Strafverteidigung ist Kämpfen mit Verstand, Überzeugung und Lebenserfahrung!

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Als eine auf Strafrecht spezialisierte Anwältin erhalte ich des Öfteren unterschiedliche Fragen zu den folgenden strafrechtlichen Problemen:

  • Ich habe von der Polizei einen Anhörungsbogen erhalten. Wie soll ich mich verhalten? Soll ich mich zum Tatvorwurf äußern? Soll ich mich bei der Polizei persönlich melden oder soll ich die Polizei lieber anrufen?
  • Mein Sohn/Ehemann/Bruder wurde verhaftet – soll er sich zum Tatvorwurf äußern oder vorher einen Strafverteidiger beauftragen?
  • Die Polizei steht mit einem Durchsuchungsbefehl vor unserer Wohnung bzw. unseren Geschäftsräumen – soll ich mich zur Sache äußern oder schweigen?
  • Ich habe vom Gericht eine Ladung bekommen. Soll ich mich dazu am besten mündlich oder schriftlich äußern? Bin ich verpflichtet, zum Gerichtstermin zu gehen?
  • Kann ich meine Einlassung vor dem Gericht schriftlich verfassen und später vorlesen oder soll dies mein Verteidiger lieber für mich tun?

Zunächst ist anzumerken, dass Sie in jeder Lage eines Strafverfahrens eine Stellungnahme zum Tatvorwurf abgeben und Beweisanträge stellen können. Die Frage ist allerdings, ob und wann eine Einlassung wirklich Sinn macht.

Im Ermittlungsverfahren erhalten Sie grundsätzlich immer von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft rechtliches Gehör, d. h. Sie können sich zum Tatvorwurf schon im Ermittlungsverfahren äußern. Im Verhandlungstermin werden Sie stets durch das Gericht gefragt, ob Sie sich zu dem Tatvorwurf äußern möchten oder nicht. Ferner haben Sie das Recht, zu jeder einzelnen Beweiserhebung eine Erklärung abzugeben, § 257 StPO. Sie haben in jeder Lage des Verfahrens ein Beweisantragsrecht. Nach § 258 Abs. 1 StPO hat der Angeklagte das letzte Wort in einem Strafverfahren und nach § 258 Abs. 3 StPO hat das Gericht den Angeklagten zu befragen, auch wenn ein Verteidiger für ihn gesprochen hat, ob er selbst noch etwas zu seiner Verteidigung anzuführen hat.

Eine schriftliche Einlassung ist möglich und manchmal sogar ratsam. Das muss allerdings protokoliert werden und sodann müssen Sie dieses Schriftstück dem Gericht übergeben bzw. zur Akte reichen. Es muss also auf jeden Fall als Prozessstoff in das Verfahren eingeführt werden. Dabei müssen also bestimmte Verfahrensvorschriften beachtet werden.

Aus meiner Sicht wäre es auf jeden Fall zu empfehlen, dass Sie sich sobald wie möglich mit einem Verteidiger in Verbindung setzen und ihn über den Sachverhalt informieren. Ihr Verteidiger wird die Vorgehensweise mit Ihnen im Einzelnen besprechen und umgehend einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Sobald Ihr Verteidiger die amtliche Ermittlungsakte erhält, wird er den Inhalt der Akte mit Ihnen im Einzelnen in rechtlicher und sachlicher Hinsicht erörtern.

Anhand der amtlichen Ermittlungsakte und Ihrer Angaben wird sich Ihr Verteidiger dann entscheiden, ob er Ihnen anrät, zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen oder sich zur Sache, und vor allem wann, einzulassen. In diesem Zusammenhang wird Ihr Verteidiger also die Entscheidung treffen, ob und wie Sie sich zum Tatvorwurf äußern sollten. Ihr Verteidiger wird zudem für Sie Beweisanträge stellen.

Ich halte es für gefährlich, wenn ein Angeklagter sich ohne einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt und ohne Kenntnis des Akteninhalts zu einem Tatvorwurf äußert. Erfahrungsgemäß würde man sich dadurch nur belasten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Informationen auf keinen Fall eine anwaltliche Beratung ersetzen. Sobald die Polizei oder Staatsanwaltschaft Sie einer Straftat bezichtigt, können Sie gerne mit mir einen Beratungstermin vereinbaren. Eine rechtliche Beratung kostet bei mir 150,00 €.

Rechtstipp: Schweigen ist Gold!

Wenn Ihnen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und beauftragen Sie sofort einen Verteidiger, damit er sobald wie möglich die amtliche Ermittlungsakte einholt und sodann mit Ihnen die Sach- und Rechtslage bestens erörtert.

Ich bin seit Jahren als Strafverteidigerin in Hamburg bundesweit tätig und weiß genau, wie man Ihnen in so einer schwierigen Situation konkret helfen kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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