Rahmenkredit bei 0 % Finanzierung am Beispiel der Consors Finanz

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In Zeiten der 0 % Finanzierungen müssen sich Banken etwas einfallen lassen, um Geld zu verdienen. Deshalb werden Ratenkreditverträge, die von Einrichtungshäusern und Elektronikfachmärkten zur Finanzierung der gekauften Waren vermittelt werden, und die keine Verzinsung vorsehen, oftmals mit Kreditkartenverträgen oder Konsumentenkrediten mit hohen Zinsen verbunden.

Auch die Commerz Finanz, deren Verträge später von der Consors Finanz BNP Paribas übernommen wurden, hat sich diesem Geschäftsmodell angeschlossen.

Im Rahmen eines von einem Möbelhaus vermittelten Ratenkreditvertrages vom März 2017 mit der Commerz Finanz wurde neben dem gewünschten Ratenkredit mit 0 % Verzinsung noch ein weiterer Kredit in Form eines Kreditrahmens mit einer so genannten CashCard und einer Verzinsung von effektiv 15,90 % untergeschoben. Dieser Rahmenkredit beläuft sich auf einen Kreditrahmen über einen bestimmten Betrag und wird durch den Einsatz der CashCard (Bankkarte mit PIN) in Anspruch genommen. 

Die Vertragsgestaltung lässt – nach Auffassung von Dr. Tamara Knöpfel – für den Laien nicht sofort erkennen, dass der gewünschte Ratenkredit mit einem weiteren Kredit, nämlich mit einem Kreditrahmen, verbunden wird, der hochverzinslich ist. Auch der Mitarbeiter als Kreditvermittler hat im dortigen Fall hierauf nicht hingewiesen. Der Kunde bekam dann die Kreditkarte oder in diesem Fall die Cashcard zugesandt. Nutzt er sie, so sind damit – nach Auffassung von Dr. Tamara Knöpfel – hohe Kosten, nämlich eine überdurchschnittlich hohe Verzinsung, geschuldet.

Im Fall der Consors Finanz, vormals Commerz Finanz, war die Vereinbarung einer Verzinsung von 15,9 % effektiv im März 2017 – nach Auffassung von Dr. Tamara Knöpfel – sittenwidrig. Sittenwidrig im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB ist ein Darlehen dann, wenn die Zinsen um 100 % über der marktüblichen Verzinsung liegen. Dann liegt der Tatbestand des Wuchers vor. Im März 2017 lag der durchschnittliche Effektivzinssatz für Konsumentenkredite, ausweislich der Zinsstatistik der Bundesbank, an private Haushalte, die variabel oder bis ein Jahr verzinslich sind, bei effektiv 6,12 %. Damit liegt die Effektivverzinsung von 15,9 % mehr als 100 % über dem marktüblichen Zins. In der Folge ist das Darlehen – nach Auffassung von Dr. Tamara Knöpfel – unwirksam, d. h. eine Verzinsung ist nicht geschuldet.

Für Kunden, die in diese Zinsfalle geraten sind, kann es sich also lohnen, sich anwaltlich beraten zu lassen. 


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