Stellenabbau bei MAN – Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Der Fahrzeug- und Maschinenbaukonzern MAN will 3.500 Stellen in der Bundesrepublik abbauen, „sozialverträglich“ und ohne betriebsbedingte Kündigungen. Das berichtet sueddeutsche.de in einem Artikel vom 27.01.2021. Worauf müssen Arbeitnehmer bei MAN jetzt achten? Tipps hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Auch wenn man einen weit größeren Stellenabbau dem Bericht zufolge abgewendet hat: MAN will ihren Arbeitnehmern demnach unter anderem Aufhebungsverträge anbieten und Wechselmöglichkeiten innerhalb des VW-Konzerns, zu dem MAN de facto gehört.

Worauf muss man als Arbeitnehmer hier achten?

Meiner Erfahrung nach suchen Unternehmen in dieser Lage verstärkt nach Gründen, Arbeitnehmern verhaltensbedingt, fristlos oder personenbedingt zu kündigen, denn: Kündigungen, die auf diesen Gründen beruhen, sind trotz Jobgarantie oder ähnlichen Vereinbarungen regelmäßig weiterhin möglich.

Arbeitnehmertipp: Achten Sie mehr denn je darauf, keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung zu begehen, die Ihnen den Job kosten könnte, beispielsweise bei der Fahrtkostenabrechnung oder beim Arbeitszeitnachweis. Achten Sie auf Ihren Krankenstand, geben Sie Ihrem Arbeitgeber keine Chance, Sie wegen häufiger oder langer Krankheit personenbedingt zu kündigen.

Möglich ist auch, dass man Arbeitnehmer versetzt beziehungsweise ihnen woanders einen anderen Arbeitsplatz anbietet; oder das Unternehmen schafft neue Abteilungen, um dort Arbeitnehmer zusammen zu fassen. Solche Maßnahmen könnten dazu führen, spätere Kündigungen zu erleichtern.

Arbeitnehmertipp: Soll sich etwas an Ihrem Arbeitsverhältnis ändern, rate ich dazu, sofort zu einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen und sich beraten zu lassen. Dasselbe gilt für den Fall, dass man Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet: Besprechen Sie dessen Konditionen immer zuerst mit einem auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Experten.

Auch wichtig: Gerade wenn beim Arbeitgeber der Abbau von Stellen im Gespräch ist, lohnt es sich, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die die Kosten einer anwaltlichen Vertretung im Arbeitsrecht oder einer Kündigungsschutzklage übernimmt. Daher: Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz, schließen Sie falls nötig eine Rechtsschutzversicherung mit kurzer Wartezeit ab, um für den Fall der Fälle abgesichert zu sein.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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