschritte im Bereich Digitalisierung beschleunigen könnte, womit die Blockchain-Technologie oder auch Security Token Offerings hilfreich sein könnten, weil hier teilweise ohne direkten Kontakt zu anderen Personen Geldgeschäfte abgewickelt werden können oder auch Beteiligungen ohne direkten Publikumskontakt auf der Blockchain möglich sind.

Medienberichten zufolge, siehe z. B. www.bitcoinnews.ch vom 20.04.2020, wurde auch inzwischen ein Berliner Immobilienprojekt tokenisiert.

Durch die Tokenisierung von Immobilien wird es auch zahlreichen Kleinanlegern, denen bisher eine Beteiligung an Immobilien aufgrund der hohen Hürden für den Einstieg verwehrt war, möglich, sich bereits ab kleinen Beträgen an Immobilien zu beteiligen, weshalb die Tokenisierung von Immobilien durch Security Token Offering oder auch durch Einsatz der Blockchain-Technologie allgemein nach Beobachtung von Dr. Späth  & Partner sich zu einem Trendthema der nächsten Jahre entwickeln könnte. 

Interessierte Unternehmen müssen sich aber immer absichern, ob und welche sie die rechtlichen Regularien einhalten müssen.

So ist schon immer zu prüfen, ob ein Wertpapierprospekt erforderlich ist, der teilweise mehr als hundert Seiten umfassen muss und mit hohen Kosten und hohem Zeitaufwand verbunden ist, oder ob nicht z. B. ein Wertpapierinformationsblatt oder ein EU-Wachstumsprospekt, die teilweise nur wenige Seiten umfassen müssen, ausreichend sind. Dies ist für Unternehmen mit erheblichen Zeit- und Kostenvorteilen verbunden.

Auch ist zu berücksichtigen, wo das Security Token Offering durchgeführt werden soll, nur in Deutschland oder auch anderen europäischen Ländern.

Hier ist auch immer zu berücksichtigen, dass teilweise für interessierte Unternehmen, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, ein sog. EU-Passporting möglich ist, so dass hier ein bereits in einem EU-Land gebilligter Prospekt auch in einem anderen EU-Land Gültigkeit haben könnte, was ebenfalls Vorteile bringen könnte. 

Das Expertenteam der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und einer Zweigstelle in Hamburg (RA Dr. Walter Späth, Dr. Dietmar Höffner, RA Christian Albrecht Kurdum sowie RA Dr. Marc Liebscher, Oliver Behrendt) steht sowohl interessierten Unternehmern als auch Anlegern gerne in allen Rechtsfragen rund um die Themen Security Token Offering, Tokenisierung von Assets, STO, ICO, TGE, Kryptowährungsrecht, Blockchain etc. zur Seite.



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