Späte Verjährung im Abgasskandal: OLG Köln verurteilt VW zu Schadensersatz

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Die Volkswagen AG muss unter Umständen noch Schadenersatz leisten, wenn das manipulierte Fahrzeug erst nach der Bekanntgabe des Abgasskandals gekauft wurde. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat den Autokonzern zu Schadensersatz verurteilt, obwohl der klagende Dieselkäufer das Fahrzeug erst nach der Ad-Hoc-Mitteilung durch VW gekauft hatte. Das verbraucherfreundliche Urteil ebnet den Weg für weitere Geschädigte im Dieselskandal, die ihr Fahrzeug nach September 2015 gekauft haben. 

In dem Fall vor dem OLG Köln hatte ein Tiguan-Fahrer VW auf Schadensersatz verklagt, der sein Auto erst 15 Monate nach der Ad-hoc-Mitteilung von VW im Herbst 2015 gekauft hatte und bereits ein Softwareupdate nutzte. Die obersten Landesrichter in Köln lehnten die Berufung des VW-Konzerns mit Urteil vom 18. Dezember 2020 ab (Az. 20 U 288/19).

VW zeigt weiterhin sittenwidriges Verhalten 

Die Richter des OLG Köln konnten nicht erkennen, dass Volkswagen die unternehmerische Entscheidung aufgegeben hat, im eigenen Gewinninteresse das Kraftfahrtbundesamt und die Fahrzeugkäufer zu täuschen. VW sei noch immer nicht bereit, Unregelmäßigkeiten einzuräumen und Maßnahmen zur Beseitigung des gesetzwidrigen Zustands zu erarbeiten, um die Gefahr einer Betriebsbeschränkung oder -untersagung zu bannen.

Das aufgespielte Softwareupdate des Tiguans habe nicht zu einem gesetzeskonformen Zustand des Fahrzeugs geführt. Vielmehr habe VW den Kläger durch eine Manipulation des On Board Diagnosis-Systems weiter getäuscht, so die Urteilsbegründung der Richter. Das Verhalten von VW sei daher weiterhin als sittenwidrig zu bewerten.

VW-Mitteilung sollte Kunden beschwichtigen

VW verteidigte sich damit, dass die Öffentlichkeit im September 2015 mit einer Ad-hoc-Mitteilung über die Abschalteinrichtung im Motor EA189 informiert wurde. Jeder Käufer, der nach dieser Bekanntgabe ein Dieselfahrzeug mit dem betreffenden Motor erworben habe, sei daher selbst verantwortlich und könne keine Schadenersatzansprüche stellen.

Doch die Richter des OLG Köln argumentierten dagegen: Die Ad-hoc-Mitteilung sollte die Kunden so arglos wie möglich halten. Mit der Zusage eines vom KBA genehmigten Softwareupdates habe man die Erwartung erzeugt, dass damit die Unregelmäßigkeiten endgültig beseitigt seien.

Schon im September 2020 hatte das OLG Köln entschieden, dass die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal frühestens nach dem 31. Dezember 2016 begonnen haben kann. Die Betroffenheit sei erst mit dem ersten Anschreiben zur Durchführung des Softwareupdates klar gewesen.

Jetzt Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Ansprüche von Dieselkäufern, die ihr Fahrzeug nach Bekanntgabe des Abgasskandals erworben haben, im Juli 2020 abgewiesen. Das Urteil des OLG Köln macht jedoch deutlich, dass sich betroffene Dieselfahrer genau informieren sollten, ob sie nicht doch noch Anspruch auf Schadensersatz haben. Es kommt bei der Einschätzung der Erfolgschancen immer auf den Einzelfall an. Wer sein Dieselfahrzeug erst 2016 oder später gekauft hat und ein Softwareupdate nutzt, kann noch immer auf Schadensersatz klagen. Das umstrittene Softwareupdate ändert nämlich nichts an der sittenwidrigen Schädigung der Käufer durch VW zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs.

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Foto(s): Pixabay


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