Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug bei Pflegediensten – Wir helfen!

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Die Pflegebranche befindet sich in einer äußerst undankbaren Situation: Sie kämpft einerseits mit viel zu niedrigen Löhnen und katastrophalem Personalmangel, und andererseits einer in der Pandemie durch die Decke schießenden Nachfrage und öffentlicher Aufmerksamkeit. Und nun geht es ihr auch noch an den guten Ruf. Denn, da die genannten Faktoren des öfteren miteinander kollidieren, und man verzweifelt nach helfenden Händen in den Pflegebetrieben sucht, verwundert es wenig, dass der gute Wille, Menschen zu helfen, und die ernstliche Bemühung um die Erfüllung der damit einhergehenden Aufgaben, in der Praxis höher bewertet werden als formale Qualifikationen auf dem Papier.

Doch diese Realität und die Vorgaben des Gesetzgebers laufen einander zuwider:

Denn pflegedienstliche Leistungen können bei den Krankenkassen nur abgerechnet werden, wenn das Pflegepersonal auf dem Papier die vertragsgemäßen Qualifikationen besitzt - Unabhängig davon, ob die vertragsgemäße Leistung umfassend erbracht worden ist. Fehlt irgendwo einem Mitarbeiter irgendein Fortbildungsschein, ist die Kasse nicht mehr zahlungspflichtig, und die Abrechnung der pflegedienstlichen Leistungen gilt dann als Abrechnungsbetrug. Dies ist vielfach durch verschiedene Gerichtsbeschlüsse bestätigt worden.

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

- Was Abrechnungsbetrug ist

- Wann Abrechnungsbetrug strafbar ist

- Was bei Verdacht auf Abrechnungsbetrug passiert

- Welche Strafen drohen

- Welche Folgen ein Verfahren haben kann

- Was man als Beschuldigter tun sollte

- Was ein Anwalt tun kann


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Was ist Abrechnungsbetrug?

Obwohl wenn der Begriff „Abrechnungsbetrug“, gerade im Bereich des Gesundheitswesens schon lange benutzt wird, existiert er im Strafgesetzbuch nicht als selbständiger Straftatbestand. Die Anklage lautet bei Fällen des Abrechnungsbetruges auf „normalen“ Betrug gemäß § 263 StGB, der in diesem Falle durch das Abrechnen nicht oder nicht in korrekter Form erbrachter Leistungen erfolgt.


Wann ist Abrechnungsbetrug strafbar?

Rein formell liegt ein Betrug dann vor, wenn jemand, um sich selbst zu bereichern, durch eine vorsätzliche Täuschung einen Irrtum erzielt. Die Täuschungsabsicht ist hierbei entscheidend. Fahrlässigen Betrug gibt es nicht. Wer also etwa schlampige Buchführung betreibt, und dabei versehentlich durch einen Zahlendreher eine falsche Rechnung einreicht, macht sich nicht des Betruges schuldig. Bei Pflegediensten ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, die formelle Qualifikation der Mitarbeiter zu gewährleisten. Wird dies nicht eingehalten, kann von Vorsatz ausgegangen werden.


Was passiert bei Verdacht auf Abrechnungsbetrug?

Der Medizinische Dienst kontrolliert die Abrechnungen einmal pro Jahr, und ist bei Auffälligkeiten und/oder Verdachtsmomenten irgendeiner Form der Kasse gegenüber meldepflichtig. Diese schaltet die Staatsanwaltschaft ein, die ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Nicht selten erfahren die Verdächtigen davon, dass gegen sie ein Verfahren läuft, wenn die Beamten der Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss auftauchen, um auf der Suche nach Beweismaterial ihre Geschäfts- und Privaträume auf den Kopf zu stellen. In diesem Fall gilt es, unbedingt einen kühlen Kopf zu bewahren, und keine vorschnellen, rechtfertigenden Aussagen zu machen.

Einen Ratgeber zum Thema Hausdurchsuchungen finden Sie in unserem Rechtsblog.

Üblicherweise gehen die Behörden bei Fällen des Abrechnungsbetruges in Pflegebetrieben gerne vom Schlimmsten aus, also davon, dass es sich um eine Betrügerfirma handelt, die auf Kosten von Menschenleben gewerbsmäßig Geld von der Kasse einstreicht. Nur eine gute Verteidigung vor Gericht kann dieses Bild wieder gerade rücken. Den unter Umständen durch ein Verfahren entstehenden Reputationsschaden kann leider niemand rückgängig machen.


Welche Strafen drohen bei Abrechnungsbetrug?

Betrugsdelikte werden gemäß § 263 StGB mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren bestraft. Geht das Gericht von besonders schwerer Schuld (gewerbsmäßigem Betrug über lange Zeit, und in zahlreichen Fällen) aus, und das tut man gern, kann sich die Strafe auf bis zu 10 Jahre erhöhen. Wenn es nachweislich um geringe Schäden, und einen rein formellen Mangel an Qualifikation auf dem Papier, bei vollumfänglich erbrachter Leistung geht, kommt man meist mit einer Geldstrafe davon, die allerdings saftig werden kann.


Welche Folgen kann ein Verfahren noch haben?

Die Pflegebranche lebt vor allem vom Vertrauen, das die Menschen ihr entgegenbringen. Natürlich wirken ein Ermittlungsverfahren, Polizeibesuche, geschweigedenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen Betruges sich verheerend auf die Reputation und den Marktwert eines Pflegebetriebes aus.

Selbst wenn kein Urteil gesprochen wird, dass den Entzug der Zulassung mit sich bringt, bedeutet ein Verfahren und eine Geldstrafe möglicherweise das finanzielle Aus für den Betrieb.

Darüber hinaus bestehen Rückzahlungsansprüche durch die Krankenkasse bzw. KV, die nicht exakt den tatsächlichen Schulden entsprechen müssen, und ruinös sein können.


Was sollte ich tun, wenn ich des Abrechnungsbetruges beschuldigt werde?

Sagen Sie unter gar keinen Umständen im Beisein der Beamten irgendetwas dazu, wie Sie die Situation beurteilen, und versuchen Sie sich bitte nicht zu rechtfertigen! Derlei Aussagen werden protokolliert, und Ihnen vor Gericht als Schuldeingeständnisse aufs Brot geschmiert werden. Nehmen Sie unbedingt, auch wenn es schwer fällt, Ihr Schweigerecht in Anspruch und sagen Sie kein Wort zur Sache. Dies darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden, und gewährleistet, dass Sie sich nicht unnötig selbst belasten. Auf diesem Wege halten Sie Ihrer Verteidigung alle Wege offen.

Wenden Sie sich schnellstmöglich, also sobald Sie von den gegen Sie erhobenen Vorwürfen erfahren, an einen Fachanwalt für Strafrecht! Sie brauchen unbedingt einen guten Verteidiger an Ihrer Seite, um das Schlimmste zu verhindern.


Was kann ein Anwalt tun?

Als erstes wird Ihr Anwalt der Behörde mitteilen, dass Sie sich nicht zur Sache äußern, und alle Korrespondenz über seine Kanzlei zu laufen hat. Als nächstes wird er Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, um die gegen Sie erhobenen Vorwürfe erst einmal gründlich zu prüfen. Hier gibt es einige Möglichkeiten, die Beschuldigung zu entkräften, etwa wenn sich der für eine Anklage notwendige Tatvorsatz nicht nachweisen lässt, der Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit unhaltbar ist, oder – was kurioserweise immer wieder vorkommt – der Krankenkasse gar kein finanzieller Schaden entstanden ist. Teilweise werden aber auch für Verfahren wegen Abrechnungsbetrug aus den Büchern Fälle herangezogen, für die man gar nicht mehr belangt werden kann (die Verjährungsfrist liegt bei 5 Jahren). Wenn sich durch die Prüfung der Aktenlage keine Einstellung des Verfahrens erwirken lässt, wird Ihr Verteidiger gemeinsam mit Ihnen auf Basis der Aktenlage eine möglichst wirksame Strategie zu Ihrer Verteidigung entwickeln, damit Sie so glimpflich wie möglich aus der Sache wieder heraus kommen.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert, und vertreten Sie bundesweit.

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