Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängt im Abgasskandal Bußgeld gegen Daimler

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Rund 280.000 Diesel-Fahrzeuge muss Mercedes in Deutschland wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. Nun bittet die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Daimler AG im Abgasskandal zur Kasse und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro gegen den Autobauer. Daimler hat das Bußgeld bereits akzeptiert.

Die Staatsanwaltschaft begründet das Bußgeld mit einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht in einem Zeitraum ab 2008. Diese habe dazu geführt, dass bei Dieselfahrzeugen behördliche Genehmigungen erteilt wurden, obwohl die Fahrzeuge teilweise nicht den regulatorischen Anforderungen entsprachen und zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxiden führten. „Gemeint sind damit unzulässige Abschalteinrichtungen, die zunächst für einen Rückruf von europaweit rund 670.000 Diesel-Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6b geführt haben. Im Juni 2019 wurden auch noch Modelle des Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Mit dem Bußgeld werden in erster Linie die wirtschaftlichen Vorteile, die Daimler durch die Pflichtverletzung erzielt hat, abgeschöpft. Bußgelder im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen wurden auch schon gegen VW, Audi und Porsche verhängt. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Daimler ist mit dem Bußgeld abgeschlossen. Die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Konzerns im Zusammenhang mit dem Verdacht von Abgasmanipulationen laufen hingegen weiter. Ebenso berührt das Bußgeld nicht die Schadensersatzklagen geschädigter Autokäufer gegen Mercedes.

„Das Bußgeld hat zwar keine direkten Einfluss auf die zivilrechtlichen Schadensersatzklagen. Dennoch dürften dadurch die Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, gestiegen sein. Denn Daimler hat mit dem Bußgeld akzeptiert, dass die Aufsichtspflicht fahrlässig verletzt wurde“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Rechtsanwalt Dr. Hartung hat im Abgasskandal bereits Urteile gegen Mercedes erreicht und Schadensersatzansprüche für seine Mandanten durchgesetzt. „Ansprüche können auch durchgesetzt werden, wenn kein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für das Fahrzeug vorliegt“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Mehr Informationen auf der Kanzleihomepage. 


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