Sensationelles Urteil im Dieselskandal: Erstmalig Schadensersatz durch direkte Verletzung von EU-Recht

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Das Landgericht Stuttgart hat ein sensationelles Urteil im Dieselskandal gesprochen. Die Richter verurteilten die Volkswagen AG zu Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 715/2007. Damit begründet das LG Stuttgart als erstes deutsches Gericht einen Schadensersatzanspruch mit der direkten Verletzung des europäischen Zulassungsrechts. Das Verfahren war von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführt worden. 

Urteil im Dieselskandal: Verletzung des europäischen Zulassungsrechts

Die Stuttgarter Richter entschieden, dass dem Besitzer eines VW Golf 1.6l TDI mit EA288-Motor aufgrund Verletzung des europäischen Zulassungsrechts durch VW ein Schaden entstanden sei. Laut Urteil ist die Volkswagen AG davon ausgegangen, dass es für eine Typgenehmigung reiche, wenn die Emissionswerte auf dem Prüfstand eingehalten werden. Allerdings heißt es in der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 deutlich, dass die genannten Abgasgrenzwerte auch unter normalen Betriebsbedingungen, also im Straßenverkehr, einzuhalten sind.  

Dieselskandal-Urteil: VW Golf mit EA288-Motor im Mittelpunkt

Bei dem aktuellen Urteil ging es konkret um den Vorwurf des Einsatzes von illegalen Abschalteinrichtungen im VW-Motor EA288. Der Besitzer des Golfs ging davon aus, dass VW im Motor des Typs EA288 illegale Abschalteinrichtungen verbaut hat. Ähnlich war es auch beim VW-Motor EA189 der Fall, der 2015 den weltweiten Dieselskandal ausgelöst hatte. Der Golf-Fahrer warf VW nun vor, die Abschalteinrichtungen dafür verwendet zu haben, um allein auf dem Prüfstand die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte einhalten zu können. Unabhängige Prüfungen zeigten bei diesem Motortyp jedoch einen teilweise deutlich höheren Schadstoffausstoß im Straßenbetrieb. 

Verbraucherschützer: Urteil könnte sich positiv auswirken

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Die Richter des LG Stuttgart gehen mit dem Urteil einen neuen Weg, der sich sehr positiv für viele Dieselfahrer auswirken könnte. Bislang wurde VW im Dieselskandal vornehmlich wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung nach § 826 verurteilt. Voraussetzung für diesen Schadensersatz ist jedoch das sittenwidrige Verhalten des Autoherstellers – eine sehr hohe juristische Hürde. Nach dem aktuellen Stuttgarter Urteil reicht zukünftig auch schon Fahrlässigkeit für einen Schadensersatz aus, wodurch Dieselfahrer leichter ihre Ansprüche durchsetzen können.«  

Urteil des LG Stuttgart: EU-Verordnung als Schutzgesetz anerkannt

Das Gericht begründete den Schadensersatz hierbei über § 823 Abs. 2 BGB, nach dem ein Geschädigter Schadensersatz verlangen kann, wenn der Schädiger ein sogenanntes Schutzgesetz verletzt. Erstmalig hat ein deutsches Gericht hierbei die Verordnung (EG) Nr. 715/2007, in der unter anderem die Grenzwerte für den Emissionsausstoß als Zulassungsvoraussetzung geregelt sind, als ein solches Schutzgesetz anerkannt. »Laut Urteil des LG Stuttgart könne nicht angenommen werden, dass mit der Erwähnung von ›normalen Betriebsbedingungen‹ in Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 715/2007 lediglich auf einen Prüfstandsbetrieb Bezug genommen werden soll«, so Rechtsanwalt Dreschhoff. »Die Richter sagen hier ganz deutlich: Wäre dies zutreffend, wären Abschalteinrichtungen auch nur im Prüfstandbetrieb unzulässig.« 

Klärung vorm EuGH: neue Entwicklung im Dieselskandal?

Klägeranwälte argumentieren im Dieselskandal schon seit Jahren, dass in der EU-Verordnung ausdrücklich von Emissionsausstoß unter ›normalen Betriebsbedingungen‹ die Rede ist, so Dreschhoff. »Es geht also nicht um Abgaswerte auf dem Prüfstand, sondern auf der Straße. Und diese sind laut unabhängigen Tests teilweise deutlich höher als die auf dem Prüfstand gemessenen Werte. Der BGH hat die Frage nach dem Drittschutz jedoch bisher abgelehnt. Allerdings liegt das Ganze nun zur Entscheidung beim EuGH. Wir gehen davon aus, dass die Luxemburger Richter hier verbraucherfreundlich entscheiden werden – was dem Dieselskandal eine ganz neue Entwicklung verleihen wird.« 

Dieselfahrer sollten Prüfung auf Schadensersatz vornehmen

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff empfiehlt nach wie vor allen Dieselfahrern zur Prüfung auf Schadensersatz. »Egal ob VW, Audi, Porsche, Mercedes-Benz, Opel oder BMW: Der Dieselskandal ist noch lange nicht aufgearbeitet, die Hersteller konnten die ganze Angelegenheit viel zu lange einfach aussitzen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass geschädigte Dieselfahrer zu ihrem Recht kommen. So müssen sie nicht mehr mit mangelbehafteten Pkw herumfahren, die viel zu viele Schadstoffe in die Luft pusten.« 

Handeln Sie jetzt!

Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing haben bereits über 10.000 Mandanten im Dieselskandal erfolgreich vertreten. Gern sind wir auch für Sie da und helfen Ihnen, Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Auf www.diesel-gate.com können Sie bequem von zu Hause und kostenfrei prüfen, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. Lieber telefonisch? Sie können uns unter 030/22 01 23 80 erreichen, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. In einem kostenlosen Erstgespräch informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Wir machen uns für Sie stark!

Foto(s): BRR


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