So wehren Sie sich als Unternehmer gegen eine Google Fonts Abmahnung

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Sie haben auch eine Abmahnung wegen der Einbindung von Google Fonts auf Ihrer Website oder Ihrem Onlineshop erhalten, und zwar von der Kanzlei Kilian Lenard aus Berlin im Namen von Martin Ismail und seiner sog. "IG Datenschutz", oder von der Kanzlei Raag aus Meerbusch für Frau Wang Yu?

Dann sollten Sie die folgenden Schritte befolgen, um das Problem in Griff zu bekommen.

1. Technisches Problem mit Google Fonts lösen

Zunächst müssen Sie sicherstellen, dass die Google Fonts nicht mehr dynamisch (remote) eingebunden sind, und zwar mithilfe Ihrer Techniker (IT oder Webdesigner). Die datenschutzrechtliche Problematik besteht nämlich unabhängig von der Frage, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Dazu gibt es notfalls Anleitungen im Internet. Wenn Sie oder Ihr Marketing partout nicht auf dynamische Webfonts von Google verzichten wollen, müssen SIe zumindest die Datenschutzerklärung und Ihr Consent-Tool anpassen, um hier rechtlich sicher zu sein.

2. Auf die Google Fonts Abmahnung reagieren

Als zweites entscheiden Sie sich, ob und wie Sie gegebenenfalls auf die Google Fonts Abmahnung reagieren. Sie können entweder den Betrag zahlen, gar nicht reagieren, sich selbst zur Wehr setzen oder einen Anwalt beauftragen.

 Angesichts der Informationen, die im Umlauf sind, und unserer Einschätzung, sind die Abmahnungen rechtlich angreifbar, und zwar sowohl formal als auch im Hinblick auf den angeblichen Datenschutzverstoß sowie die daraus abgeleiteten, vermeintlichen Ansprüche. Andererseits ist noch nicht klar, wie die Rechtsprechung auf die Abmahnungen reagiert und wir die Gerichte mit dem vermeintlichen Präzedenzfall des LG München I (Urt. v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) umgehen, das einem Seitenbesucher 100 Euro Schadensersatz zugesprochen hat. Wir empfehlen als sichersten Weg, sich zur Wehr zu setzen, und zwar am besten anwaltlich. Zwar mag das Problem jetzt nicht existenzbedrohlich erscheinen, aber wer nicht täglich mit ähnlichen Problemen zu tun hat, tut sich meist schwer, die Folgen eigener Fehler im Umgang mit solchen Abmahnungen abzuschätzen. Daher wollen die meisten unserer Mandanten auch solche rechtlichen Angelegenheiten unter Kontrolle haben und geben sie in fachlich versierte Hände ab. Dafür spricht auch, dass die Opportunitätskosten für die eigene Befassung mit solchen Dingen als Unternehmer oder Geschäftsführer regelmäßig viel zu hoch sind.

3. Wie Sie sich helfen lassen können

Wenn Sie jetzt sagen, dass Sie sich auch vertreten lassen wollen, um die Fristen und den Verlauf der Angelegenheit nicht selbst kontrollieren zu müssen, dann rufen Sie uns einfach unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch an: 0800 12 12 002 - oder Sie schreiben uns unkompliziert eine Whatsapp, wenn Sie das bevorzugen, an unsere Kanzleinummer 09131 611 610. Wir melden uns dann umgehend. Wenn Sie uns beauftragen, vertreten wir Sie zum fairen Festpreis. Bitte legen Sie dann auch die Abmahnung bei - entweder zur Textnachricht oder per E-Mail (post@kanzlei-metzner.de).

Dr. Michael Metzner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



Foto(s): Adobe Stock

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