Stiftung Warentest warnt vor der Autark Invest AG

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Stiftung Warentest hat Anfang Januar 2017 bereits vor der Autark Invest AG gewarnt. Das Unternehmen hat von etwa 3600 Anlegern Nachrangdarlehen in Höhe von 135 Mio. Euro angenommen. Laut Stiftung Warentest seien die Investitionsgelder gefährdet. Mehrere Staatsanwaltschaften ermitteln der FAZ zufolge bereits wegen Betrugs und Untreue. Die Ermittlungen laufen mittlerweile nicht nur gegen die Leitung von Firmen, die geschäftliche Beziehungen zur Autark Invest AG pflegen, sondern auch gegen Verantwortliche der Autark Invest selbst. Es wird dringend geraten, die Ratenzahlungen in Form von Nachrangdarlehen zu stoppen.

Die Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH hat Beteiligungen an dem Unternehmen durch Nachrangdarlehen mit Laufzeiten von fünf bis 30 Jahren angeboten. Zahlreiche Anleger haben in eine vermeintlich rentable Kapitalanlage investiert, die jährlich bis zu 7,5 % verzinst war. Bislang sollen von den 135 Mio. Euro etwa 31 Mio. Euro durch die Anleger geleistet worden sein. Was mit den Anlegergeldern passiert sein könnte, ist bislang noch nicht klar. Die Stiftung Warentest hat festgestellt, dass Millionen der Investitionsgelder an die Gesellschaft Derivest GmbH geflossen sein sollen. Des Weiteren soll die Tochterfirma Autark Digital GmbH im vergangenen Dezember einen Insolvenzantrag gestellt haben. Inwieweit die Autark Invest AG davon betroffen ist, bleibt auch weiterhin zunächst unklar.

Die Stiftung Warentest hat auch auf den eigentlichen Geschäftsführer Stefan Kühn aufmerksam gemacht, der bereits mehrere Jahre in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne verbracht habe. Er soll zudem mehre Monate in der Schweiz in Untersuchungshaft gewesen sein, aufgrund „unsauberen Umgangs mit Anlegergeldern“. Auch die Finanzaufsicht FMA hat im vergangenen Jahr Kapitalanleger zur Vorsicht beim Erwerb von Aktien der Autark Invest AG aufgerufen. Es gebe kein gebilligtes Prospekt laut FMA.

Möglichkeiten für Anleger

Anleger können aufgrund ihrer Schlechterstellung in der Regel hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Oftmals werden Kapitalanlagen ohne die entsprechenden Hinweise auf etwaige Risiken angeboten. So kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts durchaus die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Deshalb wird geraten, anwaltlichen Rat einzuholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und gegebenenfalls geltend zu machen. Diese könnten sich aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben. Sollten sich die Vorwürfe der Untreue und des Betrugs bewahrheiten, könnten Betroffene auch einen Schadensersatzanspruch infolge der unerlaubten Handlung durchsetzen.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.

Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht

Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf unserer Homepage gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Finke

Beiträge zum Thema