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S&K-Anleger müssen sich auf Rückforderungen sog. Scheingewinne durch Insolvenzverwalter einstellen

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Rund um den Kapitalanlagebetrugsfall S & K sind mehrere Insolvenzverfahren bekannt geworden.

Anleger, die vor der Insolvenz Auszahlungen erhalten haben, müssen damit rechnen, dass die Insolvenzverwalter diese Auszahlungen als sog. Scheingewinne qualifizieren und von den Anlegern zurückfordern. LSS Rechtsanwälte setzt sich mit dieser Problematik seit vielen Jahren auseinander und hat in der Vergangenheit zahlreiche solcher Ansprüche abgewehrt oder deutlich reduzieren können. So wurden im Betrugsfall Phoenix Kapitaldienst dutzende bundesweite Verfahren bis hin zum BGH geführt (vgl. gesonderte Pressemitteilung hierzu).

LSS Rechtsanwälte stellt sich auch im Fall S&K auf entsprechende Vertretungen ein.

Insolvenzverfahren: S&K Sachwerte Fonds 2 (Az. 67g IN 149/13: Amtsgericht Hamburg), Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Achim Ahrendt.

vorläufiges Insolvenzverfahren: S&K Real Estate Value Added Fonds

Insolvenzverfahren: S&K Real Estate Value Added GmbH, Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ahrendt (Az. 67g IN 141/13 - Amtsgericht Hamburg)

Insolvenzverfahren: Deutsche S&K Sachwerte (Az. 67g IN 141/13 - Amtsgericht Hamburg).

Insolvenzverfahren: S&K Investment Fonds und S&K Investment Plan GmbH & Co. KG (Az. 67g IN 151/13 und 67g IN 152/13 - Amtsgericht Hamburg), Insolvenzverwalter: Dr. Jens-Sören Schröder.



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