Strafverfahren gegen Infinus AG eröffnet: Schadensersatzansprüche – Fachanwalt informiert

  • 2 Minuten Lesezeit

Am 16.11.2015 wurde der Strafprozess gegen die Beschuldigten der Infinus AG eröffnet. Den Angeklagten wird gewerbsmäßiger Bandenbetrug im besonders schweren Fall und Anlagebetrug zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft Dresden spricht von Summen in Millionenhöhe, die mittels Schneeballsystem angeblich geprellt wurden. Bereits am zweiten Verhandlungstag wurde vor Verlesen der Anklage ein Antrag der Verteidigung auf Aussetzung des Verfahrens gestellt. Hintergrund sei laut Verteidigung die unzureichende Auswertung des beschlagnahmten Datenmaterials.

Die 2002 gegründete Infinus AG ist ein Dresdner Finanzdienstleister, der sich in viele weitere Einzelfirmen splittert: Wertpapierhandelshaus Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut, Infinus Hausverwaltungs GmbH , sowie Infinus PR & Marketing GmbH. Muttergesellschaft ist hierbei ebenfalls die Dresdner Firma Future Business KG, die sich insbesondere durch Immobiliengeschäfte und den Aufkauf von Lebensversicherungen finanzierte. Anlegern der Infinus AG wurden hohe Renditen versichert, die allerdings nur durch die Investitionen anderer Anleger ausbezahlt werden konnten. Anhand des Schneeballsystems sollen so etwa 800 Millionen Euro zusammengeflossen sein. Ende 2013 kam es dann zu den ersten Vorwürfen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Infinus AG. Nach den Razzien meldeten kurzerhand zahlreiche Gesellschaften der Gruppe aufgrund von Zahlungsunfähigkeit Insolvenz beim Amtsgericht Dresden: Future Business KG, Prosavos AG sowie MAS Finanz AG und MAS Vermögens GmbH. Seither wurde unzähliges Datenmaterial beschlagnahmt. Firmengründer Jörg Biehl und vier weitere Manager der Infinus AG befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Ein fünfter Manager soll aufgrund seiner Aussagen, die maßgeblich für weitere Ermittlungen waren, seit Februar 2014 wieder auf freiem Fuß sein. Am 30.11.2015 wird besagter Manager vor Gericht aussagen und könnte möglicherweise die Betrugsvorwürfe aufklären.

Die Insolvenzquote der Vielzahl an eröffneten Insolvenzverfahren wird kaum die geforderten Summen decken. Betroffene sollten schnellstens reagieren und sich juristischen Rat einholen bezüglich der Grundlage zu Schadensersatzansprüchen, mitunter sollte auch die Vermittlerhaftung geprüft werden.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.

Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht

Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag gerne zur Verfügung.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Finke

Beiträge zum Thema