Swiss Group Finance Corporation – BaFin warnt Anleger: Anlagebetrug?

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Von Swiss Group Finance geschädigte Anleger beklagen, dass ihnen eine Auszahlung der angelegten Gelder sowie der vorgeheuchelten Gewinne bisher verwehrt wurde. Woran liegt das? Die meisten Anleger glauben inzwischen, dass sie Opfer eines Anlagebetruges wurden, und zwar nicht zuletzt auch deswegen, da seit dem 23.11.2022 eine eindeutige Warnung der Aufsichtsbehörde BaFin existiert, die auf die unlauteren Geschäftsmethoden hinweist. Anleger fordern daher ihr Geld zurück! Wollen Sie wissen, wie das geht und welche Chancen Sie hierfür haben? Eine Strafanzeige bringt Anlegern kein Geld zurück - was sollten Anleger rasch tun?

Skandal: Die Homepage enthält nur Lügen!

Auf der falschen Homepage lasen Anleger mitunter folgende dreiste Lügen:

„Swiss Group Finance - Ihre Chance, am Erfolg unserer Gruppe teilzuhaben. Derzeit in einer enorm attraktiven Phase... SGF.Finance - Bankwesen. Ohne Limits. Eröffnen Sie unkompliziert ein persönliches oder geschäftliches Girokonto."

Alles wirkte seriös und realistisch. Kaum jemand dachte wohl an Anlagebetrug! Aus diesem Grunde legten Anleger oft hohe Geldbeträge an. Statt der in Aussicht gestellten hohen Gewinne realisierten Anleger aber bloß Verluste! Und selbst das angelegte Geld wurde ihnen nicht zurückgezahlt. Bedenklich ist, dass auch Fachleute auf den dreisten Schwindel scharenweise hereingefallen sind.

Wo sind die Hintermänner?

Die Hintermänner der Swiss Group Finance vertuschen Anlegern erfolgreich die wahren Tatsachen einerseits und deren wirkliche Identität andererseits. Wie also sollen Anleger diese Frage richtig beantworten? Die Kriminellen betreiben überdies unzählige Websites, die sich alle sowohl im Inhalt als auch im Aufbau mehr oder weniger stark ähneln, denen aber allen dasselbe betrügerische Geschäftsmodell gemein ist! Die Täter aktualisieren die Websites penibel, und sind in der Lage, sie schnell ins Netz hochzuladen und sie ebenso geschwind wieder offline zu nehmen. Meist ändern die Betreiber auch ihre Top-Level-Domain ab und sind so leicht imstande, die staatlichen Ermittlungsbehörden ohne viel Aufwand zu täuschen und deren Ermittlungen zu erschweren.

Wer also ist der Betreiber von Swiss Group Finance Corporation? Auf der Website von Swiss Group Finance gibt es diesbezüglich keine verwertbaren Angaben. Wenigstens wird die Firma Swiss Group Finance Corporation mit der Adresse 401 Bay Street, M5H 2Y2, Toronto, CA, Canada angegeben, dort sind die Macher von Swiss Group Finance jedoch nicht anzutreffen, handelt es sich doch um eine Briefkastenfirma. Außerdem finden sich dort auch die übliche E-Mail-Adresse info@swiss-group-finance.com und die nordamerikanische Telefonnummer +1-918-5339763. Die Domain swiss-group-finance.com wurde am 19.12.2021 bei Vautron Rechenzentrum AG registriert.

Anlegern fällt es schwer zu akzeptieren, dass alles nur Anlagebetrug ist!

Leider werden Anleger meist erst skeptisch, wenn die Betrüger ihnen die Auszahlung der Gelder verwehren. Dann sind die falschen Broker oft auch nicht mehr für ihre Kunden zu sprechen! Die Betrugsopfer tun ferner kund, dass sie meist noch erfundene Steuern, Gebühren oder sonstige Zahlungen begleichen mussten. Aber selbst hiernach erfolgte niemals eine Auszahlung des Geldes. Der Grund dafür liegt einzig darin, dass das kriminelle Geschäftsmodell der betrügerischen Broker gerade darauf basiert, gutgläubige Anleger vorsätzlich zu täuschen und ihnen danach ihr Geld abzunehmen! Eine Auszahlung der Gelder ist infolgedessen nie Bestandteil dieses Konzepts. Ebenso wenig existiert ein reales Investment. Das vermeintlich „investierte“ Geld fließt stets direkt an die Betrüger!

Die BaFin warnt Anleger: Was nützten Anlegern Warnlisten der Aufsichtsbehörden generell?

Betrogene Anleger sind oft ohnmächtig, wenn sie erfahren, dass sie betrogen wurden. Insbesondere auch deshalb, weil viele dies im Vorfeld gerade verhindern wollten. Doch, da sie nicht entsprechend negativ fündig wurden, gingen Anleger irrig von der Rechtmäßigkeit ihrer „Geldanlage“ aus. Jene Anleger vermochten jedoch nur deshalb nichts Verdächtiges zu ermitteln, da die Kriminellen oftmals noch eine Weile nach dem Anlagebetrug weiterhin kriminell tätig sind. Dies ist die Folge davon, dass die jeweiligen staatlichen Aufsichtsbehörden die Täter oft nicht sofort entdecken können. Die Aufsichtsbehörden geben Warnlisten oft nur dann heraus, wenn ihnen der Anlagebetrug von vorherigen Betrugsopfern bekanntgegeben worden ist. Andere Anleger haben meist das Nachsehen und erkennen ihrerseits erst viel zu spät, dass etwas unrechtmäßig ist. Erst wenn also bereits betrogene Anleger ihre negativen Erfahrungen mit dem falschen Broker öffentlich in Foren, Bewertungsplattformen oder auf sozialen Medien teilen und etwa bei Auszahlungsproblemen mit den falschen Brokern darauf spezialisierte Rechtsanwälte konsultieren, machen die Behörden ihrerseits – so auch die BaFin am 23.11.2022 - erste Warnungen auf schwarzen Listen für Broker publik! Bereits betrogene Anleger haben allenfalls einen symbolischen Nutzen von derartigen Warnmeldungen, zumal das Geld jener Anleger augenscheinlich verloren ist.

Von wem können die Opfer Hilfe erwarten?

Betrogene Anleger erstatten meist unmittelbar nach Bekanntwerden des Anlagebetrugs eine Strafanzeige bei der Polizei, da sie fälschlich davon ausgehen, hierdurch ihr Geld zurückzuerhalten. Doch eine Strafanzeige zielt nur auf die Strafverfolgung ab und führt im besten Fall auch zu einer Bestrafung der Täter! Betrogene Anleger erhalten durch eine Strafanzeige grundsätzlich keinen einzigen Euro zurück, sondern müssen versuchen, sich ihr Geld auf andere Weise zurückbeschaffen. Hierzu ist komplexer Sachverstand vonnöten. Auch braucht es viel Zeit für intensive Ermittlungen. Staatliche Ermittlungsbehörden scheitern hier meist aufgrund ihrer oft sehr begrenzten personellen und technischen Kapazitäten. Und hier setzen Resch Rechtsanwälte an: „Unsere jahrelange Erfahrung und insbesondere unsere komplexen nationalen und internationalen Netzwerke ermöglichen es uns, individuelle und intensive forensische Ermittlungen selbst vorzunehmen und dadurch insbesondere auch Fälle mit internationalem Bezug erfolgreich zu lösen. Wir verfolgen dabei stets die Spur des Geldes. Damals hieß es noch, Geld sei nicht weg, sondern nur woanders. Nun können wir dies ergänzen: Geld ist sogar noch digital verfolgbar, wenn es bereits über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt und in der Blockchain anonymisiert wurde“, betont dazu Rechtsanwalt Jochen Resch.


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