Sind „Sticker“ in Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Telegram mit kinderpornografischem Inhalt strafbar?

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Sind Sticker mit kinderpornografischem Inhalt strafbar?

Als Ergänzung zu den allseits bekannten Emojis fügten Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram in der Vergangenheit sogenannte „Sticker“ hinzu. Grundsätzlich tragen sie wie Emojis zu unterhaltsameren und lebendigeren Unterhaltungen bei und bringen frischen Wind in öde Chats. Doch nicht nur frischen Wind können „Sticker“ verbreiten, sondern auch strafrechtlich relevante Inhalte, wie zum Beispiel in Form von Kinderpornografie…

Das erfahren Sie in unserem Rechtstipp:

  • Was genau sind „Sticker“ für Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram?
  • Ist es strafbar kinderpornografische Inhalte in Form von WhatsApp oder Telegram-Stickern zu verbreiten, zu erwerben und zu besitzen?
  • Was fällt unter kinderpornografische Inhalte gemäß § 184b StGB?
  • Welche Strafen drohen bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte in Form von Stickern bei WhatsApp oder Telegram?
  • Ist bereits das Empfangen kinderpornografischer Inhalte in Form von Stickern strafbar?
  • Tipps zum Umgang mit Messenger-Diensten, Gruppenchats & Co.
  • Was tun, wenn gegen Sie wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte ermittelt wird? - Einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren!

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Was genau sind „Sticker“ für Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram?

Sticker sind im Grund genommen nichts weiter als kleine Bilder, welche Sie über Messenger-Dienste verschicken können. Sie dienen als Emojis, sind aber größer und vor allem zahlreicher. In WhatsApp und Telegram können direkt neue Sticker eingefügt werden. Mit Hilfe von entsprechenden Apps ist es möglich ganze Sticker-Pakete zu installieren. In diesen Sticker-Apps sind mehrere Pakete enthalten, von denen anschließend die erwünschten Sticker einzeln zu WhatsApp oder Telegram hinzugefügt werden können.

Mit Hilfe weiterer Apps wie Sticker Maker, Sticker Studio etc. können jedoch auch individuelle Stickerpäckchen erstellt werden. Je nachdem welches Bildmaterial als Grundlage zur Erstellung der entsprechenden Sticker verwendet wurde, kann dies juristische Konsequenzen nach sich ziehen.


Ist es strafbar kinderpornografische Inhalte in Form von WhatsApp oder Telegram-Stickern zu verbreiten, zu erwerben und zu besitzen?

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass es unerheblich ist auf welchem Weg kinderpornografische Inhalte verbreitet, erworben und besessen werden. Somit zählen auch Sticker auf Grundlage einschlägiger Bilder zu den strafrechtlich relevanten Inhalten gemäß § 184b StGB.

Strafbar machen sich Personen, welche kinderpornografische Inhalte verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich machen, wie zum Beispiel in Gruppenchats. Selbiges gilt für das Herstellen eines kinderpornografischen Inhalts, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt.


Was fällt unter kinderpornografische Inhalte gemäß § 184b StGB?

Unter den Begriff der Kinderpornografie fallen gemäß § 184b StGB Absatz 1 pornografische Inhalte, welche sexuelle Handlungen an oder von einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) zum Gegenstand haben. Selbiges gilt für die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes.


Welche Strafen drohen bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte in Form von Stickern bei WhatsApp oder Telegram?

Mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren können Personen bestraft werden, welche die oben beschriebenen kinderpornografischen Inhalte verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Selbiges gilt für den Versuch anderen Personen Zugang oder Besitz zu kinderpornografischen Inhalten zu verschaffen und die Herstellung eines kinderpornografischen Inhalts.

Hierbei ist erneut anzumerken, dass es vollkommen unerheblich ist ob es sich bei dem betreffenden kinderpornografischen Inhalt um ein reguläres digitales oder analoges Foto, Video oder um einen Messenger-Sticker handelt.

Wer es unternimmt einen kinderpornografischen Inhalt der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt, kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Gibt der kinderpornografische Inhalt kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren gerechnet werden.

Ist bereits das Empfangen kinderpornografischer Inhalte in Form von Stickern strafbar?

In der Regel laden alle gängigen Messenger-Dienste die von Ihnen empfangenen Medien in Form von Bildern, Videos etc. automatisch herunter und archivieren diese in der entsprechenden Galerie Ihres Smartphones. Besagter automatischer Download lässt sich jedoch mit wenigen Schritten deaktivieren. Selbiges gilt für weitere gängige Applikationen wie zum Beispiel Telegram. Eine Ausnahme bildet jedoch der Empfang und die Sichtbarkeit von Stickern in den entsprechenden Chats, welche stets wie normale Textnachrichten empfangen werden.

Sobald Sie sich im Besitz kinderpornografischer Inhalte befinden, können Sie sich gemäß § 186 StGB strafbar machen. Dies gilt auch für automatisch heruntergeladene Inhalte wie zum Beispiel WhatsApp oder Telegram-Sticker. Sobald eine entsprechende Nachricht empfangen wurde, egal ob in Einzel- oder Gruppenchats, befinden Sie sich rechtlich im Besitz dieser Bilder bzw. Sticker, da diese zwangsläufig auf dem Smartphone gespeichert werden.

An dieser Stelle ist jedoch eine Sache von entscheidender Bedeutung. Wie bei vielen Dingen ist auch hier der Vorsatz entscheidend. Wenn Ihnen eine Person ungefragt eine Bilddatei oder Sticker kinderpornografischen Inhaltes schickt, ist es selbstverständlich von großer Bedeutung, ob Sie das Bild bzw. den Sticker umgehend löschen, den Absender auf die strafrechtliche Relevanz hinweisen, kundtun, dass Sie solche Nachrichten keinesfalls empfangen wollen oder sogar den entsprechenden Kontakt sperren, um den Erhalt weiterer ungewollter Nachrichten zu unterbinden.


Tipps zum Umgang mit Messenger-Diensten, Gruppenchats & Co.

Allgemein ist zu Empfehlen Risikominimierung zu betreiben und ausschließlich vertrauenswürdigen und seriösen Gruppen beizutreten, in welchen keine strafrechtlich relevanten Inhalte geteilt oder verschickt werden. Darüber hinaus ist es zu empfehlen den automatischen Download von gesendeten Dateien zu deaktivieren und somit das Risiko strafrechtlich relevante Inhalte zu empfangen weiter zu minimieren. Auch wenn dies nicht für Sticker möglich ist, bietet es sich dennoch an das Risiko so klein wie möglich zu halten.

Falls Sie sich nicht sicher sein sollten, ob eine von Ihnen empfangene Datei, wie zum Beispiel ein Sticker strafrechtlich relevant sein könnte, so ist es empfehlenswert das entsprechende Material umgehend zu löschen. Dies ist direkt im entsprechenden Chat möglich. In solch einem Fall, insbesondere im Hinblick auf kinderpornografische Inhalte, sollten Sie die entsprechenden Dateien keinesfalls anderweitig abspeichern oder gar weiterleiten.

Sobald Sie zweifelsohne verbotene Inhalte in Form von Kinderpornografie erhalten haben sollten, ist der Gang zur Polizei zu empfehlen und dort Anzeige gegen den Versender der entsprechenden Nachricht zu erstatten.


Was tun, wenn gegen Sie wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte ermittelt wird? - Einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren!

Falls gegen Sie wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte ermittelt werden sollte und im Zuge dessen strafrechtlich relevante Inhalte im Speicher Ihres Smartphones sichergestellt werden, ist es zu empfehlen von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und sich zum gefundenen Material nicht zu äußern.

In solch einem Fall sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren, welcher über die nötige Expertise verfügt die gegen Sie erhobenen Vorwürfe zu prüfen und zu klären, ob Ihnen überhaupt eine strafrechtlich relevante Handlung zur Last gelegt werden kann.

Dr. Brauer Rechtsanwälte verfügen genau über diese langjährige Erfahrung im Sexualstrafrecht und die nötige Expertise, um Sie erfolgreich im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung für Ihren individuellen Fall und kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular, damit wir Ihnen schnellstmöglich behilflich sein können.


Foto(s): Lizenzfrei

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