Subventionsbetrug bei Kurzarbeit – Unachtsamkeit kann teuer werden!

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Gerade durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Arbeitsausfälle in deutschen Unternehmen und Betrieben gibt es momentan soviel Kurzarbeit wie nie zuvor, und die Bedingungen für Kurzarbeitergeld sind deutlich gelockert worden.

Doch bei der kleinsten Nachlässigkeit in der Buchführung drohen harte Strafen, wenn am Ende der Krise die zahllosen Fälle von gewährtem Kurzarbeitergeld geprüft werden.


Was bedeutet „Kurzarbeit“?

Kurzarbeit bedeutet, dass in einem Betrieb oder Unternehmen die Arbeitszeit systematisch gesenkt und entsprechend die Gehaltszahlungen durch den Arbeitgeber verringert werden, und die Lohn-Differenz von der Agentur für Arbeit übernommen wird.

Dieses Verfahren kann angewandt werden, um Unternehmen und Betrieben, in denen ein hoher Arbeitsausfall zu verzeichnen ist, durch die Krise zu helfen. Unterstützungsgelder, die zu solchen und ähnlichen Zwecken zur Förderung der Wirtschaft von Land, Bund und EU zur Verfügung gestellt werden, nennt man Subventionsgelder. Das besondere an diesen Hilfsgeldern besteht darin, dass man sie nicht, oder nur teilweise, zurückzahlen muss.


Was bedeutet „Subventionsbetrug“?

Um Hilfsgelder beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein; Die wirtschaftliche Notlage eines Unternehmens muss nachweisbar gegeben sein.

Wenn ein Arbeitgeber Subventionsgelder bezieht, die ihm laut den geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht zustehen, erfüllt dies den Straftatbestand des Subventionsbetruges gemäß § 264 StGB. Betrug setzt eine Täuschung voraus, durch die die Behörde dem Irrtum erliegt, zu glauben, dass die Voraussetzungen für die Bezugsberechtigung einer Subvention erfüllt sei.


Wie funktioniert Subventionsbetrug bei Kurzarbeit?

Die notwendige Voraussetzung um Kurzarbeit anmelden und Kurzarbeitergeld beziehen zu können, ist ein gewisses Maß an Arbeitsausfall. Gerade momentan, da eine riesige Welle von Kurzarbeitsgesuchen bei der Agentur für Arbeit eingeht, dürfte es nicht schwer fallen, den nötigen Arbeitsausfall wahrheitswidrig zu behaupten, und Vollzeit weiter zu arbeiten, oder aber herbeizuführen, in dem man Aufträge ablehnt, oder die Beschäftigungsmöglichkeiten im eigenen Betrieb nicht ausschöpft. Man sollte dabei allerdings eingedenk sein, dass jede Krise ein Ende hat, und die Agentur für Arbeit sodann mit spitzem Bleistift alle Fälle von bewilligten Subventionen auf ihrer Rechtmäßigkeit überprüfen wird.


Wann kann man wegen Subventionsbetrugs verurteilt werden?

Solange ein signifikanter Arbeitsausfall verhindert werden kann, besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Der Arbeitsausfall muss unvermeidbar sein und dem Unternehmen tatsächlich schaden. Dies muss vor Antragsstellung genauestens geprüft und zweifelsfrei dokumentiert werden. Der Arbeitgeber darf sich hier keinen Irrtum leisten.

Zur Strafwürdigkeit bedarf es nämlich keines kriminellen Vorsatzes. Unachtsamkeit in der Überprüfung der eigenen Bücher, Nachlässigkeit bei der Planung der Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb, fahrlässig fehlerhafte Angaben bei der Antragsstellung des Kurzarbeitergeldes, und nicht zuletzt auch schludriger Umgang in der Verwendung rechtmäßig erhaltener Gelder sind Grund genug für eine Anklage wegen Subventionsbetrugs. Dabei muss für eine Verurteilung nicht ein einziger Heller Subventionsgeld bei Ihnen angekommen sein, denn in Betrugsfällen ist bereits der Versuch strafbar.


Wie wird Subventionsbetrug betraft?

Grundsätzlich wird Subventionsbetrug mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren bestraft. Dies trifft den Arbeitgeber. Doch auch als Arbeitnehmer kann man unter Umständen wegen Beihilfe dran sein.

Im Falle einer Verurteilung wird natürlich das rechtswidrig erhaltene Geld gemäß § 73 StGB wieder eingezogen. Zudem drohen gegenüber dem Unternehmen Geldbußen.

Mit Strafanzeigen wegen Verdachts auf Subventionsbetrug wird nicht gegeizt, am allerwenigsten nach einer staatlichen Subventionswelle wie in der Corona-Pandemie.

Verurteilungen können das Aus für einen Betrieb bedeuten, insbesondere dann, wenn die wirtschaftliche Not tatsächlich schon gegeben war.


Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen Subventionsbetruges ermittelt wird?

Wie oben geschildert, ist eine Anklage wegen Subventionsbetruges durchaus eine ernste Angelegenheit. Sie sollten daher vor allem zwei Dinge tun:

1. Gebrauchen Sie Ihr Recht, zu schweigen.

Sie kennen die Ermittlungsakte nicht, und können darum auch nicht sagen, was genau man Ihnen zur Last legt, und was man gegen Sie in der Hand hat. Gehen Sie also nicht das Risiko ein, sich selbst durch eine Aussage zur Sache zu belasten.

2. Sie brauchen, um Ihre Interessen wahren zu können, unbedingt einen kompetenten Rechtsbeistand. Ohne einen Strafverteidiger an Ihrer Seite haben Sie keine Chance, die Mittel, die Ihnen das Rechtssystem zum Schutze Ihrer Interessen bietet, auszuschöpfen.

Kontaktieren Sie daher umgehend einen Anwalt.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und arbeiten bundesweit.

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