Sparer aufgepasst: rechtswidrige Abschlusskosten in Riester-Verträgen

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Verbraucher sollten ihre Riester-Verträge im Blick behalten, um eine unbeschwerte Rente zu haben.

In bestimmten Fällen verlangen einige Versicherer von ihren Riester-Kunden doppelte Vertriebs- und Abschlusskosten für Teilbeträge der Verträge. Dies betrifft überwiegend Riester-Versicherte mit Kindern. Das Verhalten der Versicherungs-Unternehmen stuft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als rechtswidrig ein.

Außerdem haben einige Volksbanken und Sparkassen in mehreren Riester-Banksparplänen eine unzulässige Klausel verankert, die die Berechnung variabler Grundzinsen betrifft. Sparer, die derartige Verträge besitzen, haben womöglich die Option, eine beachtenswerte Zinssumme zurückzufordern.

Die Riester-Versicherung dient der Zahlung einer lebenslangen Rente. Das gilt ebenso für Riester-Verträge, die ursprünglich direkt mit einem Versicherer und nicht mit der Bank abgeschlossen wurden. Am Ende der Ansparphase des Vertrags erhalten Kunden üblicherweise Angebote bezüglich des Vertrags. Aus diesen gehen die Auszahlung des Versicherers sowie die Höhe der Rente hervor. Allerdings erheben Versicherer für den Abschluss solcher Verträge zusätzliche Kosten.

Für Verbraucher besteht jedoch die Möglichkeit, sich gegen solche Kosten zu wehren, wenngleich die Rechtslage hier noch schwammig ist. Für Kunden, die das Angebot der Verrentung nutzen, gilt: Vermerken Sie vor Vertragsabschluss einfach schriftlich, lediglich unter Vorbehalt geltend gemachte Kosten zu entrichten.

Zu Recht erwarten Verbraucher, die jahrelang Sparbeträge in ihre Riester-Verträge einzahlen, im Gegenzug ihre Rente zu erhalten. Denn der Riester-Vertrag endet nicht bei Eintritt in den Ruhestand. Lediglich die Modalitäten ändern sich.

Statt weiterhin Geldbeträge einzuzahlen, erhält der Kunde nun seine Rente. Jedoch stellen einige Anbieter ihren Kunden Verwaltungs- und/oder Abschlusskosten in Rechnung. Diese fallen angeblich an, weil es sich um einen neuen Vertragsabschluss handelt. Die Versicherer behaupten, diese Kosten seien notwendig für folgende Aufwendungen:

  • Antragsprüfung
  • laufende Verwaltung
  • Erstellung der Vertrags-Unterlagen
  • Werbe-Aufwendungen
  • sachbezogene Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Antrags
  • Abschluss-Provisionen für Versicherungs-Vermittler

Ob Kunden mit diesen Kosten belastet werden dürfen, ist aktuell noch umstritten. Allerdings lohnt es sich hier stets, Ihre Rechte durchzusetzen. Schließlich geht es um Ihre finanzielle Absicherung im Ruhestand.


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Stichworte: Zivilrecht, Versicherungsrecht, Riester-Rente, Riester-Vertrag

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