Sie wollen kündigen, aber auch eine Abfindung? So geht’s!

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Unbezahlte Überstunden, Stress, fehlende Wertschätzung vom Chef: Wer das am Arbeitsplatz erlebt, will am liebsten alles hinwerfen und kündigen. Genau davor warnt aber der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck. Hier sagt er, was Arbeitnehmer statt der Eigenkündigung tun sollten.

Warum warne ich vor der Eigenkündigung?

Wer kündigen will, tut dies oft, nachdem er sich aufgeopfert hat für den Arbeitgeber, alles gegeben hat, und enttäuscht wurde. Ihm sollte man dann nicht auch noch seinen wertvollen Kündigungsschutz umsonst überlassen.

Gemeint ist damit: Der Kündigungsschutz, den man beim Arbeitgeber genießt, etwa weil dort das Kündigungsschutzgesetz gilt, weil man dort viele Berufsjahre tätig war, weil man ein schützenswertes Alter oder mehrere Unterhaltspflichten hat, dieser Kündigungsschutz hat für den Arbeitnehmer einen Wert.

Er schützt vor unbegründeten Kündigungen durch den Arbeitgeber; betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigungen sind bei größeren Arbeitgebern nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt.

Kündigt der Arbeitnehmer, wirft er diesen Vorteil weg. Er tauscht einen sicheren Arbeitsplatz gegen Arbeitslosigkeit und im besten Fall gegen einen Job, in dem er erst einmal die Probezeit oder die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses überstehen muss.

Diese Rechtsposition sollte sich der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber abkaufen lassen – mit einer Abfindung!

Wer selbst kündigt, bekommt zudem wegen der Sperrzeit meist drei Monate lang kein Arbeitslosengeld.

Was man statt dessen tun sollte

Daher: Als unzufriedener, ausgenutzter Arbeitnehmer sollte man zuerst alle Ansprüche zusammentragen, die man gegen seinen Arbeitgeber haben könnte.

Neben Überstundenvergütung und Gehalts- und Urlaubsansprüchen können das auch Schadensersatzansprüche und Ansprüche sein, die sich auf die Art der geschuldeten Tätigkeit beziehen.

Diese Ansprüche bespricht man am besten mit einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, der einen hinsichtlich der nächsten Schritte beraten wird.

Ziel ist es, seine Rechte geltend zu machen, und sich am Arbeitsplatz nicht mehr übervorteilen zu lassen. In vielen Fällen führt das zu dazu, dass der Arbeitgeber einem kündigt – und damit gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt.

Eine Kündigungsschutzklage hat in dem Fall meist gute Chancen auf Erfolg, und Arbeitgeber sind regelmäßig bereit, hohe Abfindungen als Gegenleistung für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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