Streit in der Erbengemeinschaft: DAS sollten Sie SOFORT tun

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Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

In den meisten Erbengemeinschaften ist Streit vorprogrammiert. Besonders hoch ist das Streitpotential, wenn Immobilien Teil des Erbes sind. Treffen unterschiedliche Vorstellungen der Erben da aufeinander, ist eine harmonische, zielgerichtete Vorgehensweise kaum mehr möglich. Was aber ist einem Erben, der mit dieser Situation unzufrieden ist, zu raten? Dazu Anwalt Bredereck:

Zunächst: Oft irren sich Erben über die eigene Rolle oder die Rolle der anderen Erben innerhalb der Erbengemeinschaft. Viele glauben, dass der Erbe, der sich besonders viel um den Erblasser gekümmert hat oder bei der Immobilienverwaltung aktiv war, irgendwie bevorzugt wird oder werden sollte. Oft gibt es unter den Erben einen Wortführer, meist der älteste unter mehreren Geschwistern, der eine Führungsrolle beansprucht.

Tatsächlich sind aber alle Erben entsprechend ihrem Anteil in der Erbengemeinschaft gleich. Auch wenn jemand eine Erwartungshaltung hinsichtlich seiner Besserstellung in der Erbengemeinschaft hat: Es gibt keine Bevorzugung Einzelner in der Erbengemeinschaft.

In solchen Situationen kommt es häufig zu Entscheidungen, die für einen der Erben nachteilig oder objektiv betrachtet schlicht unvernünftig sind.

Für Erben, die Nachteile abwenden wollen, kann es unter Umständen das Beste sein, eine Teilungsversteigerung anzustreben, die ihnen ein möglichst schnelles Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft ermöglicht.

Anwaltstipp für Erben: Wer unzufrieden mit seiner Erbengemeinschaft ist und ein Ausscheiden daraus in Erwägung zieht, sollte sich im Fall von Immobilien möglichst zügig bei einem Anwalt über die Teilungsversteigerung informieren.

Sind Sie als Miterbe Teil einer Erbengemeinschaft? Wollen Sie wissen, ob und wie Sie aus der Erbengemeinschaft ausscheiden können? Wollen Sie mehr über die Teilungsversteigerung erfahren?

Rufen Sie noch heute in der Anwaltskanzlei von Rechtsanwalt Alexander Bredereck an und vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Ersttelefonat mit dem Erbrechtsspezialisten seiner Kanzlei. Gern beantwortet er Ihre Fragen zu Ihrer Situation in der Erbengemeinschaft und zur Teilungsversteigerung.


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