Steuerberater jung oder alt? Was ist besser?

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Steuerberater sollten jung genug sein, um einen Unternehmer noch sehr lange begleiten zu können und andererseits natürlich alt genug, um Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen zu haben. Wenn Sie einen solchen Steuerberater suchen, werden Sie in unserer Kanzlei fündig. Übrigens auch, wenn Sie eine Steuerberaterin suchen, auch wenn ich in diesem Artikel die weibliche Form zur sprachlichen Vereinfachung weglasse.


Die allgemeine Altersentwicklung der Bevölkerung in Deutschland und die sehr hohen Zugangsschranken zum Beruf des Steuerberaters haben dazu geführt, dass es relativ wenige junge Steuerberater gibt. Es ist aber sehr wichtig, dass es junge Steuerberater gibt. Ein Mandant von mir hat einmal gesagt, zum Beginn der unternehmerischen Karriere sei es wichtig, dass der Steuerberater mindestens zehn Jahre älter ist als der Unternehmer selbst. Wenn der Unternehmer selbst älter wird und sich langfristige Gedanken über die Übergabe seines Unternehmens macht, ist es sinnvoll einen Steuerberater zu haben, der mindestens zehn Jahre jünger ist als der Unternehmer selbst.


Warum ist es wichtig, ob der Steuerberater jung oder alt ist?


Ich glaube, der Mandant hat eine wichtige und richtige Erkenntnis zusammengefasst.


Wenn Sie selbst noch am Anfang der unternehmerischen Karriere stehen, sollte der Steuerberater Ihnen etwas an Erfahrung voraushaben, damit Sie nicht jede Erfahrung selbst machen müssen, sondern vom Erfahrungsschatz des Beraters profitieren können. Der Steuerberater sollte aber trotzdem noch jung genug sein, um Sie bzw. Ihr Unternehmern noch mindestens 10 oder 15 Jahre begleiten zu können. Aus einer solchen langfristigen Zusammenarbeit ergeben sich viele Vorteile. Der Steuerberater lernt Sie und Ihre Wünsche, Bedürfnisse und Ziele immer besser kennen und sammelt auch wichtige Informationen über Ihr Unternehmen. Auch umgekehrt entsteht mit längerer Dauer der Zusammenarbeit ein besseres Vertrauensverhältnis. Nur wenn Sie Ihrem Steuerberater gegenüber offen sind, kann der auch die geeignete Beratung anbieten.


Der umgekehrte Fall, also Sie als älterer Unternehmer sollten überlegen, ob Sie sich einen jüngeren Steuerberater suchen sollten. In vielen Fällen sind – aufgrund der schon angesprochenen langjährigen Mandatsbeziehung – Unternehmer und Steuerberater zusammen gealtert. Das bedeutet zum Teil, dass der Unternehmer sich darauf gefasst machen muss, dass sein Steuerberater vielleicht bald nicht mehr zur Verfügung steht. Aber auch für die Übergabe des Unternehmens kann es sehr sinnvoll sein, einen jüngeren Steuerberater zu engagieren, der die Übergabe und vor allem auch die nachfolgende Unternehmergeneration – seien es nur die eigenen Kinder, Mitarbeiter aus dem Unternehmen oder ein Käufer von außen – dauerhaft beraten und betreuen kann. Das kann ein wichtiger Faktor bei dem Ziel sein, das Unternehmen als Lebenswerk erhalten zu können. Ich kenne fast nur Unternehmer, für die dies ein wichtiges Thema ist.


Ist das Team der Steuerberaterkanzlei jung oder alt?


Fast alles, was wir zuvor über den Steuerberater gesagt haben, gilt auch für das Team der Kanzlei. Nach meiner Erfahrung entsteht zwischen dem Unternehmer und den einzelnen Mitarbeitern der Kanzlei oft eine ähnlich enge und dauerhafte Zusammenarbeit wie zwischen dem Unternehmer und dem Steuerberater.


In unserer Kanzlei ist es daher wichtig, dass wir eine zukunftsfähige Altersstruktur haben und dass unsere Mitarbeiter uns lange erhalten bleiben. Beides hat bisher sehr gut geklappt. Fast alle Mitarbeiter, die wir beschäftigen, haben in unserer Kanzlei ihre Ausbildung gemacht und bis heute Teil unseres Teams.


Von dieser Kontinuität profitieren unsere Mandanten durch das Fachwissen, das in der Kanzlei erhalten bleibt und durch die dauerhafte Zusammenarbeit mit den gewohnten Ansprechpartnern.


Junge Steuerberater und alte Werte


Unsere Kanzlei so aufzubauen, wie sie ist, ist zu einem großen Teil ein Verdienst unseres Seniorpartners der im Jahr 2019 in den wohlverdienten Ruhestand gegangen ist.


Er hat bereits frühzeitig darauf geachtet, mit Menschen zusammenzuarbeiten, die das Unternehmen, das er aufgebaut hat, in seinem Sinne fortführen können. Für uns bedeutet das, dass wir uns von Beginn an, Gedanken gemacht haben, wie wir selbst das Unternehmen so führen können, dass es dauerhaft erhalten bleibt.


Wie unser ehemaliger Seniorpartner achten wir selbst natürlich darauf, dass wir auch unseren Mandanten die Denkanstöße geben, die für die erfolgreiche Fortführung ihrer Unternehmen wichtig sind. Klar ist, dass das kein „Selbstläufer“ ist und unsere Ratschläge sind nicht in jedem Einzelfall erfolgreich. Bei zahlreichen Unternehmen hat sich aber der Generationswechsel parallel zu dem Wechsel in unserer eigenen Kanzlei vollzogen. Zu einem guten Teil betreuen wir die Kinder der Mandanten, die früher unser Seniorpartner betreut hat.


Wann ist ein Steuerberater eigentlich jung?


Die Frage kann ich nicht objektiv beantworten. Aber um konkret zu werden:


Wir selbst sind eine Kanzlei, die von einer Steuerberaterin und zwei Steuerberatern (darunter ich selbst) geführt wird. Meine Kollegin ist 35 Jahre alt (Jahrgang 1988), mein Kollege ist 45 Jahre alt (Jahrgang 1978) und ich selbst bin 43 Jahre alt (Jahrgang 1980). Insgesamt sind wir in der Kanzlei rund 20 Leute mit einem Altersdurchschnitt von Anfang 40.


Damit haben wir einen „langen Atem“, der aus meiner Sicht bei einer Kanzlei dieser Größenordnung sehr, sehr selten geworden ist und der es ermöglicht, guten Gewissens versprechen zu können, dass wir langfristig für unsere Mandanten da sind.


Wir betreuen Mandanten aus ganz Deutschland in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung. Darüber hinaus gestalten wir in Zusammenarbeit mit unseren Mandanten auch steueroptimierte Unternehmensstrukturen und begleiten die Übergabe von Unternehmen an die nächste Generation einschließlich der schenkungsteuerlichen und erbschaftsteuerlichen Aspekte. Bei der Betreuung von Mandanten aus anderen Regionen Deutschlands setzen wir auf einen Datenaustausch per sicherheitszertifizierter Cloud-Lösung und auf Besprechungen per Video.


Da ich selbst Steuerberater und Rechtsanwalt bin, habe ich darüber hinaus noch ein Tätigkeitsspektrum im Gesellschaftsrecht und in streitigen Auseinandersetzungen mit den Behörden, insbesondere mit dem Finanzamt. Hierfür haben wir neben der Steuerberatung eine eigene Rechtsanwaltsgesellschaft gegründet, so dass Sie vielleicht nicht alle hier ausgeführten Informationen auf jeder unserer Homepages finden, da Sie vielleicht bei der Rechtsanwaltsgesellschaft gelandet sind. Für weitere Rechtsgebiete habe ich ein Anwaltsnetzwerk, so dass ich Mandanten in aller Regel eine Kollegin oder einen Kollegen persönlich empfehlen kann.


Wenn Sie an einer Zusammenarbeit interessiert sind, wenden Sie sich gerne an mich. Wenn es um eine dauerhafte Zusammenarbeit in den Bereichen Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung geht, lassen Sie mich wissen, in welcher Branche Ihr Unternehmen tätig ist, an welchem Ort Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist, wie viele Mitarbeiter dort beschäftigt und welchen Jahresumsatz das Unternehmen erzielt. In diesem Fall biete ich gerne ein kostenloses Erstgespräch zum Kennenlernen an, damit beide Seiten beurteilen können, ob die „Chemie“ stimmt.


Wenn es um ein konkretes Beratungsthema und nicht um eine dauerhafte Beauftragung geht, kann ich leider keine kostenlose Beratung anbieten, sondern würde das Erstgespräch von bis zu 90 Minuten mit einem Honorar von 190 EUR (netto) abrechnen.


Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder hinterlassen Sie gleich hier auf anwalt.de eine Nachricht.

Foto(s): HSP RECHT Raddatz & Leifeld Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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