Sex-Abofalle und Abbuchung der Xenolith Ltd. – u. a. für naughtydate.com – Mahnung der Colleon AG

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Hilfe bei ungewollten Abbuchungen der Xenolith Ltd. (naughtydate.com) – Mahnungen der Colleon AG 

Nutzer der Dating-Plattform naughtydate.com berichten uns von ungewollten Abbuchungen der Xenolith Ltd. auf ihrem Konto und von Mahnungen der Colleon AG aus Mainz wegen angeblicher kostspieliger Mitgliedschaften. 

Erfahren Sie hier mehr.

Welche Masche steckt dahinter?

Schon auf den ersten juristisch geschulten Blick macht die Sex-Dating-Plattform naughtydat.com unseres Erachtens nach einen äußerst dubiosen Eindruck. 

So wird die Plattform ausweislich des (wohl unvollständigen) Impressums von der Xenolith Ltd. mit Sitz in Hongkong betrieben. Der Datenschutzerklärung kann entnommen werden, dass sich der Server der Plattform hingegen in Kanada befinden soll. Der Datenschutzbeauftrage sitzt wiederum in Slowenien. Auffällig ist, dass die Seite offensichtlich ein deutsches Publikum ansprechen soll, da sie in Deutsch gehalten ist und in den Nutzungsbedingungen sogar vereinbart wird, dass deutsches Recht Anwendung finden soll. 

Die Anmeldung auf der Plattform ist kostenlos und mit nur wenigen Klicks erledigt. Dabei wird kurz auf die Nutzungsbedingungen der Plattform hingewiesen, ohne dass man diese jedoch aktiv bestätigen müsste. 

Um jedoch die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen zu können, wie die Kontaktaufnahme zu anderen Dating-Partnern, bedarf es des Abschlusses einer Mitgliedschaft. Angeboten wird eine 3-tägige Probemitgliedschaft für nur 1,49 Euro.

Vielen Nutzern scheint dabei weder bewusst noch scheinen diese darauf hingewiesen zu worden sein, dass sich diese Probemitgliedschaft automatisch verlängert und man so in eine Monatsmitgliedschaft zum Preis von 68,56 Euro gerät. Betroffenen wird dies oft erst mit der ersten Kreditkartenabbuchung bewusst (teilweise unter dem Betreff „toppts.com“).

Werden die geforderten Beträge zurückgebucht, drohen Mahnungen durch Inkassodienstleister (hier der Colleon AG), welche mit weiteren Kosten verbunden sind.

Unser Rat

Sie sind wahrscheinlich Opfer eines ungewollten Abovertrags geworden. Handeln Sie schnell und lassen Sie die Abbuchung/Forderung anwaltlich prüfen. Andernfalls riskieren Sie, dass weitere Abbuchungen und/oder Mahnungen folgen.

Es ist hier zunächst zu prüfen, ob die Forderung überhaupt zu Recht geltend gemacht wird, sprich, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Hier könnte bereits nicht ausreichend auf die Gebührenpflichtigkeit hingewiesen worden oder einzelne Vertragsklauseln unwirksam sein. Die Nutzungsbedingungen der Plattform dürften in soweit juristisch zu prüfen sein. 

Hier sind eine anwaltliche Prüfung und Verteidigung sinnvoll. Ihre Verteidigungschancen sind gut!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wir konnten schon vielen Betroffenen erfolgreich in derartigen Fällen helfen. 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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