Selbstbestimmung bis zum Schluss – mit einer Vorsorgeberatung rechtzeitig die Weichen stellen

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst entscheiden, wer Ihre Angelegenheiten regeln soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Sie können also eine Person Ihrer Wahl als Stellvertreter beauftragen, um für Sie zu handeln, wenn Sie, z. B. wegen Demenz oder anderer Erkrankungen, selbst nicht mehr handeln können. Sie können dabei festlegen, ob die Vertretung umfassend oder nur in einzelnen Bereichen, wie z. B. bei Bankgeschäften oder in Angelegenheiten der Gesundheit, stattfinden soll. Anders als viele denken, sieht das Gesetz im Krankheitsfall nämlich keine Vertretungsmacht von Ehegatten untereinander, von Kindern gegenüber Eltern oder auch Eltern gegenüber volljährigen Kindern vor. Ohne Vorsorgevollmacht muss in solchen Fällen vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden, der für Sie handelt. Dies kann ein Familienmitglied sein, aber auch ein Fremder. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie das Erfordernis einer gesetzlichen Betreuung im Voraus umgehen und vor allem eine Person Ihres Vertrauens mit Ihrer Vertretung betrauen.

Form und konkreter Inhalt einer Vorsorgevollmacht hängen von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Vorgefertigte Musterformulare werden individuellen Bedürfnissen häufig nicht gerecht. Ihr Rechtsanwalt berät Sie über Ihre Möglichkeiten und hilft Ihnen beim Erstellen der Dokumente.

Eine gute Nachricht:

Die Kosten einer solchen Vorsorgeberatung werden immer häufiger von Rechtsschutzversicherern übernommen – wie jüngst auch die Zeitschrift Finanztest (Heft 1/2015, S. 16 f.) berichtete.

Wichtig ist vor allem, rechtzeitig tätig zu werden. Ist der Ernstfall bereits eingetreten – also bestehen bereits Zweifel an der Geschäftsfähigkeit einer Person – ist die Erteilung einer wirksamen Vorsorgevollmacht nämlich nicht mehr möglich.

Wer bereits tätig geworden ist, sollte die eigenen Vorsorgedokumente regelmäßig überprüfen und ggfs. auf die aktuelle Lebenssituation anpassen lassen. Auch hierbei unterstützt Sie Ihr Rechtsanwalt gerne.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Siegl

Beiträge zum Thema