Störenfriede in der Wohnungseigentümergemeinschaft / Troublemakers in the community of owners

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Deutsche Fassung:

Das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft ist geregelt im Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz). Erwirbt eine Person Wohnungseigentum, so wird sie zwingend auch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümer beschließen Maßnahmen und tragen Kosten und Lasten in der Regel gemeinsam. Somit besteht ein besonderes Näheverhältnis, welches über ein einfaches Nachbarschaftsverhältnis hinausgeht.

Doch was kann unternommen werden, wenn sich ein Eigentümer in böswilligem Maße gegen die Gemeinschaft wendet?

Bei schweren Verletzungen der Verpflichtungen eines Wohnungseigentümers können die anderen von ihm nach § 18 WEG die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangen. Kommt der störende Eigentümer dem Verlangen nicht nach, so kann er verklagt und zur Veräußerung seines Wohnungseigentums verurteilt werden, § 19 WEG.

Als schwere Verletzungen kommen in Betracht:

  • Tätlichkeiten gegenüber anderen Wohnungseigentümern, Hausbewohnern oder dem Verwalter;
  • Beleidigung in Fäkalsprache mit rassistischem Vokabular,
  • erhebliche Körperverletzungen oder Belästigung anderer Wohnungseigentümer, deren Angehörigen oder Mieter, z. B. durch ständiges Lärmen (nicht aber Lärmstörungen durch Kinder),
  • Beschmutzungen und Sachbeschädigungen,
  • wiederholtes Beschmieren des Treppenhauses, einer Hinweistafel im Eingangsbereich der Anlage, einer Wohnungstür und Briefkästen anderer Wohnungseigentümer mit beschimpfenden Schriftzügen;
  • das Rauchen im Innenhof, das Hinterlassen von Zigarettenkippen im Eingangs- und Hofbereich,
  • das Nichtschließen der Türen,
  • das Klingeln bei anderen Bewohnern, das Blockieren des Hauseingangs durch Personen und Gepäck sowie die Verschmutzung der Anlage;
  • die Benutzung der Räume in einer dem Wesen der Wohnungseigentumsanlage widersprechenden Weise (z. B. als Bordell);
  • das Betreiben einer Unzahl von Beschlussanfechtungsverfahren.

Haben Sie einen Störenfried in der Gemeinschaft? Kontaktieren Sie uns.

English Version:

The law of the condominium owners' association is regulated in the Act on the Ownership of Apartments and the Permanent Residential Right (Wohnungseigentumsgesetz, WEG) . If a person acquires condominium ownership, he or she must also become a member of the condominium owners' association (Wohnungseigentümergemeinschaft). Condominium owners usually decide on measures and bear costs and burdens jointly. This creates a special proximity relationship that goes beyond a simple neighbourhood relationship.

But what can be done if an owner maliciously turns against the community?

In the event of a serious breach of the obligations of a condominium owner, the others can demand the sale of his condominium property from him in accordance with § 18 WEG. If the disruptive owner does not comply with this demand, he can be sued and sentenced to sell his condominium, § 19 WEG.

Serious violations may be considered:

  • Assaulting other condominium owners, residents or the property manager;
  • insulting in fecal language with racist vocabulary,
  • considerable bodily injury or harassment of other apartment owners, their relatives or tenants, e.g. through constant noise (but not noise disturbance by children)
  • Soiling and damage to property,
  • repeated smearing of the staircase, an information board in the entrance area of the complex, an apartment door and letterboxes of other apartment owners with insulting lettering
  • smoking in the courtyard, leaving cigarette butts in the entrance and courtyard area,the non-closing of the doors,the ringing of other residents, 
  • the blocking of the entrance of the house by persons and luggage as well as the soiling of the system;
  • the use of the rooms in a manner that is contrary to the nature of the condominium complex (e.g. as a brothel);
  • the operation of a myriad of resolution appeal proceedings (Beschlussanfechtungsverfahren)

Do you have a troublemaker in the community? Contact us.


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