Strafbefehl erhalten – Lohnt sich ein Einspruch? Fachanwalt für Strafrecht

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Das Wichtigste vorab: Wenden Sie sich nach Erhalt eines Strafbefehls umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht. Es besteht nur eine kurze Frist von 2 Wochen zur Einlegung eines Einspruchs ab Zustellung des Strafbefehls.

Beim Strafbefehlsverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Strafverfahren, welches zur Entlastung der Gerichte in Fällen der leichten Kriminalität, beispielsweise bei einfachen Körperverletzungen (§ 223 StGB) oder Beleidigung (§ 185 StGB), Anwendung findet. Im Vergleich zum sogenannten Regelverfahren weist es einige Besonderheiten auf. So entscheidet das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft nur nach Aktenlage. Eine Hauptverhandlung vor dem erkennenden Gericht, einschließlich einer Beweisaufnahme, findet nicht statt. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Strafbefehl – sofern Sie nicht rechtzeitig Einspruch einlegen – in gleichem Maße wie ein Urteil zu einer rechtskräftigen Verurteilung führt.

Ein zulässiger – also insbesondere innerhalb der relativ knappen Einspruchsfrist von zwei Wochen nach Zustellung eingelegter – Einspruch führt dazu, dass doch noch eine mündliche Hauptverhandlung durchgeführt und die Sach- und Rechtslage vom Gericht umfassend geprüft wird. Vor allem wird nun eine Beweisaufnahme durchgeführt, die nicht selten auch entlastende Umstände ans Licht bringt.

Ein Einspruch gegen den Strafbefehl lohnt sich selbstverständlich dann, wenn Sie unschuldig sind, also die Ihnen im Strafbefehl zur Last gelegte Tat nicht begangen haben. Er kann jedoch auch dann zu empfehlen sein, wenn der dem Strafbefehl zugrunde gelegte Sachverhalt nicht vollständig ist und sich in der Hauptverhandlung noch entlastende Umstände herausstellen können, beispielsweise eine Rechtfertigung der von Ihnen begangenen Körperverletzung durch Notwehr. 

Nicht selten kommt es auch vor, dass die Höhe der Tagessätze falsch berechnet wurde. So sind beispielsweise von Ihrem Netto-Einkommen die Unterhaltspflichten gegenüber Ihrem nicht erwerbstätigen Ehepartner oder Ihren Kindern abzuziehen. Auch in diesen Fällen ist ein Einspruch gegen den Strafbefehl lohnenswert. Man spricht – sofern Sie den Strafbefehl im Übrigen gegen sich gelten lassen wollen – von einer Beschränkung des Einspruchs auf die Tagessatzhöhe. Diese Variante ist besonders vorteilhaft, denn Sie können sich durch den Einspruch finanziell nicht verschlechtern und eine mündliche Hauptverhandlung ist nicht erforderlich, da das Gericht über die Tagessatzhöhe einfach durch Beschluss entscheiden kann.

Sofern Sie einen Strafbefehl erhalten haben und Zweifel an dessen Richtigkeit hegen, sollten Sie sich unverzüglich mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Verbindung setzen. Dieser kann Sie bei Ihrer Entscheidung umfassend beraten, nach Ihren Wünschen die erforderlichen Schriftsätze anfertigen und Sie während des weiteren Verfahrens begleiten.

Wichtig ist es zu wissen, dass vor der Hauptverhandlung der Einspruch jederzeit zurückgenommen werden kann.


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