Sparkasse Westholstein – fehlerhafte Widerrufsbelehrung?

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Möchten auch Sie von den momentan niedrigen Zinsen profitieren? Dann sollten Sie Ihren Darlehensvertrag der Sparkasse Westholstein überprüfen lassen. Wenn dieser eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, können Sie ihn widerrufen ohne eine sogenannte teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Art Vertragsstrafe. Die Bank beziehungsweise Sparkasse nimmt diese mit in den Darlehensvertrag auf, um sich gegen den möglichen, zinsbehafteten Rückzahlungsausfall durch den Darlehensnehmer abzusichern. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird somit dann fällig, wenn der Darlehensvertrag vorzeitig von dem Darlehensnehmer beendet wird – dazu ist der Darlehensnehmer jederzeit berechtigt.

Wann kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen?

Wenn Sie Ihren Darlehensvertrag jedoch widerrufen können, dann wird – wie schon erwähnt – keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Voraussetzungen für einen Widerruf sind die Folgenden:

  • Der Darlehensvertrag mit der Sparkasse Westholstein muss eine falsche Widerrufsbelehrung enthalten.
  • Sie müssen Verbraucher sein, denn nur diesen steht ein Widerrufsrecht kraft Gesetz zu.
  • Der Vertrag muss nach dem 01. November 2002 geschlossen worden sein, da das Widerrufsrecht vorher nicht gesetzlich verankert war.

Wenn der Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, so können Sie auch noch nach Jahren den Vertrag widerrufen. Grund dafür ist, dass die in dem § 355 Abs. 2 BGB geregelte 14-tägige Widerrufsfrist nie wirksam zu laufen begonnen hat. Diese kann erst dann beginnen, wenn der Vertragspartner ordnungsgemäß belehrt wurde; ist dies nicht der Fall kann der Vertrag auch Jahre später widerrufen werden ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist.

Fehler in den Widerrufsbelehrungen sind dadurch entstanden, dass die Banken und auch kleineren Sparkassen – wie die Sparkasse Westholstein – die gesetzlichen Widerrufsbelehrungen personalisiert haben, wodurch sich Fehler eingeschlichen haben. Die Fehler in den Widerrufsbelehrungen sind vielfältig und reichen über die falsche Belehrung hinsichtlich des Fristbeginns bis zu fehlerhaften Fußnoten. Ob die Widerrufsbelehrung der Sparkasse Westholstein falsch ist, muss durch eine Einzelfallprüfung ermittelt werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden prüft kostenlos Ihren Darlehensvertrag von der Sparlasse Westholstein samt Widerrufsbelehrung auf etwaige Fehler. Füllen Sie dafür den Mandantenfragebogen auf der Website www.wvr-law.de aus und lassen Sie uns Ihren Vertrag zukommen. Nach erfolgter Prüfung werden wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen.


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