Taunus Sparkasse - Widerruf von Krediten ohne Vorfälligkeitsentschädigung

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Sind Darlehensverträge der Taunus Sparkasse fehlerhaft?

Häufig finden sich in den Widerrufsbelehrungen der Darlehensverträge von Banken Fehler. Dies führt dazu, dass ein Darlehensvertrag als nicht wirksam zustande gekommen gilt. Wenn der Darlehensnehmer über die Widerrufsmöglichkeit nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, so kann er sein Widerrufsrecht auch nicht ausüben. Folglich sind die Zinsforderungen, die häufig überteuert sind, nicht wirksam vereinbart worden und auch eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist kein wirksamer Teil des Vertrags geworden. Wenn Sie jetzt also widerrufen, so wird der Darlehensvertrag rückabgewickelt.

Die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen der Banken und Sparkassen resultieren daraus, dass die gesetzlichen Vorgaben immer mehr „personalisiert“ wurden. Aus diesem Grund lohnt es sich – auch bei den vermeintlich kleinen Sparkassen – die Verträge prüfen zu lassen. Wenn der Darlehensnehmer nicht für ihn nachvollziehbar über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, kann gegen die unangemessen lange Bindung an zu hohe Zinsen vorgegangen werden.

Widerruf des Darlehensvertrags der Taunus Sparkasse

Ein Darlehensvertrag kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt beendet werden. Es ist jedoch so, dass die Banken und Sparkassen eine Vorfälligkeitsentschädigung als eine Art Vertragsstrafe in den Vertrag mit aufgenommen haben. Dadurch sichern sie sich gegen den zinsbehafteten Rückzahlungsausfall ab. Das führt dazu, dass der Kreditnehmer sich finanziellen Belastungen ausgesetzt sieht. Einerseits den hohen Zinsen und andererseits der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags.

Eine Lösung stellt jedoch die Ausübung des Widerrufsrechts dar, wenn die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Darlehensvertrag muss zwischen der Taunus Sparkasse und einem Verbraucher geschlossen worden sein, da Unternehmer keinen Gebrauch von dem Widerrufsrecht machen können.
  • Der Vertrag muss nach dem 01.11.2002 abgeschlossen worden sein, da das Widerrufsrecht vorher nicht gesetzlich verankert war.
  • Die Widerrufsbelehrung, welche im Vertrag der Taunus Sparkasse verwendet wurde, muss Fehler enthalten, denn nur dann wurde der Darlehensnehmer nie ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt.

Folgen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen

Nur weil die Widerrufsbelehrung von dem gesetzlichen Muster abweicht, muss sie noch nicht Fehler enthalten. Wenn eine mit dem Gesetz mustergleiche Widerrufsbelehrung verwendet wurde, können sich die Kreditgeber auf eine sogenannte „Fiktion der Richtigkeit“ berufen. Häufig haben die Banken und Sparkassen jedoch eigene, irreführende Widerrufsformulierungen verwendet, welche fehlerhaft sind. Dadurch kommt es dazu, dass die in § 355 Abs. 2 BGB gesetzlich normierte 14-tägige Frist zum Widerruf nicht anfängt zu laufen. Diese beginnt erst dann zu laufen, wenn der Darlehensnehmer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Wurde der Kreditnehmer also nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt, so kann er dieses auch noch jetzt ausüben.

Suchen Sie einen Anwalt auf!

Wir empfehlen Ihnen, einen fachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren und von diesem den Darlehensvertrag der Taunus Sparkasse überprüfen zu lassen. Die Frage, ob Ihr Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, kann – trotz vorhandener Rechtsprechung bezüglich dieses Themas – nicht pauschal beantwortet werden.

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet eine kostenlose Vorprüfung an. Dafür sollten Sie uns Ihre Verträge zusammen mit einem Fragebogen zusenden. Nutzen Sie hierfür den Mandantenfragebogen auf unserer Website. Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen werden wir uns mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen.


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