SHB Altersvorsorgefonds: Frist für Abstimmung endet heute

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Heute endet die Frist, innerhalb derer die Anleger des SHB Altersvorsorge über verschiedene Veränderungen bei dem Fonds abstimmen können. Die Anleger waren vor rund 3 Wochen aufgefordert worden, sowohl über die Aufnahme des neuen Geschäftsführers in den SHB Altersvorsorgefonds abzustimmen, als auch über Veränderungen hinsichtlich des Fondsbeirats.

Das Schreiben, mit welchem die Abstimmung in die Wege geleitet wurde, führt bei nicht wenigen Anlegern zu Sorgenfalten, da von der neuen Geschäftsleitung mitgeteilt wurde, dass der SHB Altersvorsorgefonds sich in einer kritischen Lage befinde. Dies führt bei so manchem Anleger zu der Frage, ob nun seine Altersvorsorge gefährdet ist.

Wenn jedoch der Immobilienfonds SHB Altersvorsorgefonds in der Anlageberatung als „sichere Altersvorsorge" bezeichnet wurde, stellt sich dringend die Frage, ob den Anlegern überhaupt ein passende Kapitalanlage empfohlen wurde. Denn die in dem Schreiben angesprochenen Schieflagen, die sich aus der unternehmerischen Natur des Immobilienfonds ergeben, sind nur schwer mit dem Konzept einer sicheren Altersvorsorge zu vereinbaren. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob die Anleger überhaupt ordnungsgemäß beraten wurden oder ob eine schadensersatzpflichtige Falschberatung vorliegt.

Anleger des SHB Altersvorsorgefonds, die angesichts der aktuellen Ereignisse oder aufgrund von Befürchtungen, dass sie vielleicht die „falsche" Kapitalanlage haben, rechtliche Unterstützung wünschen, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat bereits hunderte Anleger beraten, die in geschlossene Immobilienfonds investierten und hat auch schon Anleger von in Bedrängnis geratenen Fonds unterstützt. Da sich im Fall der SHB Immobilienfonds auch ein Zusammenschließen der Anleger anbietet, gibt es auch eine Interessengemeinschaft, welcher sich Anleger verschiedener SHB Immobilienfonds anschließen können. Die Teilnahme der Interessengemeinschaft ist unabhängig von der Überprüfung der Anlageberatung.

Weitere Informationen zu der Interessengemeinschaft befinden sich auf folgender Internetseite: www.shb-interessengemeinschaft.de.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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