Telefonüberwachung: Verstoß gegen das BtMG - Bundesweite Strafverteidigung - TKÜ

  • 17 Minuten Lesezeit

Optimale und erfahrene Vertretung durch die Anwaltskanzlei Louis und Michaelis. Bundesweite Strafverteidigung bei Verstoß gegen das BtMG.

Kanzlei Louis und Michaelis: Strafverteidiger, welche Erfahrung mit Telefonüberwachung, organisierter Kriminalität und Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG haben. Folgende Delikte sind immer wieder Gegenstand von TKÜs: Zunächst muss es sich um eine „nicht geringe Menge" an Drogen (Haschisch / Marihuana: 7,5 g THC, Kokain: 5 g Kokainhydrochlorid, Heroin: 1,5 g Heroinhydrochlorid oder z.B. 10 g Amphetaminbase) haben, wenn denn dann Ihr Telefon gerichtsverwertbar abgehört werden sollte. Dann muss es sich um Handeltreiben, eine Einfuhr, einem Anbau oder eine Bande handeln.

Wir wissen, wie wir die Telekommunikationsüberwachung „angreifen und ausschalten". Dir Protokolle werden angefordert und ausführlich durch uns ausgewertet. Lassen Sie sich früh beraten, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Handy abgehört wird. Wir werden sodann überprüfen, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist und sodann die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen. Der Supergau, welchen wie immer wieder in der Praxis erleben. Es geht um eine geringe Menge an Drogen, wobei TKÜs die Grundlage darstellen. Der Mandant spart Geld für den Anwalt, nimmt die Beschuldigtenvernehmung wahr und lässt sich - trotz unverwertbarer TKÜs - aufgrund eines Geständnisses überführen. Mal ehrlich? Sie sind doch smarter und sparen Geld in dem Sie uns beauftragen?! Im Zweifel wurde bereits eine Hausdurchsuchung oder ein Haftbefehl durchgeführt.

Wann darf mein Telefon überhaupt abgehört werden?

Dann wenn ein Richter, in Ausnahmefällen auch die Staatsanwaltschaft, dies anordnet. Die Staatsanwaltschaft darf eine Telefonüberwachung nur dann anordnen, wenn „Gefahr in Verzug" ist.

Das Abhören von Telefonen stellt bei bestimmten Voraussetzungen also eine Ausnahme zu Artikel 10 Grundgesetz, die Grundrechte auf Post- und Fernmelde- Geheimnisse, dar.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Telefon überwacht wird, dann reden Sie, wenn Sie einen Termin mit mir vereinbaren, bitte nicht am Telefon über die Tat. Wir werden über eine Tat nur in den vertraulichen Räumen meiner Kanzlei sprechen.

Wie häufig sind Telefonüberwachungen („TÜ")?

Die Anzahl der Telefonüberwachungen sind im Jahre 2004 erneut gestiegen.

Telekommunikationsunternehmen meldeten der RegTP ca. 30.000 Anordnungen zur Telefonüberwachung. 2003 waren es noch rund 25.000 Anordnungen zur Telefonüberwachung.

Als Strafverteidiger beobachte ich mit Sorge, dass immer häufiger Telefonüberwachungen bei dem leisesten Verdacht einer schweren Straftat durch die Gerichte angeordnet werden. Der Lauschangriff ist ein erheblicher Eingriff in die Rechte eines Bürgers.

Wie läuft eine Telefonüberwachung in der Praxis ab?

Zunächst besteh ein Verdacht gegen Sie, dass Sie Täter bzw. Teilnehmer einer der unten aufgeführten Straftaten sind.

Regelmäßig beantragt die Polizei sodann bei Gericht eine Telefonüberwachungsmaßnahme.

Telekommunikationsverbindungsdaten werden durch Telekommunikationsdienstleister auf Anfrage an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Das sind Angaben über die Kennungen, sämtliche Rufnummern, Sim-Karten Nummer und Standort des Telefonats.

Ihre Telefonate werden sodann überwacht und aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen der Gespräche / SMSen landen automatisch auf dem Computer des zuständigen Kommissariats und werden durch die Beamten nach dem Prinzip der Erheblichkeit für Ihren Fall schriftlich festgehalten.

Die „TKÜ" stellt sodann ein wichtiges Beweismittel im Strafverfahren dar.

Bei welchen Taten darf mein Telefon abgehört werden?

Täter oder Teilnehmer, welche einer der folgenden Straftaten verdächtig sind, dürfen telefonisch überwacht werden:

Einzelheiten entnehmen Sie bitte 100a StPO.

- Schweren sexuellen Missbrauch von Kindern / sexuellen Missbrauch von Kindern mit

 Todesfolge

- Verbreitung pornografischer Schriften

- Mord, Totschlag, Völkermord

- Straftat gegen die Persönlichkeit, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt

- Bandendiebstahl, schweren Bandendiebstahl

- Raub oder eine räuberische Erpressung, Erpressung

- gewerbsmäßige Hehlerei, eine gewerbsmäßige Bandenhehlerei

- Geldwäsche, eine Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte

- Gemeingefährliche Straftaten (z.B. Brandstiftung u.a.)

- Verstöße gegen das BtMG

- Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz / Asylverfahrensgesetz

- Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats, Landesverrat,

 Gefährdung der äußeren Sicherheit

- Straftaten gegen die Landesverteidigung, öffentliche Ordnung,

- Ohne Soldat zu sein, Anstiftung oder Beihilfe zur Fahnenflucht oder Anstiftung zum Ungehorsam

- Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten  Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages oder der im Land  Berlin anwesenden Truppen einer der Drei Mächte

- eine Geld- oder Wertpapierfälschung

Wie merke ich, ob mein Telefon überwacht wird?

Es gehört mittlerweile einem Mythos an, dass man es akustisch mitbekommen kann, wenn man einer Telefonüberwachung ausgesetzt ist. Ein „klicken", ein „Widerhall", oder ähnliche Störgeräusche stellen jedenfalls kein probates Mittel dar, um sicherzustellen, ob das Telefon bzw. das Handy abgehört wird.

Vielmehr sollten Sie, wenn Sie schwere Straftaten begehen, immer davon ausgehen, dass schon längst, manchmal schon bevor Sie überhaupt damit rechnen, eine Telefonüberwachung geschaltet wurde. Auch das Wechseln der Sim-Karte, also der Rufnummer, wird kaum dazu führen, dass eine Überwachung damit endet.

Was ist ein IMSI-Catcher?

Mit einem solchen „Fänger" können Sie den Standort von Handys ermitteln, um damit einen Täter zu fassen.

Diese rechtlich höchst umstrittene Technik wird immer häufiger durch die Ermittlungsbehörden eingesetzt.

Dabei geht es nicht mehr allein um das eigentliche Abhören. Schon die Auswertung der bei den Providern gespeicherten Daten werden für Ermittlungen der Polizei oder Staatsanwaltschaft genutzt.

Internet Telefonie: Eine sichere Alternative zu telefonieren?

Das EU - Parlament hat im Dezember 2005 der umstrittenen Richtlinie zur Speicherung von Verbindungsdaten zugestimmt.

Zwischen 6 und 24 Monate müssen Telefonie- und Internetprovider nun flächendeckend Verbindungsdaten der einzelnen User speichern. Welche Nummer wann angerufen wurde, welche IP man ansurfte und an welche Mailadresse man geschrieben hat.

Diese Informationen kann demnach die Polizei, insbesondere bei der Internettelefonie, gegen Sie verwenden.

Das Internet bietet demnach keinen Schutz und keine Alternative für kriminelle Kontaktaufnahmen.

Vorab würden wir Ihnen gerne nachstehende Informationen bieten, um Sie an unserem Erfahrungsschatz teilhaben zu lassen:

Organisierte Kriminalität - Internationaler Drogenschmuggel - Banden - Handel mit nicht geringer Mengen:

Große Verfahren brauchen gute und erfahrene Betreuung. Ob ein Kilo oder ein paar Gramm. Ob Festnahme, Hausdurchsuchung, Anklage oder Gerichtsverhandlung: Sie brauchen jemanden, der Ihre Sprache spricht und Ihre Akten sorgfältig auf- und durcharbeitet. Verteidigung in solchen Prozessen bedeutet, dass man mit den Gerichten und der Staatsanwaltschaft - schon im Ermittlungsverfahren - die richtigen Weichen stellt und in Kommunikation tritt.

Lassen Sie sich von Qualität überzeugen und genießen Sie eine persönliche Betreuung und Verteidigung. Mit meiner Zeit und intensiver persönlicher Betreuung Ihres Verfahrens, fängt meine Verteidigung erst an.

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist eine komplexe Materie mit vielen Möglichkeiten, welche ich als Verteidiger für Sie nutze. Dies kann dazu führen, dass Sie erheblich milder bestraft werden. Jedes dritte Verfahren meiner Kanzlei hat mit BtM zu tun. Ich erfinde das Rad nicht neu, sondern schöpfe aus meinen Erfahrungen. Marihuana, Kokain, Heroin, Amphetamine sind die häufigsten Drogen bei welchen Ihnen Handel, Schmuggel und Besitz vorgeworfen werden kann. Die Frage, ob es sich um eine geringe oder eine nicht geringe Menge handelt, ob gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, entscheidet über die Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Gegen mich ist ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet worden. Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Ich berate Sie und beantrage Akteneinsicht. Sie brauchen und dürfen der Vorladung zum Vernehmungstermin nicht nachkommen. Ich äußere mich schriftlich für Sie. Ich prüfe, ob die Hausdurchsuchung rechtens war.

Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht stehen dem Verteidiger eine Vielzahl von Einflussmöglichkeiten zur Verfügung, um das Verfahren mitzugestalten und zu lenken. In NRW, welches seine Grenze zu Holland hat, sind Drogendelikte an der „Tagesordnung". Ich habe gute Kontakte zu der Staatsanwaltschaft. Bedenken Sie, dass es immer wieder die gleichen Staatsanwälte sind, welche BtM-Delikte anklagen.

Bei einer Vernehmung gilt das Prinzip: „Alles, was Sie von nun an sagen, kann gegen Sie verwendet werden". Reden Sie sich nicht um „Kopf und Kragen", denn durch die Verweigerung der Aussage entstehen Ihnen keine Nachteile im späteren Verfahren. Ohne rechtliche Beratung kann Ihnen dieses Prinzip später teuer zu stehen kommen. Ist Ihr Auto durchsucht worden? Sind Sie in eine Beschuldigtenvernehmung gekommen? Sind Sie Opfer einer Hausdurchsuchung geworden? Dann ist es nun Zeit, sich Hilfe zu holen.

Nach Akteneinsicht kann ich eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erwirken. Das hängt von vielen Faktoren ab, welche ich mit Ihnen besprechen werde.

Telefonüberwachung: eine Falle?

Telefonüberwachungen und anschließende Hausdurchsuchungen sind die Falle eines jeden Dealers. Meist wird nicht damit gerechnet, dass schon seit Monaten das Handy abgehört wird. Plötzlich stehen die Ermittlungsbehörden vor der Tür. Gefunden werden (nicht) geringe Mengen an Drogen, eine Feinwaage, Tütchen und Handys. Diese werden beschlagnahmt und der Beschuldigte häufig in Untersuchungshaft genommen.

Die Telefonüberwachung, manchmal auch die Käufer, sollen einzelne Verkäufe nachweisen. In den Telefonüberwachungen wird jedoch meist nicht über Mengenangaben gesprochen. Vielleicht hat man sich nur verabredet. Hier kommt einem Mandanten eine sorgfältige Auswertung der Telefonüberwachungsprotokolle, welche sich über mehrere Ordner erstrecken können, zu Gute. Die Nachweisbarkeit ist immer relativ. Meist kann man, wenn man diese auswertet, einen Teil der Taten reduzieren. Manchmal ist nichts nachweisbar. Telefonüberwachungen können überführen, aber die Praxis zeigt, dass eine gute Verteidigung diese entkräften kann.

Wie kann ich für Drogendelikte bestraft werden?

Bestraft kann ich werden durch

- Geldstrafe

- Freiheitsstrafe (vollstreckbar oder auf Bewährung)

- Entziehung der Fahrerlaubnis

- Berufsverbot

- Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Der Verteidiger kann, wenn er die Gesamtumstände würdigt, eine sehr realistische Prognose erstellen, um Ihnen diese Frage zu beantworten. Diesbezüglich bitte ich Sie, einen Termin mit mir zu vereinbaren, um Ihren Fall zu besprechen.

Insbesondere kann der Verteidiger auf eine Therapie statt Strafe hinwirken, § 35 BtMG. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährleitstet § 35 BtMG nämlich die Zurückstellung der Strafvollstreckung bzw. die Anrechnung der Therapie auf die zu verbüßende Strafe.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestrafung von Betäubungsmitteldelikten regional sehr variieren kann.

Was ist eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln?

Maßgeblich sind: Wirkstoffgehalt und die Anzahl der toxischen Dosen. Die Menge wird also nicht nach Gewicht der eigentlichen Substanz bestimmt. Als Verteidiger setzte ich mich mit dem Gutachten über den Wirkstoffgehalt auseinander, welches die Staatsanwaltschaft regelmäßig einholt. Dies bestimmt manchmal über die Frage, ob Ihnen ein Verbrechen oder ein Vergehen zur Last gelegt werden kann.

VORSICHT: Die Einfuhr von nicht geringen Mengen an Betäubungsmitteln wird in der Regel mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren bestraft. Es besteht demnach die Gefahr, dass Sie keine Bewährungsstrafe mehr erhalten, sondern eine vollstreckbare Freiheitsstrafe.

Mindestwerte des BGH (Bundesgerichtshof) für „nicht geringe Mengen:

Heroin = 1,5g

Kokain = 5,0g

Cannabis = 7,5g

LSD = 6,0g

Ecstasy = 30g

Das bedeutet z.B.: Dass 7,5g THC etwa 75g Marihuana sind, oder 6,0 g LSD etwa 300 Trips sind.

Wann verjähren Drogendelikte?

Vergehen nach § 29 BtMG verjähren (auch bei besonders schweren Fällen) nach fünf Jahren.

Verbrechen i. S. d. §§ 29a, 30, und 30a BtMG verjähren nach 20 Jahren.

Aktuelle Entscheidungen zum Betäubungsmittelstrafrecht:

Betäubungsmittelstrafrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, welches durch aktuelle Rechtsprechung weiterentwickelt wird. Ich lege großen Wert darauf, immer über die neusten Entscheidungen informiert zu sein, um Sie optimal verteidigen zu können. Hier ein Auszug aus der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum BtM-Recht:

Zur Frage wann eine vollendetes Handeltreiben mit BtM vorliegt:

„Für die Annahme vollendeten Handeltreibens reicht aus, dass der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum Gewinn bringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potentiellen Verkäufer eintritt." (BGH 2005)

Zum Verhältnis von Einfuhr und Handeltreiben von BtM:

„Erfolgt die Einfuhr von Betäubungsmitteln mit dem Ziel des gewinnbringenden Umsatzes, so geht sie als unselbständiger Teilakt in der Bewertungseinheit des Handeltreibens auf, sofern es sich nicht um eine nicht geringe Betäubungsmittelmenge handelt." (BGH 2005)

Zum Betäubungsmittelerwerb mit unterschiedlicher Zweckbestimmung:

„Ist ein Teil der vom Angeklagten erworbenen Betäubungsmittel zum gewinnbringenden Weiterverkauf, ein anderer zum Eigenverbrauch bestimmt, so liegt bei einer Nicht geringen Menge Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge § 29a I Nr. 2 BtMG vor. Ist auch die restliche Eigenverbrauchsmenge nicht gering, ist Tateinheit mit Besitz einer nicht geringen Menge nach § 29a I Nr. 2 BtMG gegeben, bei einer darunter liegenden Eigenverbrauchsmenge dagegen Tateinheit mit dem Erwerb nach § 29 I Nr. 1 BtMG." (BGH 2005)

Zur Bandenabrede:

„Für die Annahme einer Bandenabrede ist es nicht erforderlich, dass sich sämtliche Mitglieder einer bandenmäßig organisierten Gruppe persönlich verabredet haben und sich untereinander kennen, wenn nur jeder den Willen hat, sich zur künftigen Begehung von Straftaten mit (mindestens) zwei anderen zu verbinden." (BGH 2005)

§ 31 BtMG: Die Waffe des Verteidigers:

§ 31 BtMG besagt:

Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2 des Strafgesetzbuches) oder von einer Bestrafung nach § 29 Abs. 1, 2, 4 oder 6 absehen, wenn der Täter

1. durch freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufgedeckt werden konnte, oder

2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass Straftaten nach § 29 Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1, von deren Planung er weiß, noch verhindert werden können.

Ich weise in meiner Beratung immer auf die Möglichkeiten, welche der § 31 BtMG bietet, hin. Der § 31 BtMG ist nicht für jedes Verfahren geeignet und sollte erst dann in Betracht gezogen werden, wenn es „keinen anderen Ausweg mehr gibt". Immerhin müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie jemanden anderen mit dem § 31 BtMG belasten. Ob dies Repressalien zur Folge haben könnte, gehört zu den in einer Beratung zu klärenden Fragen.

§ 31 BtMG ist, neben der Telefonüberwachung, mit der häufigste Grund, warum Verfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG eingeleitet werden. Ein Großdealer wird geschnappt und wird in seiner Vernehmung zum Beispiel sämtliche Käufer benennen und belasten. Meist erfolgt unmittelbar danach dann eine Hausdurchsuchung bei den Betroffenen und Ermittlungsverfahren werden eingeleitet.

Der BGH hat 2005 eindeutig entschieden:

„Die Kooperation eines Beschuldigten mit den Ermittlungsbehörden, wodurch bislang nicht bekannte oder an unbekanntem Ort gelagerte Betäubungsmittelmengen sichergestellt werden, kann die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 und 2 BtMG erfüllen"

Ich betreue Sie bundesweit in Ihrem Strafverfahren.

Drogentherapie / Therapie statt Strafe:

Drogentherapien (stationär / ambulant), Methadonprogramm, § 35 Therapie statt Strafe sind Aspekte, welche ich bei der Betreuung eines Mandats im Betäubungsmittelbereich berücksichtige.

Ich stelle den Kontakt zu den einzelnen Organisationen her und werde die vorbenannten Einflussmöglichkeiten in Ihrem Strafverfahren zu Ihren Gunsten nutzen.

Einzelheiten werden in einem persönlichen Gespräch mit dem Mandanten geklärt. Dieser entscheidet mit mir, welchen Weg er einschlagen will.

Sie wurden im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln angetroffen?

Beachten Sie immer, dass nunmehr verschiedene Verfahren auf Sie zukommen können.

Zum einen ein Strafverfahren, wegen des Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch und / oder das Betäubungsmittelgesetz. Ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen das Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitengesetz.

Aber auch Ihre zuständige Führerscheinstelle ist an Ihrem Verhalten interessiert (es gilt grundsätzlich: Betäubungsmittelkonsumenten sind nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet!)

Diese Verfahren können auf Sie kumulativ also auch alternativ auf Sie zukommen.

Vereinbaren Sie mit mir einen Termin und lassen Sie sich beraten! Hier ist was wir für Sie machen können:

Der Nachweis einer Cannabisbeeinflussung im Straßenverkehr erfolgt durch die Bestimmung von THC und dessen Abbauprodukten im Blut.

THC (Tetrahydrocannabiol) wird bei der Aufnahme durch Rauchen sehr schnell vom Blutkreislauf aufgenommen. Bereits wenige Minuten nach Beendigung der Inhalation erreicht der THC-Spiegel sein Maximum. Es entsteht zunächst das psychoaktive 11-Hydroxy-THC (im Befundbericht des toxikologischen Gutachtens meist als „11-OH-THC THC Metabolit bezeichnet). Dieses wird zunächst in der Leber abgebaut. Durch Metabolismus (chemische Veränderung, Abbau) entsteht im weiteren Verlauf die inaktive THC-COOH (THC Carbonsäure). Dieser Abbauwert wird im Verwaltungsverfahren von der Behörde als Wert herangezogen, um einen gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsum bei dem Betroffenen feststellen zu können.

Beachten Sie immer, dass der sichere Nachweis von THC im Blut den Tatbestand des § 24 a Abs. 2 StVG erfüllt!

Bei hohen THC-COOH Werten ist nicht von einem einmaligen Konsum auszugehen. Dies hat zur Folge, dass die Fahrerlaubnisbehörde sie als gelegentlichen oder gar regelmäßigen Cannabiskonsumenten einstufen wird. Von dieser behördlichen Einstufung hängt das Schicksal Ihrer Fahrerlaubnis ab.

Beachten Sie, dass jeder, der Drogen (außer Cannabis) nimmt oder von ihnen abhängig ist, ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist!

Auch die Begehung von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, kann nach § 2 Abs. 4 StVG zu einer Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen führen.

Bei Cannabis erfolgt eine Differenzierung zwischen dem regelmäßigen Konsum - THC-COOH Werte ab 150,00 ng/ml - (bei regelmäßigen Konsumenten wird in der Regel von einer Nichteignung ausgegangen) und von gelegentlichen Konsumenten - THC-COOH Werte ab 75,00 ng/ml (diesem kann eine Eignung zuerkannt werden, wenn eine Trennung zwischen Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiven Stoffen, keine Persönlichkeitsstörung und kein Kontrollverlust vorliegt).

In den meisten Fällen von Cannabis und Straßenverkehr wird die Fahrerlaubnis, bei einer Ungeeignetheit gem. Anlage 4 FeV, gem. § 46 Abs. 1 FeV entzogen.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel dann, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

- gelegentlicher Cannabiskonsument (THC-COOH Wert ab 75,00 ng/ml)

- 1 ng/ml aktives THC bei der Tatfahrt

- Cannabisbedingte Aus- und / oder Auffallerscheinungen

Beachten Sie, dass bei der Konsumkombination von Cannabis und Alkohol grundsätzlich von der Nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs auszugehen ist, was die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben wird!

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, das bereits der bloße Konsum von Stoffen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, zu der Annahme führt, dass der Betroffene den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gerecht wird.

Eine Ausnahme gilt bei der Einnahme von verschreibungsfähigen Stoffen gem. Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes und bei gelegentlichem Cannabiskonsum, wenn der Betroffene zwischen Konsum und Fahren trennen kann.

Welche Einrichtungen in Essen kann ich bei einem Drogenproblem aufsuchen?

Rechtsanwalt Clemens Louis vermittelt gerne einen Kontakt zu den Essener Suchthilfen und Selbsthilfegruppen für Alkoholiker und Betäubungsmittelabhängige.

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren und Strafverfahren ab?

Die Polizei ermittelt im Namen der Staatsanwaltschaft bei einem Anfangsverdacht einer Straftat. In dem „Ermittlungsverfahren" muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Zeugen sind zu verhören. Kurz: Es wird be- und entlastend ermittelt. Ich zeige Ihre Verteidigung an, teile der Polizei mit, dass Sie den Vernehmungstermin nicht wahrnehmen werden und bitte darum, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Nach Beendigung der Ermittlungen schickt die Polizei die Ermittlungsakte an die zuständige Staatsanwaltschaft. Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und die Anordnung der Untersuchungshaft werden durch das Amtsgericht angeordnet (Richtervorbehalt).

Jetzt bekomme ich als Strafverteidiger endlich die Ermittlungsakte durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Nachdem ich mit Ihnen den Inhalt der Akten besprochen habe, schreibe ich eine Einlassung für Sie und lenke damit die Art der Erledigung des Verfahrens.

Sodann muss die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren in irgendeiner Weise beenden. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Polizei, welche ihr in Form der Ermittlungsakte vorliegen, und meiner Einlassung klagt sie die Tat an, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Wenn dieser nicht besteht, also ein Freispruch wahrscheinlicher als eine Verurteilung ist,  stellt sie die Tat nach § 170 II StPO ein.

Wenn der Verstoß gering ist bzw. ein Erstverstoß vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt (auch gegen eine Auflage) ebenfalls einstellen, § 153 I StPO. (Bei einer guten Prozentzahl meiner Verfahren ist dies der Fall, z.B. Einstellung wg. Geringfügigkeit gegen Geldauflage).

Sie kann die Sache auch durch einen Strafbefehl, also quasi durch ein Urteil ohne eine Hauptverhandlung, erledigen.

Damit ist das Ermittlungsverfahren und der Status des Mandanten als „Beschuldiger", egal welche Form der Erledigung vorliegt, beendet.

Verteidiger: Hier berate ich meinen Mandanten, sage für ihn die Beschuldigtenvernehmung ab. Unser Erstschreiben „blockiert" den Kontakt der Polizei zum Mandanten. Die Polizei muss dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten (sie ist Herrin im Ermittlungsverfahren) und erteilt mir Akteneinsicht. Der Mandant wird mit dem Inhalt konfrontiert und ich schreibe dann eine sog. Verteidigerschrift, also eine Einlassung für den Mandanten (Einlassung zur Tat und Worte zu seinem Leben und eine Vorstellung, was die Verteidigung gerne hätte.

Soweit das Verfahren nicht im Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, wird die Anklageschrift oder der Strafbefehl dem Amts- oder Landgericht durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Der Mandant ist nunmehr „Angeschuldigter in einem Strafverfahren".

In diesem „Zwischenverfahren" stellt der Richter die Anklage dem Verteidiger und seinem Mandanten zu. Der Verteidiger hat nunmehr die Möglichkeit, Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens, also gegen die Hauptverhandlung, vorzubringen: Ist die Anklage formell rechtmäßig? Besteht hinreichender Tatverdacht? Sollen noch Beweise oder Zeugen benannt werden?

Verteidiger: Ich kann eine Eröffnung verhindern und Absprachen mit dem Richter und der Staatsanwaltschaft über das Strafmaß treffen. Hier bereite ich auch meine Mandanten auf die Hauptverhandlung vor. Gegebenenfalls kann mich das Gericht als Pflichtverteidiger beiordnen, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen.

Die Hauptverhandlung wird auch „Hauptverfahren" genannt. Nach dem ergangenen Urteil in der Hauptverhandlung können ggf. Rechtsmittel (Berufung oder Revision) eingelegt oder Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Sobald der Rechtsmittelverzicht erklärt wird, ist das Urteil rechtskräftig.

Wie kann ich Rechtsanwalt Clemens Louis als Pflichtverteidiger beiordnen lassen?

Ich kann mich In Ihrem Verfahren von Anfang an als Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Spätestens mit der Zustellung der Anklage kann folgendes vom Gericht bestimmt werden:

„Ihnen soll ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Sie können binnen einer Woche einen - Essener - Anwalt Ihrer Wahl benennen. Anderenfalls wird das Gericht von Amts wegen Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnen."

Dann sollten Sie sich mit mir in Verbindung setzen, denn ich vertrete regelmäßig Mandanten vor Amts- und Landgerichten in Essen, im gesamten Ruhrgebiet und auch bundesweit als Pflichtverteidiger.

Die Frage, ob Sie mich als Pflichtverteidiger „beiordnen" lassen können, erfragen Sie einfach telefonisch bei mir und ich leite bei Bedarf einen Antrag an das zuständige Gericht weiter. Ein Anruf aus dem deutsche Festnetz: 0201 - 310 460 - 0 ist Ihr Einsatz.

Sollten Sie jedoch das Gericht entscheiden lassen, wer Ihr Verteidiger sein soll, sollten Sie sich später nicht ärgern, wenn Sie mit diesem unzufrieden sind. Bedenken Sie auch, dass Sie einen Pflichtverteidiger nur in großen Ausnahmen (z.B. bei einem Vertrauensbruch) wechseln können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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