Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung – welche Konsequenzen drohen?

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Ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung kann erhebliche Folgen haben. Welche Strafe droht und was Sie bei einer Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung beachten sollten, beantworte ich Ihnen in diesem Beitrag.

Was ist eine gefährliche Körperverletzung?

Ob eine gefährliche Körperverletzung vorliegt, bestimmt sich nicht nach der Schwere der Verletzungen. Vielmehr stellt der Gesetzgeber konkrete Begehungsweisen der Körperverletzung unter eine erhöhte Strafe, weil er sie für besonders gefährlich hält. Dazu gehören nach § 224 Abs. 1 StGB die Verursachung einer Körperverletzung

  • durch die Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
  • mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
  • mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  • in gemeinschaftlicher Begehung mit einer anderen Person oder
  • mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung.

Wichtige Fälle der gefährlichen Körperverletzung in der Praxis

In der Praxis spielt vor allem die Verursachung von Verletzungen durch Waffen und Werkzeuge eine Rolle. Zu Waffen zählen neben Schusswaffen auch Messer, wie Springmesser und Butterflymesser. Als gefährliche Werkzeuge wurden von Gerichten Knüppel, Feuerzeuge, Scheren, Gabeln und sogar Turnschuhe eingestuft.

Aber auch die gemeinschaftliche Begehung kommt häufig vor, weil sie weit verstanden wird. Nicht nur das gemeinsame Einschlagen und Eintreten auf eine andere Person, sondern auch die Unterstützung durch Absichern oder Dabeistehen können den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung begründen.

Soweit der Vorwurf sich auf eine das Leben gefährdende Behandlung bezieht, muss keine konkrete Lebensgefahr bestehen. Es reicht es aus, dass die Behandlung generell lebensgefährlich ist. Das gilt beispielsweise für Schläge und Tritte gegen den Kopf, starkes Würgen am Hals oder die Überdosierung von Drogen.

Welche Strafe droht?

Bei dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen, auch wenn es sich um einen minder schweren Fall handelt. Hier droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Wie hoch die Strafe tatsächlich wird, hängt von verschiedenen Kriterien wie den Vorstrafen des Beschuldigten, Verletzungsfolgen und der Vorgeschichte der Tat ab.

Bewährung möglich

Freiheitsstrafe bedeutet nicht automatisch, dass die Zeit im Gefängnis abgesessen werden muss. Eine Freiheitsstrafe kann auch zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie nicht höher als zwei Jahre ist. Eine Bewährung bekommt man, wenn das Gericht davon ausgehen kann, dass in Zukunft keine weiteren Straftaten mehr begangen werden. Wird in der Bewährungszeit doch eine Straftat begangen, kann die Bewährung widerrufen werden.

Eintragung im Führungszeugnis

Aufgrund der hohen Strafandrohung werden Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung fast immer in das Führungszeugnis eingetragen. Ein Eintrag erfolgt, wenn die Verurteilung höher als drei Monate Freiheitsstrafe ausgefallen ist. Die Eintragung im Führungszeugnis kann erhebliche Konsequenzen haben. In vielen Berufen fordern Arbeitgeber das Führungszeugnis bei der Einstellung oder sogar regelmäßig an.

Vorladung von der Polizei erhalten?

Wenn Sie von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung erhalten haben, sollten Sie sich dringend an einen Strafverteidiger wenden. Gehen Sie nicht zu dem Vernehmungstermin bei der Polizei und füllen Sie keinen Äußerungsbogen aus. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und sagen Sie nichts, bis Ihr Anwalt die Ermittlungsakte eingesehen und mit Ihnen besprochen hat.

Für eine kostenlose Erstberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


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