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Streaming-Abmahnung durch Waldorf Frommer nach Nutzung der Smartphone-App „Popcorn Time“

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Filesharing per App – Popcorn Time wird abgemahnt. Rechtsanwalt Wrase: Abmahnungen von Kanzleien wie Waldorf Frommer immer ernst nehmen!“

Es ist und bleibt illegal: Die mit viel öffentlichem Internet-Druck beworbene Android-App „Popcorn Time“ ermöglicht zwar anscheinend legal das Anschauen der aktuellsten Blockbuster und Serien, allerdings ist der neueste Smartphone-Renner nichts anderes als ein geschickt getarntes Filesharing-Netzwerk. Hier Filme anschauen bedeutet, dass man dafür kostenpflichtig abgemahnt werden kann.

Aktuell mahnen die ersten Rechtsanwälte ab.

„Popcorn Time“ basiert auf der BitTorrent-Technik und funktioniert wie die PC-Versionen mit natürlich illegalen Kopien, die aus den Filesharing-Netzwerken gestreamt werden. Das ist natürlich nach deutschem Recht nicht erlaubt und abmahnfähig. Eine IP lässt sich durch das Netzwerk ermitteln, in dem das genutzte Smartphone Internetzugang hatte.

Google hat übrigens schon Konsequenzen gezogen und die App aus dem Google Play Store entfernt. Nachfolgemodelle wie etwa „Flixtor“, die auf der frei zugänglichen Entwicklersoftware basieren, sind aber immer noch zu haben.

Rechtsanwalt Björn Wrase rät Abgemahnten, nicht vorschnell auf die Forderungen einzugehen: „Sicherlich muss man auf Abmahnungen von darauf spezialisierten Kanzleien wie Waldorf Frommer reagieren, aber gerade im Bereich der Nutzung mobiler Endgeräte durfte der Nachweis über die verwendete IP zumindest schwierig werden!“

Wrase empfiehlt, einen Experten zu Fragen rund um Abmahnungen von Waldorf Frommer oder anderen Anwälten zu Rate zu ziehen und auf keinen Fall ohne anwaltlichen Rat eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Hier weitere Informationen zu Abmahnungen von Waldorf Frommer finden – http://www.kanzlei-wrase.de/aktuelle-abmahnungen-urheberrecht/abmahnung-von-waldorf-frommer-wegen-nutzung-der-popcorn-time-app-tun/


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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