Strafverfahren gegen Beamte - was ist wichtig?

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Ein Strafverfahren ist für jeden Bürger eine unangenehme Angelegenheit. Beamte im Staatsdienst trifft es jedoch besonders hart, da diese, neben der für jeden Bürger geltenden Pflicht, sich an die geltenden Gesetze zu halten, ihrem Dienstherrn verantwortlich sind, und als Repräsentanten der staatlichen Ordnung zusätzlich für deren Glaubwürdigkeit und Stabilität verantwortlich sind.

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie

  • Ob Rechtsverstöße für Beamte immer besondere Folgen haben
  • Bei welchen Vergehen berufliche Konsequenzen drohen
  • Welche Konsequenzen drohen
  • Welche Strafen möglich sind
  • Was für Beamten im Ruhestand gilt
  • Wie Sie sich verhalten sollten
  • Was ein Anwalt für Sie tun kann

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Haben Rechtsverstöße immer besondere Folgen für Beamte?

Im Gegensatz zum Normalbürger drohen Beamten zusätzlich zum normalen Strafverfahren berufliche Konsequenzen, wenn ihnen vorsätzliches Handeln vorgeworfen werden kann.

Wenn gegen einen Beamten eine Anklage erhoben wird, ist die zuständige Behörde verpflichtet, dies, sobald sie vom Beamtenstatus des Beschuldigten Kenntnis hat, dessen Dienstherrn mitzuteilen. Außerdem wird jede durch einen Beamten begangene Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Bundeszentralregister eingetragen.


Bei welchen Vergehen drohen Beamten berufliche Konsequenzen?

Von Bedeutung für den Beamtenstatus sind das Kriterium des Vorsatzes und, im Falle einer Verurteilung, die Höhe der Strafe.

Es gibt hierfür keine abgeschlossene Auflistung der möglichen Vergehen. Es lassen sich jedoch die folgenden drei Kriterien in der Bewertung eines Vergehens unterscheiden:

1. Verletzung der Beamtenpflichten

Mit dem Beamtenstatus verbinden sich, neben den Privilegien vor allem zusätzliche Verpflichtungen, die beispielsweise Verschwiegenheit, Verfassungstreue, Pünktlichkeit uvm. Umfassen. Eine Verletzung dieser Pflichten hat, auch wenn keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen, unter Umständen ein Disziplinarverfahren zur Folge.

2. Dienstvergehen

Dienstvergehen sind Vergehen, die in einem direkten funktionalen Zusammenhang mit den dienstlichen Pflichten eines Beamten stehen. Es können also auch, je nach den Umständen des Einzelfalles, außerhalb der Dienstzeit und des Arbeitsplatzes begangene Taten als Dienstvergehen eingestuft werden. Dienstvergehen umfassen unter anderem Untreue, Missachtung von dienstlichen Anweisungen, Mobbing, Sexualstraftaten, Alkohol- und Drogenabhängigkeit, Falschbeurkundung, Korruption u.v.m. Bei Dienstvergehen droht in jedem Falle ein Disziplinarverfahren.

3. Außerdienstliche Vergehen

Da der Beamte nicht nur in Ausübung seines Berufes sondern auch in allgemeineren Fragen der Lebensführung Funktionen als Repräsentant der staatlichen Ordnung erfüllt, können auch Vergehen, die mit seinem Beruf in keinem direkten Zusammenhang stehen, wie etwa Straßenverkehrsdelikte, disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen. Entscheidendes Kriterium ist auch hier der Tatvorsatz.


Welche Konsequenzen drohen Beamten bei einem Strafverfahren?

Neben dem regulären Strafverfahren muss ein Beamter mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Dies wird durch den Dienstherrn anberaumt, wenn dieser Kenntnis vom laufenden Verfahren erhält, und meist nach Abschluss des Strafverfahrens abgehalten, wenn Anklage und Urteil vorliegen. Diese sind bindende Grundlage des Disziplinarverfahrens, weshalb der Ablauf des Strafverfahrens wesentlich über den des Disziplinarverfahrens mitentscheidet.


Welche Strafen können im Disziplinarverfahren verhängt werden?

Mögliche Sanktionen des Disziplinarverfahrens erstrecken sich gemäß §§ 5 ff. BDG vom Verweis über Geldbuße, Gehaltskürzung und Zurückstufung bis hin zur Aberkennung des Beamtenstatus.

Diese können unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des vorliegenden Falles verhängt werden, sofern das Urteil im vorhergegangenen Strafverfahren auf eine geringere Strafe als 12 Monate Haft lautet.

Ist eine zwölfmonatige (oder längere) Haftstrafe ausgesprochen worden, so verliert der Verurteilte gemäß § 24 BeamtStG automatisch mit Inkrafttreten des Urteils seinen Beamtenstatus.


Was droht straffälligen Beamten im Ruhestand?

Der Ruhestand ändert die Sonderstellung des Beamten nicht. Im Falle eines Strafverfahrens droht Ihnen eine Kürzung oder Streichung des Ruhestandsgehaltes. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren verlieren auch Sie ihren Beamtenstatus.


Wie sollten sich Beamte im Falle eines Strafverfahrens verhalten?

Grundsätzlich gilt das Recht auf Aussageverweigerung. Dieses Recht wahrzunehmen, und sich zu Vorwürfen nicht zu äußern, ist ganz besonders für Beamte ratsam, da jede Aussage, die sie tätigen, gegen Sie verwendet werden kann, und zwar gleich doppelt.

Auch sollten Sie nicht in vorauseilendem Gehorsam Ihren Dienstherren von einem gegen Sie laufenden Verfahren informieren. Dies kann Ihnen nichts nützen, nur schaden.

Es empfiehlt sich, schnellstens einen Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren, der idealerweise bereits Erfahrungen in der Vertretung von Beamten gesammelt hat.


Was kann ein Anwalt tun?

Das Ziel der Verteidigung muss darin liegen, Sie nach Möglichkeit ohne eine öffentliche Verhandlung aus der Sache herauszuholen, da deren Urteil im Disziplinarverfahren als erwiesene Tatsache angenommen wird.

Zunächst muss die Ermittlungsakte eingesehen und darauf geprüft werden, ob sich eine Einstellung des Verfahrens erwirken lässt. Bei einer Verfahrenseinstellung stehen die Chancen gut, dass auch das Disziplinarverfahren fallen gelassen wird. Auch, wenn das Strafverfahren  nach § 153a StPO gegen Auflage eingestellt wird. Die Zustimmung dazu darf nämlich nicht als Schuldeingeständnis des Beschuldigten gewertet werden.

Wenn sich ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden lässt, und ein Freispruch erwirkt werden kann, ist ebenfalls nicht mehr mit disziplinarischen Folgen zu rechnen.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und haben in der Verteidigung von Beamten bundesweit reiche Erfahrung. Wenn Sie sich als Beamter mit einem Strafverfahren konfrontiert sehen, zögern Sie nicht, und nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf!

Sie können uns per Telefon, Email oder Kontaktformular Ihre Situation schildern, und erhalten sofort eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.


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