Sparkasse München hat Sparverträge falsch abgerechnet! Gutachter ermittelt Zinsnachzahlung von rund 5.000,00 €

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Gutachten von Prof. Elsas, LMU München

In einem von der Kanzlei DR.STORCH & Kollegen vor dem LG München I geführten Verfahren ist ein Zinsgutachten zur Erstattung von Zinserträgen aus Sparverträgen (S-Prämiensparen flexibel) durch den vom Gericht bestellten Gutachter Prof. Elsas von der LMU München erstellt worden. Prof. Elsas ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für "Wertpapiere und Derivate, Börsenwesen (IHK München und Oberbayern)", sowie Leiter des Instituts für Finance und Banking an der LMU München. 

Zinsersattung von rund 5000,00 €

In dem Gutachten gelangt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass die Stadtsparkasse München den uns von uns vertretenen Mandanten 5.028,84 € an Zinsen zu wenig gezahlt hat. Die Verträgen stammen aus 1996/1998, sind mit Sparbeträgen von 127,82 € im Monat angespart worden und sind von der beklagten Sparkasse gekündigt worden.

Wesentlich zu niedrige Abrechnung der Sparkasse

Prof. Elsas hat die von der Stadtsparkasse München vorgenommene Zinsabrechnung wie folgt als rechtlich fehlerhaft und wesentlich zu niedrig erachtet:

"Die von der Bank ab dem Jahr 2005 angewendete Methodik zur Bestimmung der Prämiensparvertrags-Verzinsungen konnte im Wesentlichen repliziert werden, so dass davon auszugehen ist, dass diese auch angewendet wurde. Allerdings genügt die verwendete Methodik nicht den vom BGH formulierten Rahmenbedingungen, insbesondere weil ein nur viermonatiger Anpassungszeitraum gewählt wurde (....).

(...)

Die von der Bank tatsächlich für beide streitgegenständlichen Verträge gezahlten Verzinsungen sind wesentlich niedriger, als bei einer den BGH-Vorgaben entsprechenden, ökonomisch sinnvollen Zinsberechnung hätten sein müssen" (....).

Da die Sparkasse München als eine der wenigen Sparkasse in Deutschland bislang keine uns bekannte Vergleichsangebote unterbreitet hat, werden wir an dieser Stelle weiter über den Ausgang des Verfahrens berichten.

Zuvor war in einem Verfahren vor dem LG Landshut bereits der Gutachter Prof. Kaeserer von der TU München zu einem ähnlichen Ergebnis und zu einer wesentlichen Zinserstattung der dortigen Sparkasse gelangt.



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