Strafverfahren wegen Geldwäsche - Warum Sie anwaltliche Hilfe brauchen

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Sie wurden wegen Geldwäsche angezeigt und haben Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht bekommen? Was Sie bei einem Strafverfahren wegen Geldwäsche erwartet und wie Sie sich verhalten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag:

Verdacht der Geldwäsche bei ungewöhnlichen Kontobewegungen

Der Verdacht einer Geldwäsche entsteht in vielen Fällen nach auffälligen Kontobewegungen, etwa wenn eine größere Summe auf dem Konto eingeht oder weitergeleitet wird. Auch die Abhebung oder Einzahlung von Bargeld kann zu einem Geldwäscheverdacht führen. Insbesondere Personen, die nicht viel Geld haben, geraten bei entsprechenden Auffälligkeiten auf dem Konto in das Visier der Ermittlungen. Die Strafanzeigen werden oft von den Banken selbst gestellt.

Erweiterung der Strafbarkeit

Erst kürzlich wurde der Geldwäschetatbestand geändert und erweitert. Während früher eine Geldwäsche nur bei Geldern oder vermögenswerten Sachen aus erheblichen Straftaten im Raum stand, reicht mittlerweile jede noch so geringfügige Straftat aus. Damit ist nun so gut wie jeder Umgang mit Vermögenswerten aus Straftaten strafbar.

Welche Strafe beim Vorwurf der Geldwäsche droht 

Bei einer Geldwäsche droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Wie hoch die Strafe im Einzelnen ausfällt, hängt davon ab, ob man vorbestraft ist, um welche Vermögenswerte es geht und wie man sich im konkreten Fall verhalten hat.

Leichtfertigkeit reicht aus

Es ist nicht notwendig genau zu wissen, dass man es mit Vermögenswerten aus Straftaten zu tun hat. Strafbar wegen Geldwäsche macht sich auch, wer leichtfertig nicht erkennt, dass es sich um einen Gegenstand aus einer Straftat handelt. Es reicht aus, dass man den Vermögenswert als Gegenstand aus einer Straftat hätte erkennen können und ihn trotzdem angenommen oder weitergeleitet hat. 

Der Staat kann das Geld einziehen

Unterschätzt wird bei Strafverfahren wegen Geldwäsche oft, dass der Staat die erhaltenen Vermögenswerte einziehen kann. Das gilt selbst dann, wenn man gar nicht mehr im Besitz des Geldes oder des Vermögenswertes ist. Unter Umständen kann die Einziehung belastender sein als die eigentliche Strafe, vor allem wenn es sich um hohe Geldbeträge handelt.

Um eine Verurteilung wegen Geldwäsche und eine Einziehung zu verhindern, sollten Sie Folgendes beachten:

  1.  Keine Äußerung gegenüber der Polizei
  2. Strafverteidigerin kontaktieren
  3. Stellungnahme erst nach Akteneinsicht

Am wichtigsten ist, dass Sie die Post von der Polizei nicht beantworten und nicht zu der Vernehmung gehen. Sie wissen nicht, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und warum Sie der Geldwäsche beschuldigt werden. Wenn Sie eine schriftliche oder eine mündliche Aussage machen, laufen Sie Gefahr, sich selbst zu belasten. Das gilt auch, wenn Sie unschuldig sind. Der Tatbestand der Geldwäsche ist sehr umfangreich und undurchsichtig. Sich hier in eine Strafbarkeit zu reden, geht schneller als man denkt.

Mit dem Schreiben der Behörden sollten Sie sich dringend an eine Strafverteidigerin wenden. Die Verteidigung in einem Verfahren wegen Geldwäsche erfordert die genaue Kenntnis des Gesetzes und der Rechtsprechung. Sie brauchen hier unbedingt anwaltliche Hilfe.

Ihre Strafverteidigerin oder Ihr Strafverteidiger wird für Sie Akteneinsicht beantragen und dann in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen entscheiden, ob eine Stellungnahme abgegeben und was zu Ihrer Entlastung vorgetragen werden sollte. 

Kurzfristige Termine möglich

Gerne stehe ich Ihnen für ein Erstgespräch auch kurzfristig zur Verfügung. Melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail in meiner Kanzlei, wenn Ihnen Geldwäsche vorgeworfen wird.


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