Stellenabbau bei Bosch – SO bereiten Sie sich optimal vor

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Einem Medienbericht zufolge hat der Mischkonzern Bosch einen drastischen Stellenabbau angekündigt. Tausende Stellen sollen nach einem online-Bericht vom 22.01.2023 des Karlsruhe Insiders davon betroffen sein. Als Grund wird demnach der Wechsel zur E-Mobilität genannt.

Wie aber bereitet man sich als Arbeitnehmer optimal auf einen Stellenabbau vor, beziehungsweise auf eine mögliche Kündigung, Änderungskündigung oder einen Aufhebungsvertrag? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

1. Mitunter bieten Arbeitgeber Programme an, die dem Arbeitnehmer einen Anreiz dafür bieten sollen, das Unternehmen freiwillig zu verlassen. Auch wenn einem diese Angebote attraktiv erscheinen, und man grundsätzlich bereit wäre, einzuwilligen: Empfehlenswert ist, sich Rechtsrat bei einem entsprechend spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuholen, um sicher zu gehen, dass man die Folgen des Programms kennt und keine Ansprüche verloren gehen.

2. Nicht selten kommt es nach angekündigten Stellenstreichungen vermehrt zu verhaltensbedingten oder krankheitsbedingten Kündigungen, die mithin nichts mit den wirtschaftlichen Gründen für den Stellenabbau zu tun haben.

Hier nutzen Arbeitgeber Verhaltensweisen des Arbeitnehmers für eine Kündigung aus, die sie vorher haben durchgehen lassen. Dasselbe kann im Fall vermehrter Krankschreibungen passieren. Auch Lowperformern wird dann eher gekündigt, als sonst.

Daher sollten Arbeitnehmer hier mehr denn je darauf achten, ihre arbeitsvertraglichen Pflichten einzuhalten und keine Steilvorlagen für eine Kündigung zu liefern. Achten sollte man besonders auf: korrekte Abrechnungen, wahrheitsgemäße Angabe von Arbeitszeiten und auf den Verzicht von privaten Tätigkeiten am Arbeitsplatz. Auch sollte man Fehler bei der Arbeit möglichst vermeiden.

Im Fall einer Kündigung muss der Arbeitnehmer schnell handeln, da ab dem Zugang der Kündigung kurze Fristen gelten, die seine Rechte, gegen die Kündigung vorzugehen, einschränken.

Ratsam ist, einen auf Kündigungsschutz und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt am selben Tag anzurufen, an dem man das Kündigungsschreiben erhalten hat. In vielen Fällen lohnt sich eine Kündigungsschutzklage, oft auch wenn ein Sozialplan vorliegt; eine vom Experten geführte Klage bringt dem Arbeitnehmer oft die besten Ergebnisse ein.

3. Bietet der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, rate ich dringend dazu, ihn zuerst mit einem Anwalt oder Fachanwalt zu besprechen, bevor man unterschreibt! 

Seriöse Arbeitgeber haben meiner Erfahrung nach keine Probleme damit, dem Arbeitnehmer dafür einige Tage Bedenkzeit einzuräumen. Übt der Arbeitgeber Druck aus, sollte man den Aufhebungsvertrag erst Recht von einem Fachmann überprüfen lassen.

Ziel des Arbeitnehmers sollte es sein, mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts möglichst viel aus den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber herauszuholen.

4. Vorsichtig sollten Arbeitnehmer sein, wenn sich für sie etwas im Unternehmen ändert, etwa wenn man in eine andere Abteilung versetzt wird, sich die Stellenbeschreibung oder die Tätigkeit ändert oder man eine Änderungskündigung bekommt. Bevor man dem zustimmt oder die neuen Gegebenheiten unwidersprochen hinnimmt, sollte man im Zweifel ebenfalls rechtlichen Rat einholen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

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Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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