Strafbefehl erhalten? Was ist zu tun?

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Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Dann verlieren Sie keine Zeit! Denn als Adressat eines Strafbefehls hat man nur 2 Wochen nach dessen Zugang Zeit, um sich gegen den Strafbefehl zu wehren. Nach diesem Fristablauf erwächst der Strafbefehl in Rechtskraft und man ist verurteilt.

Strafbefehl – was ist das?

Durch einen Strafbefehl können bestimmte Delikte abgeurteilt werden, ohne dass es einer Hauptverhandlung vor Gericht bedarf. Das Gericht erlässt auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Strafbefehl aufgrund der Aktenlage. 

Im Strafbefehlsverfahren werden beispielsweise Geldstrafen oder Verwarnungen mit Strafvorbehalt abgeurteilt. Aber auch die Verhängung eines Fahrverbots ist im Rahmen eines Strafbefehls möglich, ebenso wie die Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Bewährung.

Ein Strafbefehl ist zwingend ernst zu nehmen!

Achtung Frist!

Mit Zustellung des Strafbefehls hat man lediglich 2 Wochen Zeit gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Es ist deswegen erforderlich, schnell zu handeln, um einer rechtskräftigen Verurteilung zu entgehen. 

Kontaktieren Sie schnellstmöglich nach Zugang des Strafbefehls einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Nur ein Rechtsanwalt kann fachliche Auskunft geben, ob es sinnvoll ist, Einspruch gegen den Strafbefehl zu erheben. Ein Rechtsanwalt kann zunächst auch nur fristwahrend Einspruch einlegen und dann die Ermittlungsakte anfordern, um in diese Einsicht zu nehmen, um dann weitere Auskünfte zu erteilen.

Strafbefehl – wie kann ich mich dagegen wehren?

Gegen den Strafbefehl besteht die Möglich unbeschränkt oder beschränkt auf die Höhe der Tagessätze Einspruch einzulegen. Wird unbeschränkter Einspruch eingelegt, so wird ein Hauptverhandlungstermin vor dem Strafrichter anberaumt.

Oftmals lohnt sich der Einspruch gegen den Strafbefehl, da aufgrund der Aktenlage sich der Richter keinen eigenen Eindruck vom Beschuldigten verschaffen kann. Im Rahmen einer mündlichen Hauptverhandlung können dann etwaig bestehende Missverständnisse aufgeklärt werden, sodass es zu einer Verfahrenseinstellung oder einem Freispruch kommen kann.

Ebenso kann auch ein beschränkter Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze eingelegt werden. Dies bietet sich an, wenn der Tatvorwurf berechtigt ist, jedoch die Geldstrafe zu hoch bemessen wurde. Unter Darlegung der Vermögensverhältnisse kann dann begründet werden, dass der Beschuldigte nicht im Stande ist, die von ihm geforderte Geldstrafe zu leisten. Dann besteht die Möglichkeit durch Beschluss des Gerichts die Höhe des jeweiligen Tagessatzes zu reduzieren.

Fazit

Einen Strafbefehl sollte man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, denn mit Rechtskraft stellt er eine gerichtliche Verurteilung dar, die auch im Bundeszentralregister eingetragen wird. Ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt berät Sie gerne individuell auf Ihren Fall zugeschnitten über die Möglichkeiten gegen einen Strafbefehl vorzugehen.

Autorin: Rechtsanwältin Sandra Baumann hat den Fachanwaltslehrgang Strafrecht erfolgreich abgeschlossen. In  Oldenburg – aber auch bundesweit – berät sie Mandanten schwerpunktmäßig im Strafrecht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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