Spiegel Online: Dieselgate-Fahrzeuge nur schwer verkäuflich

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Spiegel Online berichtet über den Versuch, einen VW Tiguan 2.0 TDI (Baujahr 2012, Kilometerstand 60.000 km) zu verkaufen. Vier von fünf Händlern wollten im aktuellen Klima für Dieselfahrer den Wagen entweder gar nicht, oder nur zu einem deutlich unter dem Restwert liegenden Preis erwerben. Der Feldversuch der Spiegel-Online-Redaktion bestätigt, was uns unsere Mandanten bereits seit Monaten berichten: Wer sein Dieselgate-Fahrzeug verkaufen möchte, bekommt große Probleme.

Händler möchten keine Diesel-Fahrzeuge

Für ihren Feldversuch trat die Online-Redaktion des Spiegel an Händler in Stuttgart, Düsseldorf, Wolfsburg, Bremen und München heran und bot den Tiguan an. Dem Stuttgarter Händler reichte bereits die Tatsache, dass es sich um einen Diesel handelt. Er wolle lieber kein Angebot unterbreiten. Ebenso in Düsseldorf. Einen Diesel müsse man ablehnen, da unklar ist, wie sich der Dieselmarkt im Zuge des Skandals entwickelt, so der Händler.

Große Wertverluste für betroffene Fahrzeuge

In Wolfsburg, der Heimatstadt von Volkswagen, bot nach Angaben der Spiegel-Redaktion ein Händler EUR 12.000,00 für das Fahrzeug, obwohl der Restwert des Fahrzeuges nach der Schwacke-Liste EUR 18.650,00 beträgt. Ein Wertverlust von 35 %. Auch in Bremen hätte der Wagen nur unter Wert verkauft werden können, da wegen der aktuellen Dieselkrise ein Abzug vorzunehmen sei. In diesem Zusammenhang bemerkte der Händler zudem, dass er sich ein solches Fahrzeug „hier gerade nicht hinstellen“ wolle. Lediglich in München wurde der Redaktion ein Preis zwischen EUR 16.000,- und EUR 17.000,- angeboten.

Rückgabe der Fahrzeuge möglich

Dieser Feldversuch der Spiegel-Redaktion zeigt abermals, dass sich die Folgen des Betrugs nicht durch ein bloßes Software-Update beseitigen lassen. Auch nach dem Update verbleiben Nachteile für den Kunden. Unabhängig davon, dass es höchst fraglich ist, ob die Fahrzeuge nach dem Update noch den vereinbarten technischen Zustand aufweisen oder neue Mängel wie ein Mehrverbrauch oder Motorgeräusche zutage treten, besteht jedenfalls in dem Wertverlust ein bleibender Mangel. Das OLG Celle (Beschluss vom 30.06.2016, 7 W 26/16) hatte in der Vergangenheit bereits entschieden, dass der bloße Wertverlust einen Rücktritt ermöglicht:

„Allgemein gilt, dass eine objektive Unmöglichkeit der Nachbesserung auch dann anzunehmen ist, wenn der Mangel als solcher einschließlich seiner Ursache zwar beseitigt werden kann, dies aber nur unter Zurückbleiben einer technischen und/oder merkantilen Wertminderung möglich ist (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rn. 938).“

Kostenlose Erstberatung

Unsere Rechtsanwälte beraten betroffene Dieselfahrer im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung telefonisch, per E-Mail oder im Rahmen eines Besprechungstermins in unseren Kanzleiräumen in Köln-Ehrenfeld.


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