Sparda Bank München verwendete fehlerhafte Widerrufsbelehrungen - Darlehensverträge widerrufbar

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Die Sparda Bank München verwendete über Jahre, insbesondere 2009, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Das geltende Recht sieht für Verbraucherdarlehensverträge ein unbefristetes Widerrufsrecht vor, wenn der Darlehensgeber den Darlehensnehmer fehlerhaft über dessen Widerrufsrecht belehrte. Dementsprechend können Kunden der Sparda Bank München noch heute ihre Darlehensverträge widerrufen.

„Widerrufsjoker” ziehen und Zahlung einer kündigungsbedingten Vorfälligkeitsentschädigung an Sparda Bank München vermeiden

Dieser späte Widerruf kann ein echter „Joker” sein. Denn dadurch lässt sich die Zahlung einer bei einer Kündigung anfallende Vorfälligkeitsentschädigung, die eine Umschuldung üblicherweise wirtschaftlich sinnlos erscheinen lässt, vermeiden. Er bietet also eine Chance, günstig aus einem teuren Altkredit bei der Sparda Bank München auszusteigen und einen neuen Kredit zu den heute historisch niedrigen Zinssätzen abzuschließen.

Gesetzesentwurf des Deutschen Bundesrates könnte Ende für unbefristetes Widerrufsrecht bedeuten

Ein unlängst vom Deutschen Bundesrat eingebrachter Gesetzesentwurf könnte aber dieses unbefristete Widerrufsrecht schon bald abschaffen. Denn wenn es nach dem Deutschen Bundesrat geht, soll ein unbefristetes Widerrufsrecht in Zukunft nicht mehr möglich sein. Ähnlich wie bspw. beim Fernabsatzvertrag soll für Fälle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung eine absolute Widerrufsfrist eingeführt werden. Gleichzeitig soll dann für bestehende Darlehensverträge die Ausübung des Widerrufsrechts letztmalig am 20.6.2016 möglich sein.

Widerrufsbelehrungen der Sparda Bank München wichen vom Muster des Gesetzgebers ab – kein Vertrauensschutz

Grundsätzlich genießen Kreditinstitute wie die Sparda Bank München einen sog. Vertrauensschutz, wenn sie die Musterwiderrufsbelehrung des Gesetzgebers ohne beachtliche Abweichungen übernehmen. Dann können ihnen Fehler der Belehrungen nicht zugerechnet werden. Die Sparda Bank München allerdings wich in vielerlei Hinsicht von der Musterwiderrufsbelehrung ab. Im Absatz zu den finanzierten Geschäften ergänzte die Sparda Bank München bspw. das sinnverändernde Wort „insbesondere”, sie ergänzte die Überschrift „Widerrufsbelehrung” um die Worte „für Verbraucherdarlehensverträge” und die Formulierung im Hinblick auf den Fristbeginn um die Worte „der Lauf der”. Dies alles stellt eine beachtliche Abweichung vom Muster dar, weshalb die Sparda Bank München keinen Vertrauensschutz genießt.

Sparda Bank München hob Widerrufsbelehrungen nicht ausreichend hervor und verschwieg eigene Pflichten

Die Widerrufsbelehrungen der Sparda Bank München enthielten wohl einige ihr zurechenbare Fehler. Vor allem fällt auf, dass die Widerrufsbelehrungen nicht besonders hervorgehoben waren. Sie unterschieden sich nicht vom übrigen Schriftbild des Vertrags, insbesondere waren nicht einmal die Überschriften und Zwischenüberschriften besonders vom sonstigen Text der Widerrufsbelehrungen abgehoben. Darüber hinaus informierte die Sparda Bank München auch nicht darüber, dass auch für sie im Falle eines Widerrufs durch den Darlehensnehmer eine Frist zur Erstattung etwaiger Zahlungen des Verbrauchers zu laufen beginnt.

Überflüssiger Zusatz zu finanzierten Geschäften in Widerrufsbelehrungen der Sparda Bank München

Ein weiterer Fehler der Widerrufsbelehrungen der Sparda Bank München liegt wohl in der Verwendung eines Zusatzes zu finanzierten Geschäften. Denn finanzierte Geschäfte stellen einen Ausnahmefall dar. Dementsprechend ist ein solcher Passus in den meisten Widerrufsbelehrungen überflüssig. Dadurch, dass er einen großen Platz in den Widerrufsbelehrungen der Sparda Bank einnahm und aufgrund der Komplexität seines Inhalts, war er dazu geeignet, das Verständnis des Darlehensnehmers von seinem Widerrufsrecht zu beeinträchtigen.

Widerrufsbelehrungen anderer Kreditinstitute, die ähnliche Fehler enthalten:

  • Aachener Bausparkasse AG 2014
  • Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden AG 2006
  • AXA Bank AG 2003 bis 2006
  • Bayern LB 2005 bis 2007
  • BHW Bausparkasse AG 2005 bis 2007
  • Commerzbank AG 2003
  • DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG 2010
  • DKB 2006 bis 2007
  • DSL Bank 2006 bis 2010
  • Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) 2002

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Die genannten Auffälligkeiten stellen regelmäßig beachtliche Fehler einer Widerrufsbelehrung dar, die zur Gewährung eines unbefristeten Widerrufsrechts führen. Allerdings sind auch immer die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen. Deshalb ist eine Beratung durch Experten unabdingbar. Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden haben sich in den vergangenen Jahren einen exzellenten Ruf auf diesem Gebiet erarbeitet. Aufgrund ihrer vielfältigen Erfahrung durch die bundesweite Betreuung von Mandaten können die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden den Besonderheiten jedes Einzelfalles bestens begegnen. Als besonderen Service bietet die Kanglei Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

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