Steilmann-Insolvenz: Anwälte bündeln Anlegerinteressen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Bekleidungshersteller Steilmann, einer der größten deutschen Bekleidungshersteller, ist insolvent!

Kurz vor Ostern musste das Unternehmen Insolvenz beim Amtsgericht Dortmund anmelden, inzwischen mussten auch mehrere mit dem Unternehmen verbundene Unternehmen Insolvenz anmelden.

Um ihr Geld bangen dabei nicht nur die Beschäftigten von Steilmann, sondern auch die Anleger dreier Anleihen und die Aktionäre des Unternehmens, so wurden ca. 88 Mio. € über die drei Anleihen eingesammelt und ca. 9 Mio. € über die Aktien.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg vertreten Steilmann-Anleger und raten ausdrücklich zur Interessenbündelung.

So sollten Anleger, sobald dies möglich ist, ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden, um wenigstens noch einen Teil ihrer Forderung realisieren zu können.

Allerdings wird alleine über das Insolvenzverfahren wohl nur ein Bruchteil des angelegten Geldes zurückgeführt werden können, Anleger sollten daher auch noch weitere Möglichkeiten der Schadenskompensation prüfen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Dr. Späth & Partner mbB werden auch alle weiteren Möglichkeiten der Anleger prüfen, und zwar vor allem auch eventuelle Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne. Sind wesentliche Angaben im Verkaufsprospekt falsch, so kann der Anleger gegen die Prospektverantwortlichen Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne geltend machen. Diese Ansprüche gehen dann auf vollen Ersatz des Erwerbspreises, Zug um Zug gegen Übertragung der Papiere.“  

Pikant ist dabei vor allem, dass Steilmann vor erst ca. 5,5 Monaten an die Börse ging. Damals sprach das Management noch von einer „erfolgreichen Wachstumsgeschichte“, auch wurden weitere Verkaufsstellen in Aussicht gestellt.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Späth „stellt sich ganz klar die Frage, warum oder ob die Unternehmensverantwortlichen vor ca. 5 Monaten nicht bereits um die äußerst schwierige Situation wussten“.

Anleger der Steilmann SE können sich daher bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg registrieren. Die Interessengemeinschaft „Steilmann“  bei Dr. Späth & Partner bündelt dabei die Anlegerinteressen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema