Terraoil Swiss AG: Aktionäre erhalten keine Einladung zur Generalversammlung

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Rechtsanwalt

Manfred Resch


Die TERRAOIL SWISS AG geriet bereits im Sommer letzten Jahres ins Visier der Finanzaufsichtsbehörden

Am 13.07.2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin folgende Warnung:

„TERRAOIL SWISS AG: BaFin verbietet Vermarktung, Vertrieb und Verkauf der Aktien an Anleger in Deutschland



Die Terraoil Swiss AG hat zur 10. und 11. Generalversammlung am 22.10.2022 nicht alle Aktionäre eingeladen. Dieser Ladungsmangel stellt die Wirksamkeit der Beschlussfassungen in Frage.

Die Einladung zur Generalversammlung hätte nach Art. 700 OR spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag erfolgen müssen. Noch zur 8. Generalversammlung am 19.06.2019 erhielten die im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre mit der Einladung alle Unterlagen sowie eine persönliche Zutrittskarte mit Stimmmaterial direkt von der Gesellschaft zugestellt.

Aktienmehrheit bei Peter Krempin und Shefqet Dizdari

Nach aktuellen Angaben des Handelsregister- und Konkursamts des Kantons Zug ist das Kapital der Terraoil Swiss AG in 142.886.508 Namensaktien zu CHF 0,01 aufgeteilt. Ausweislich des von der Terraoil am 30.06.2021 veröffentlichten Prospekts zum öffentlichen Angebot von Aktien, befanden sich zu dem Zeitpunkt die 89.825.570 Aktien jeweils hälftig im Besitz von Shefqet Dizdari und von Peter Krempin, der 24.000.000 seiner Aktien der Terraoil Swiss AG geliehen hat, die diese zu einem Preis von bis zu € 4,00 pro Aktie an Kleinleger vor allem in Deutschland anbot und verkaufte.

Die uns vorliegenden Verträge hat Peter Krempin als CEO und Mitglied des Verwaltungsrates für die Terra Oil Swiss AG mitunterzeichnet und auf diese Weise mit seinem Namen den Wert der Aktie bestätigt.

Große Diskrepanz zwischen Eigenkapital und Aktienpreis

Das in der Bilanz der Terraoil Swiss AG zum 31.12.2020 ausgewiesene Eigenkapital, also das den Aktienwert widerspiegelnde Vermögen, betrug rund € 28 Millionen, was einem Wert pro Namensaktie von € 0,31 entsprochen hat. Das ist rund 1/10 dessen, was ein gutgläubiger Anleger für diese Namensaktien zahlen musste.

Unbedeutende Umsätze aus Ölförderung ausgewiesen

In den Bilanzen 2019, 2020 und 2021 fällt auf, dass nur sehr geringe Erlöse aus dem Verkauf von Öl ausgewiesen werden, ob diese nun aus Erdölförderung in Albanien stammen, ergibt sich aus der Bilanz nicht. Die Einnahmen aus dem Ölverkauf werden für 2020 mit rund USD 1,6 Millionen angegeben und für 2021 mit lediglich USD 3,3 Millionen. Dabei wurde das Erdölfeld in Albanien nach einem Hinweis in der Bilanz bereits am 08.02.2012 übernommen. Der Verlust aus dem Jahr 2020 von USD 5,1 Millionen konnte im Jahr 2021 auf USD 4,7 Millionen reduziert werden.

Es fehlt offenbar an der wünschenswerten Transparenz, um die Gründe für diese kontinuierlichen Verluste einordnen zu können.

„Könnte hierin der Grund zu finden sein, dass die Kleinanleger, die einen möglicherweise sittenwidrig überhöhten Kaufpreis zahlen mussten, bei der Einladung zur 10. und 11. Generalversammlung außen vor geblieben sind“, fragt sich Rechtsanwalt Manfred Resch von Rechtsanwaltskanzlei Resch Rechtsanwälte.

Wollten die Großaktionäre die Generalversammlung ungestört und ohne unbequeme Fragen der Kleinanleger über die Bühne bringen. Die Kleinanleger hätten sicher gegen die Feststellung der Bilanzen, die Entlastung des Verwaltungsrats und dessen Wiederwahl protestiert.


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