Stellenabbau bei Audi – Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Audi hat angekündigt, bis 2025 tausende Arbeitsplätze in der Bundesrepublik abzubauen. Das berichtet Tagesschau.de in einem Artikel vom 26.11.2019. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, worauf Audi-Mitarbeiter achten müssen.

In einem „Zukunftspakt“ setzt der Autobauer die Eckdaten für den Stellenabbau: Möglichst ohne betriebsbedingte Kündigungen und sozialverträglich, so soll er über die Bühne gehen, was aller Voraussicht nach bedeutet: Audi bietet in Zukunft vermehrt Aufhebungsverträge und Abfindungen an. Für die Werke Ingolstadt und Neckarsulm verlängert Audi die Beschäftigungsgarantie bis 2029.

1. Verhaltensbedingte und krankheitsbedingte Kündigungen weiterhin möglich

Der Zukunftspakt und die Beschäftigungsgarantie hindern Audi nicht daran, Mitarbeiter krankheitsbedingt, verhaltensbedingt oder fristlos zu kündigen, beispielsweise wegen einer arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung, oder wegen langer Krankheit. Weiterhin möglich bleiben also: Kündigungen wegen Diebstahls, Arbeitszeitbetrug, Handgreiflichkeiten, oder wegen häufiger Fehlzeiten.

2. Auf Umstrukturierungen achten

Arbeitgeber, die einen größeren Stellenabbau planen, bauen ihre Unternehmensstruktur regelmäßig um, mit der Folge, dass man Abteilungen schafft, die man später nicht unbedingt braucht. Arbeitnehmer, die in solchen Abteilungen landen, haben regelmäßig einen verringerten Kündigungsschutz.

Lassen Sie sich vor einer Umsetzung in eine neue Abteilung immer vorher arbeitsrechtlich beraten, am besten durch einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Weisungen durch den Arbeitgeber lassen sich überprüfen, und: Will man eine Unterschrift von Ihnen, sollten Sie wissen, was das für Sie bedeutet!

3. Keine voreiligen Unterschriften

Setzen Sie Ihre Unterschrift nicht voreilig unter ein Angebot, gleich ob Sozialplan oder Aufhebungsvertrag. Auch wenn manch ein Abfindungsangebot von Audi attraktiv ausschaut: Regelmäßig bieten Arbeitgeber erst einmal Abfindungen an, die eher am unteren Ende des realistischen Spektrums liegen.

4. Abfindungsangebote prüfen lassen

Jedes Abfindungsangebot sollte man prüfen lassen, möglichst durch einen auf Kündigungsschutz und Abfindungen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Meistens lassen sich höhere Abfindungen aushandeln, wenn man gegen eine Kündigung klagt, und man vermeidet mit einem gerichtlich protokollierten Abfindungsvergleich regelmäßig die Sperrzeit auf den Arbeitslosengeldbezug. Denn generell gilt: Aufhebungsverträge sind niemals Sperrzeitsicher!

Oft sind Aufhebungsverträge unvollständig: Manch ein Arbeitgeber bietet eine attraktive Abfindung an, regelt aber nicht das Beendigungszeugnis oder die Überstunden. Auch hier erreicht man mit einem Anwalt regelmäßig bessere Ergebnisse.

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Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Weiterführende Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag

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