Spurwechsel und Unfall durch Auffahren

  • 1 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Immer wieder gibt es interessante Rechtsstreitigkeiten zum Thema Auffahrunfall und Spurwechsel. Wie ist die Haftung? Wer hat Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadensersatz)? Folgende Ausgangslage: Ein Unfall kommt dadurch zustande, dass ein Fahrzeugführer dem anderen von hinten auffährt. Nun behauptet aber der Auffahrende, dass der Unfallgegner so kurz vor der Kollision seine Spur verlassen hat und auf die Fahrspur des auffahrenden eingeschwenkt ist, dass für den auffahrenden die Kollision unvermeidbar war.

So auch in einem Fall, der schlussendlich durch den Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 13.12.2016 zum Aktenzeichen VI ZR 32/16 entschieden wurde. Der Kläger hat behauptet, das auf der Überholspur befindliche Fahrzeug des Beklagten sei unmittelbar vor der Kollision beider Fahrzeuge „brutal abgebremst“ und auf die rechte Fahrspur gezogen. Es geht im Kern immer wieder um die Beweislast. Bestreitet der Vorausfahrende den vom Auffahrenden behaupteten Spurwechsel und kann der Auffahrende den Spurwechsel des Vorausfahrenden nicht beweisen, so bleibt – in Abwesenheit weiterer Umstände – allein der Auffahrunfall, der wiederum typischerweise auf ein Verschulden des Auffahrenden beruht. Es ist nicht Aufgabe des sich auf den Anscheinsbeweis stützenden vorausfahrenden Fahrers zu beweisen, dass ein Spurwechsel nicht stattgefunden hat.

Dies bedeutet im Ergebnis, dass der auffahrende Fahrzeugführer beweisen muss, dass es tatsächlich zu dem Spurwechsel gekommen war. Gelingt ihm dies nicht, bleibt es bei dem Grundsatz „wer auffährt, hat Schuld!“

Weitere Infos zum Thema:

http://www.ra-hartmann.de/spurwechsel-und-auffahrunfall-wer-haftet-dr.-hartmann-partner.html


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann

Beiträge zum Thema