Strafzettel in Polen – Verkehrsunfall in Polen

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Bei Verkehrsunfällen in Polen mit Beteiligung von deutschen Staatsbürger ist es leider üblich, dass Ausländer oft ein Bußgeld bekommen, obwohl sie keine Schuld tragen und sich weigern, das Strafmandat anzunehmen. 

Die polnische Polizei stellt leider oft in solchen Fällen ein „Ultimatum“, dass man entweder ein Bußgeld bzw. Mandat annimmt oder für 48 Stunden in Haft geht. Die Rechtsgrundlage soll im vorliegenden Fall § 45/1 Abs. 1 des polnischen Ordnungswidrigkeitenverfahrensgesetzes sein.

Es muss sich aber vor Augen geführt werden, dass diese Vorschrift seit dem 19. Januar 2019 nicht mehr gültig ist. Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass diese Vorschrift mit der polnischen Verfassung im Widerspruch steht. 

Die Polizei kann Ausländern nicht mehr mit der 48-Stunden-Haft in Polen drohen, falls diese einen Strafzettel nicht annehmen.

Was passiert, falls man einen Strafzettel in Polen annimmt, weil man unter dem Druck der Polizei steht? 

Man hat das Recht, innerhalb von 7 Tagen Widerspruch beim Amtsgericht einzulegen. Infolge des Widerspruchs wird ein Verfahren eingeleitet, infolge dessen geprüft wird, ob der Strafzettel gerechtfertigt ist. Im Rahmen dieses Verfahrens können Zeugen vernommen werden und man kann auch andere Beweise anmelden. Wenn die beteiligten Zeugen oder Parteien kein Polnisch sprechen, wird ein beeidigter Dolmetscher der deutschen Sprache vor Gericht geladen. 

Wird im Endeffekt das Bußgeld durch das Gericht aufgehoben, was nicht selten passiert, ist man berechtigt, sowohl das bezahlte Geld als auch die getragenen Verfahrenskosten, inklusive der Kosten des polnischen Anwalts, zurückzubekommen.



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