Steiner+Company: MAP 3 - Anleger erhält 20.000 Euro wegen fehlerhafter Beratung zurück

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Mit Hilfe der Kanzlei SIBURG konnte ein Anleger der  Multi Asset Ansparplan 3 GmbH & Co. KG (MAP 3), des Emissionshauses Steiner+Company, 20.000 Euro zurückholen.

Vor dem Landgericht Stuttgart wurde der Berater des Anlegers wegen fehlerhafter Anlageberatung verklagt. Das Landgericht Stuttgart stellte fest, dass eine Beteiligung an dem MAP 3 nicht zur Altersvorsorge des Anlegers geeignet war, weil die Risiken einer unternehmerischen Beteiligung nicht mit dem Anlageziel „Altersvorsorge“ vereinbar sind. Der Berater hatte den Anleger dazu geraten bestehende Lebensversicherungen aufzukündigen und den Rückkaufswert als Einmalanlage in den Fonds und die frei gewordenen Beiträge ebenfalls im Rahmen eines Sparplans über 10 Jahre zu investieren. Mit dieser Empfehlung verstieß der Berater aber gegen sein Pflichten zur anlegergerechten Beratung seines Kunden. Auf dringendes Anraten des Landgerichts Stuttgart erstatte der Berater dem Anleger 20.000 Euro und damit ein Großteil seiner Einlage.

„Beteiligungen an dem MAP 3 wurden, nach unseren Erfahrungen, sehr häufig als Altersvorsorge verkauft, weil insbesondere das Emissionshaus anbot, die Einlage in Raten zu zahlen und das Produkt offensiv als „Ansparplan“ verkauft wurde. So konnten auch nicht vermögende Kunden gewonnen werden, die aber in der Regel keine großen Risiken eingehen wollten.“, erklärt Rechtsanwalt Siburg.

Den Anlegern droht bei Verbleib im Fonds ein herber Verlust. Der Fonds MAP 3 entwickelt sich offenkundig nicht prospektgemäß. Nachdem es Hausdurchsuchungen der Staatsanwaltschaft Hamburg in den Geschäftsräumen des Emissionshauses wegen des Verdacht der Untreue zum Nachteil der Anleger gab, veröffentliche der Fonds einen Portfolioreport 2021 aus dem hervorgeht, dass Beteiligungen im Wert von 6,3 Mio. € „in der juristischen Klärung“ seien. Das bedeutet 31 % des gesamten Kapitals des Fonds sind akut ausfallgefährdet. Hinzu kommen die enormen Kosten der Rechtsverfolgung. Bislang hat der Fonds nicht erklärt wer diesem Kosten übernehmen soll.

Foto(s): RA Siburg


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