ShareWood Switzerland AG: Hohe Verluste! Was können Anleger tun? Anwälte informieren!

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Bei der ShareWood Switzerland AG mit Sitz in Zürich können/konnten sich Anleger in Form von Holzinvestments bei Plantagen in Brasilien wie Teak- und Balsaholz beteiligen.

Eigenen Angaben zufolge hatte die ShareWood Switzerland AG seit der Gründung im Jahr 2007 Renditen von 6-8,9 % ausbezahlt. Der eigene Anspruch war „Profit und Nature in Harmony.“

Doch nun kommen leider schlechte Nachrichten auf die Anleger zu:

Diversen Anlegern von ShareWood Switzerland wurde inzwischen seit Herbst 2019 mitgeteilt, dass die von ihnen gekauften Balsabäume wertlos wären und zerkleinert werden müssten.

Dies sind leider schlechte Nachrichten für die betroffenen Anleger und hohe Verluste leider zu befürchten, weshalb Anleger prüfen lassen sollten, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen hier zustehen.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg sollten betroffene Anleger immer fachanwaltlich prüfen lassen, ob sie nicht ggf. rechtliche Ansprüche geltend machen können.

Anleger sollten sich generell immer darüber im Klaren sein, dass es sich bei einer Investition in Wald- oder Holzinvestments keineswegs um eine sehr sichere Anlage handelt, sondern oftmals um eine recht spekulative Anlage mit oftmals hohen Verlustrisiken, wofür teilweise schwankende Holzpreise, Wechselkurse, eventueller Schädlingsbefall etc. verantwortlich sein können.

So ist positiv, dass es inzwischen ein – noch nicht rechtskräftiges – Urteil eines deutschen Gerichtes gibt, dass die ShareWood Switzerland AG dazu verurteilte, dem dortigen Kläger sein angelegtes Kapital zurück zu bezahlen. Der Anleger muss bei der Beteiligung grundsätzlich auf alle Chancen und Risiken hingewiesen werden.

Hierbei kommt Anlegern zugute, dass in vielen Fällen der internationale Gerichtsstand deutscher Gerichte eröffnet sein dürfte, z. B. aufgrund der verbraucherfreundlichen Vorschriften zum „Verbrauchergerichtsstand“ und oftmals auch deutsches Recht zur Anwendung kommen dürfte.

Auch können Anleger, denen die Anlage von einem Vermittler vermittelt wurde, überprüfen lassen, ob sie gegen den Anlageberater/-Vermittler eventuell Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Ein Anlageberater/-Vermittler schuldet nämlich immer eine anlage- und objektgerechte Beratung, in Fällen, in denen die Beratung diesen Anforderungen nicht entsprach, kann der Anleger erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler oder Anlageberater geltend machen.

Anleger sind also nicht schutzlos gestellt, sondern sollten umgehend ihre Ansprüche prüfen lassen, Anleger seien auch darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen auch oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen in Kapitalanlagestreitigkeiten erteilen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner holen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung ein.

Betroffene Anleger der ShareWood Switzerland AG können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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