Sexuelle Belästigung, § 184i StGB – Tipps vom Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht

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Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei oder eine Anklage der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung gem. § 184i StGB erhalten haben, sollten Sie dringend von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und sich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Wenn Sie sich an uns wenden, würden wir zunächst Akteneinsicht beantragen und dann mit Ihnen besprechen, wie die Vorwürfe aus dem Weg geräumt werden können. Zumeist folgt eine schriftliche Stellungnahme.

Was beinhaltet die sexuelle Belästigung nach § 184i StGB?

Schutzgut des § 184i StGB ist ebenfalls die sexuelle Selbstbestimmung. Er dient als Auffangtatbestand für Sexualdelikte, die noch nicht der Erheblichkeit nach § 184h StGB entsprechen.

Warum wurde § 184i StGB zusätzlich eingeführt?

Zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung wurde 2016 der Straftatbestand der sexuellen Belästigung in einer eigenstehenden Norm, dem § 184i StGB, verankert. Grund hierfür sollen unter anderem die „Kölner Vorkommnisse“ in der Silvesternacht 2015 gewesen sein, bei denen mehrere Frauen sexuell übergriffig angefasst wurden. Der neu eingeführte § 184i StGB sollte gerade für solche Grenzfälle Abhilfe schaffen, die nicht unter den § 177 StGB zu fallen schienen, wodurch sich die Gefahr ergab, dass derartige Vorkommnisse nur schwer geahndet werden konnten. Es war das Ziel des Gesetzgebers, diese darum scharf kritisierte Strafbarkeitslücke zu schließen.

Was ist eine sexuelle Belästigung nach § 184i StGB?

Um den Tatbestand von § 184i StGB zu erfüllen, muss eine körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise erfolgen, die zu einer sexuellen Belästigung des Opfers führt.

Was umfasst die Tathandlung der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB?

Die Tathandlung nach § 184i StGB setzt voraus, dass der Täter unmittelbar auf den Körper des Opfers einwirkt. Verbale Äußerungen hingegen fallen nicht unter diese Vorschrift.

Wann ist eine Handlung sexuell bestimmt i.S.v. § 184i StGB?

Ob eine Handlung sexuell bestimmt ist, richtet sich danach, ob sie sexuell motiviert ist. Wie in § 184h StGB richtet sich die Erheblichkeit nach Art, Intensität, Dauer, Handlungsrahmen und Beziehung zwischen den Beteiligten. Hierbei ist neben subjektiven Gesichtspunkten auch die objektive Betrachtung eines außenstehenden Beobachters bedeutsam. Ein sexueller Bezug ist in der Regel gegeben, wenn eine derartige Handlung eine sexuelle Intimität zwischen den Beteiligten typischerweise voraussetzen würde.

Eine Unterscheidung zwischen einer Berührung „in sexuell bestimmter Weise“ oder einer „sexuellen Handlung“ mit der Hand scheint unter dem Gesichtspunkt der Lebenswirklichkeit schwer zu fassen.

Wann ist eine Handlung belästigend i.S.v. § 184i StGB?

Eine Belästigung des Opfers setzt voraus, dass dieses mehr als nur unerheblich in seinem Wohlbefinden durch die Handlungen des Täters beeinträchtigt ist. Die subjektive Sicht des Opfers ist dabei maßgebend.

Welche Rechtsfolgen kann eine Verwirklichung des § 184i StGB nach sich ziehen?

Auf eine sexuelle Belästigung stehen bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe. Ein besonders schwerer Fall liegt nach § 184i Abs. 2 StGB vor, wenn die Tat durch mehrere begangen wird; er wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.

Wieso muss ein Strafantrag gestellt werden?

Die Tat wird regelmäßig nur verfolgt, wenn ein Strafantrag gestellt wird.

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