Formunwirksamkeit
Testamente müssen formgerecht errichtet werden. Beispielsweise muss das Testament vom Erblasser handschriftlich verfasst, eigenhändig unterschrieben und mit Datum versehen sein, um rechtswirksam zu sein. Demnach ist ein am PC verfasstes Testament ohne notarielle Beurkundung unwirksam.
Erblasser ist testierunfähig
Wenn ein Erblasser beim Verfassen des Testaments wegen einer krankhaften Störung seiner Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung testierunfähig war, ist das Testament anfechtbar.
Drohung
Falls ein Erblasser ein Testament aufgrund einer Drohung erstellt hat, kann es angefochten werden. Dies ist der Fall, wenn eine Tochter damit droht, dass sie die Pflege der Mutter nur dann übernimmt, wenn sie im Testament als Erbin eingesetzt wird.
Inhalts- oder Erklärungsirrtum
Wenn sich der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung geirrt hat, kann diese angefochten werden. Wenn er beispielsweise seinen gesetzlichen Erben alles vermacht und sich bezüglich der gesetzlichen Erbfolge geirrt hat oder er sich verschreibt und beispielsweise anstelle von 10.000 Euro versehentlich 100.000 Euro in das Testament einträgt, obwohl er tatsächlich nur 10.000 Euro vererben wollte.
Motivirrtum
Ein Testament kann auch angefochten werden, wenn der Erblasser bei der Errichtung des Testaments das Eintreten oder Nichteintreten eines Umstands irrtümlicherweise erwartet hat. Dies ist der Fall, wenn er eine Person als Erbe einsetzt, von der er hofft, dass sie ihn bis zum Tod pflegen wird.
Pflichtteilsberechtigter wird nicht bedacht
Ein Testament kann angefochten werden, wenn der Erblasser bei der Errichtung des Testaments einen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat. Dies kann passieren, wenn der Erblasser keine Kenntnis davon hatte, dass jemand pflichtteilsberechtigt ist.
Bindungswirkung an gemeinsame Testamente oder Erbverträge
Ist der Inhalt eines Testaments mit gemeinsamen Testamenten oder Erbverträgen nicht vereinbar, so kann es angefochten werden. Falls sich Eheleute beispielsweise in einem Berliner Testament gegenseitig als Erben einsetzen, erben die Kinder erst nach dem Tod beider Eltern. Wenn aber ein Ehegatte nach dem Tod des anderen Ehegatten ein neues Testament zugunsten eines neuen Partners aufsetzt, kann dieses zweite Testament von den Kindern angefochten werden.
Scheidung von Ehegatten, die im Testament bedacht wurden
Wenn vor dem Tod des Erblassers eine Ehe geschieden wurde, so kann ein Testament angefochten werden, wenn dieser Ehegatte darin bedacht war und es mittlerweile zur Scheidung gekommen ist. Das gilt auch schon ab der Beantragung der Scheidung.
Sittenwidrigkeit und gesetzliche Verbot
Falls ein Erblasser Pflegepersonal von Altersheimen oder Pflegestationen als Erben einsetzt, kann das Testament angefochten werden.
Erbunwürdigkeit des Erben
Hat einer der Erben getötet oder einen Tötungsversuch unternommen, ist er gem. § 2339 BGB erbunwürdig. Hier hat die Anfechtung eines Testaments Aussicht auf Erfolg.