Urteil: Sparkasse Aachen zur Hälfte für Schaden aus Online-Banking-Betrug haftbar gemacht

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Aachen hat bedeutende Konsequenzen für die Sparkasse Aachen. In einem Fall von Online-Banking-Betrug wurde die Bank dazu verurteilt, die Hälfte des entstandenen Schadens in Höhe von 107.700 Euro zu erstatten. Das Gericht stellte fest, dass eine Mitarbeiterin der Sparkasse durch ihr Fehlverhalten maßgeblich zum Schaden beigetragen hat. Das Verfahren führte Rechtsanwalt David Stader.

Bankkunde fällt auf Call-ID-Spoofing rein

Der Fall betrifft ein Ehepaar, das mehrere Konten bei der Sparkasse Aachen unterhielt. Im Juli 2022 erhielt der Ehemann mehrere Anrufe, bei denen die Rufnummer der Sparkasse Aachen angezeigt wurde, jedoch handelte es sich um sogenanntes Call-ID-Spoofing. Der Anrufer gab sich als Mitarbeiter der Bank aus und überredete den Ehemann dazu, seine Kontodaten über einen per WhatsApp zugesandten Link preiszugeben.

Bevor die Täter Zahlungen vornehmen konnten, beschwerte sich der Ehemann bei der Sparkasse über Probleme mit dem neuen TAN-Verfahren. Die Sparkassenmitarbeiterin hatte dabei volle Einsicht in die Online-Aktivitäten des Ehemanns, einschließlich verdächtiger Transaktionen und des Versuchs, das TAN-Verfahren mit einem Dritten einzurichten. Obwohl dies verdächtig war, unternahm die Mitarbeiterin keine weiteren Schritte und sperrte das Konto nicht.

Anschließend wurden drei Überweisungen in Höhe von insgesamt 107.700 Euro von den Tätern getätigt. Die Sparkasse wies das Erstattungsverlangen der Eheleute zurück, woraufhin diese Klage erhoben. 

LG Aachen verurteilt Sparkasse anteilig

Das Landgericht Aachen entschied, dass die Sparkasse zur Hälfte des Schadens haftbar ist, da sowohl der Ehemann als auch die Sparkassenmitarbeiterin für den Schaden verantwortlich gemacht wurden.

Das Gericht kritisierte die Mitarbeiterin dafür, dass sie es versäumt hatte, offensichtlichen Anzeichen für ungewöhnliche Vorgänge im sicherheitsrelevanten Bereich nachzugehen. Aufgrund dieses Mitverschuldens der Sparkasse wurde sie zur Erstattung der Hälfte des Schadens und der Anwaltskosten verurteilt.

Kostenlose Erstberatung vom Fachanwalt für Bankrecht

Dieses Urteil verdeutlicht die Bedeutung, Ablehnungen von Banken und Sparkassen nicht ungeprüft hinzunehmen. Jeder Fall sollte individuell und fachkundig bewertet werden, um die Erfolgsaussichten eines Verfahrens abzuschätzen. Betroffene Bankkunden können sich für eine kostenlose Erstberatung an uns wenden. Es sei darauf hingewiesen, dass das Urteil rechtskräftig ist.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt David Stader

Beiträge zum Thema